Herr Eißer wies darauf hin, dass Herr Trebing, Besitzer der Max- und Moritz-Apotheke, auf eigene Kosten einen Behindertenparkplatz einrichtet.

 

Herr Schlüter fragte an, ob nicht die Möglichkeit bestehen würde, für Behinderte ohne entsprechenden Parkausweis Stellplätze auszuweisen.

 

Herr Steffen machte deutlich, dass hier leider die rechtliche Möglichkeit für die Ausweisung derartiger Stellplätze nicht gegeben sei. Es bestände lediglich die Möglichkeit, die Auswei­sung von sogenannten Familien- bzw. Frauenparkplätzen zu prüfen.

 

Herr Plümpe sagte, dass aus seiner Sicht der prozentuale Anteil der Anzahl der Parkplätze für Schwerbehinderte um das Rathaus nicht mehr erfüllt sei, da die Gesamtzahl der Park­plätze erhöht worden sei.

 

Herr Steffen sagte zu, das dies überprüft würde.

 

Frau Werner wies auf die Rampe an der Käthe-Kollwitz-Schule hin. Bei dem Saaleingang am Bürgerhaus in Heeren fehlt die Beleuchtung, zudem seien dort Steine im Eingangs­bereich locker.

 

Herr Hackländer regte an, die Behindertenparkplätze im Bereich der Borsigstraße (Südseite der Unterführung) zugunsten von Behinderten­parkplätzen auf der Nordseite umzuwidmen, denn Rollstuhlfahrer können nur sehr schlecht die Unterführung überwinden.

 

Frau Jung erläuterte, dass die Einrichtung der Parkplätze auf der Südseite der Bahnlinie eine gesetzliche Vorgabe ist.

 

Herr Eißer wies darauf hin, dass bei einer Reparatur in der Weststraße auf das Gefälle geachtet werden sollte.

 

Herr Gaber gab dem Gremium Informationen über den Unterricht integrativer Schulträger.

 

Frau van Lück machte auf die mangelnde Sauberkeit der Behindertentoiletten aufmerksam, insbesondere in dem Parkhaus Kämerstraße.

 

Frau Jung regte an, die im Bürgerhaus befindliche Behindertentoilette aus dem Lokal heraus begehbar zu machen und nicht, wie bisher, von außen.

 

Herr Hunsdiek teilte mit, dass es erneut Probleme mit dem Fahrstuhl am Bahnhof geben würde.

 

Herr Steffen sagte, dass ihm diesbezüglich keine Informationen vorliege. Die Bahnhofs­verwaltung in Dortmund habe ausdrücklich erwähnt, dass diesbezüglich alles in Ordnung sei. Es soll hier jedoch eventuell eine Übernahme durch die AWO geprüft werden.

 

Herr Hunsdiek fragte nach, wer für den Betrieb des Fahrstuhles zuständig sei.

 

Herr Steffen erläuterte, dass die Fahrradwache der AWO den Fahrstuhl in der Zeit von 06.00 – 22.00 Uhr bedient.