Beschlussempfehlung:

 

Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen für das Wirtschaftsjahr 2005 und den Entwurf des Finanzplanes für die Wirtschaftsjahre 2004 - 2008.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Anhand einer Präsentation erläuterte Herr Hermani den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes für das Jahr 2005 und legte die wesentlichen Positionen und Merkmale des Vermögens- und Erfolgsplanes, der Finanzplanung 2004 - 2008 sowie der Kalkulation der Schmutz- und Niederschlagsabwassergebühren für das Wirtschaftsjahr 2005 dar (siehe als Anlage beige­fügte Folien).

 

Frau Dyduch dankte für die Darstellung und bemerkte, der Eigenbetrieb stehe auf einer soliden Grundlage, Ertrag und Aufwendungen stünden im Einklang. Vor dem Hintergrund von Werteschaffung und Werteerhalt seien die Kreditvolumina als sinnvoll zu erachten.

 

Die SPD-Fraktion unterstütze für das kommende Jahr die angedachte Gebührenpolitik des Eigenbetriebs, vorübergehend handelsrechtliche Gewinne in die Gebührenbedarfsrechnung nicht einzurechnen, damit der Betrieb in den kommenden Jahren über genügend Reserven verfüge, um die aufgrund der Lippeverbandsumlage und der Investitionen steigenden Gebühren entsprechend abfedern zu können.

 

Wichtig sei zudem, dass der kalkulatorische Zinssatz von 6,75 % gehalten werden könne.

 

Herr Hasler merkte an, das Betriebsergebnis zeige deutlich, dass die Gründung des Eigen­betriebes eine gute Entscheidung war.

 

Er führte aus, dass man sich zum Zeitpunkt der Betriebsgründung das Ziel gesetzt habe, Einnahmen möglichst im Eigenbetrieb zu belassen. Zu diesem Zweck sollten die erwirt­schafteten Gewinne auch im Eigenbetrieb verbleiben und nicht länger im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips im städtischen Haushalt versickern. Dieser geplanten Vorgehens­weise wurde bisher stets Rechnung getragen.

 

Entgegen dem Vorgehen aus Vorjahren, in denen bei der Kalkulation der Gebührensätze die im Betrieb verbliebenen Gewinne zur Dämpfung des Gebührenbedarfs verwendet worden sind, habe man sich aufgrund fehlender Liquidität dieses Jahr dazu entschieden, Kredite aufzunehmen und auf eine Gebührensubventionierung zu verzichten.

 

Herr Hasler ließ offen, wie man künftig mit handelsrechtlichen Gewinnen umgehen wolle und gab zu verstehen, man müsse künftige Kostenentwicklungen, insbesondere bei der Lippe­verbandsumlage, abwarten.

 

Er fragte außerdem an, warum die Eigenkapitalquote weiter erhöht werde, obwohl die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ausdrücklich empfehle, diese zu senken.

 

Herr Baudrexl erläuterte, der Aufbau einer hohen Eigenkapitalquote spiegele die Substanz des Eigenbetriebs wider und könne sich für zukünftig zu beschließende Vorhaben der Politik als sehr hilfreich erweisen.

 

Er rief die Situation bei der Gründung des Eigenbetriebs in Erinnerung. Sie sei dadurch gekennzeichnet gewesen, dass es auch vor Gründung des Eigenbetriebes bereits bei einer handelsrechtlichen Betrachtungsweise Gewinne gegeben hätte. Im Jahr 1997 beispielsweise habe es im Bereich Abwasserbeseitigung kalkulatorische Abschreibungen in Höhe von 3,7 Mio. DM und Zinsen in Höhe von 5,6 Mio. DM gegeben. Von diesen 9,3 Mio. DM seien lediglich 3,9 Mio. DM dem Vermögenshaushalt der Stadt Kamen zugeführt worden.

 

Um sicherstellen zu können, dass die verbleibenden 5,4 Mio. DM Überschuss nicht für andere Zwecke als zur Abwasserbeseitigung verwendet würden, habe man seinerzeit den Eigenbetrieb gegründet. Zielsetzung sei dabei gewesen, die aus der Differenz zwischen kalkulatorischen und tatsächlichen Kosten erwirtschafteten handelsrechtlichen Gewinne einerseits zur Gebührensubvention und andererseits für Re- und Erweiterungsinvestitionen zu verwenden, das Kanalnetz also nicht nur zu unterhalten, sondern noch zu erweitern.

 

Herr Baudrexl erläuterte sodann die beiden Möglichkeiten im Umgang mit handelsrechtlichen Gewinnen. Man könne diese einerseits zur Gebührensubventionierung heranziehen, andererseits könne aber auch auf die Einstellung der Gewinne verzichtet werden, um das Eigenkapital zu verstärken.

 

Herr Kissing fragte nach, ob die Ausführungen der CDU-Fraktion lediglich als gedankliche Erwägung oder als Antrag zu verstehen seien.

 

Herr Hasler bezeichnete den kalkulatorischen Zinssatz von 6,75 % vor dem Hintergrund der Eigenkapital-/Fremdkapitalquote und der Bildung eines Mischzinssatzes aus Soll- und Habenzins aufgrund der allgemeinen Marktsituation im Interesse des Gebührenzahlers als nicht akzeptabel.

 

Er stellte nun im Namen der CDU-Fraktion den Antrag, eine Gewinnanrechnung in Höhe von 150 T€ in die Gebührenkalkulation 2005 einzustellen.

 

Frau Dyduch lehnte den Antrag der CDU-Fraktion ab und betonte, ihre Fraktion wolle vielmehr die flexible Vorgehensweise des Eigenbetriebs auch für die Zukunft unterstützen. Vor dem Hintergrund eines enormen zukünftigen Investitionsvolumens müsse dieses Jahr der schmerzhafte Weg einer Gebührenerhöhung gegangen werden.

 

Herr Baudrexl unterstrich anhand des im Wirtschaftsplans dargestellten Innenfinanzierungs­grades im Verhältnis zur Höhe der Investition in kommenden Jahren die gewählte Vor­gehensweise.

 

Er gab zu bedenken, dass eine Gewinnanrechnung auch eine entsprechend höhere Kredit­aufnahme nach sich zöge.

 

Er verdeutlichte in diesem Zusammenhang, dass aus der Anrechnung von 150 T€ beispiels­weise nur eine geringfügige Gebührenreduzierung der Schmutzwassergebühr von 2,18 € auf 2,15 € resultiere. Dem gegenüber stehe aber ein um 150 T€ höherer Kreditbedarf.

 

Herr Kühnapfel gab zu Bedenken, dass eine Entscheidung zulasten einer Gewinnanrech­nung in den kommenden Jahren voraussichtlich nicht mehr rückgängig zu machen sei.

 

Er fragte nach, weshalb überhaupt zum jetzigen Zeitpunkt eine solche Entscheidung zu treffen sei und ob der Eigenbetrieb Investitionen in Zukunft noch leisten könne.

 

Herr Baudrexl antwortete, eine Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt stehe deswegen an, weil der Eigenbetrieb nicht mehr auf eigene liquide Mittel zurückgreifen könne und man sich auf dem Kreditmarkt refinanzieren müsse. Er erläuterte des Weiteren, dass das eigenfinan­zierte Investitionsvolumen des Eigenbetriebs von seiner Innenfinanzierung, also von Abschreibung und Jahresgewinn, abhänge.

 

Herr Hasler erkundigte sich, weshalb der Eigenbetrieb für 160 T€ nicht gebührenrelevante Aufgaben übernehme, anstatt 150 T€ an den Gebührenzahler zurückzugeben.

 

Herr Baudrexl führte aus, dass dies seinerzeit ein Beschluss im Rahmen des Haushalts­sicherungskonzepts gewesen sei.

 

Er wies darauf hin, dass es keine ausdrückliche Verpflichtung dafür gebe, die Differenz zwischen kalkulatorischem und tatsächlichem Zinssatz an den Bürger zurückzugeben. Dies sei allein eine betriebswirtschaftliche Entscheidung und der Eigenbetrieb habe sich diesbezüglich für die Belassung des Gewinnanteils im Betrieb selbst entschieden.

 

Herr Kissing bat um Entscheidung über den Antrag der CDU-Fraktion.

 

Abstimmungsergebnis:      Der Antrag wurde bei 6 Ja-Stimmen mit Mehrheit abgelehnt.

 

 

Herr Hasler erklärte, die CDU-Fraktion werde der Beschlussempfehlung zum Tagesord­nungspunkt 2 im öffentlichen Teil zustimmen, gab aber ausdrücklich zu Protokoll, dass die Zustimmung nicht für den gebührenrelevanten Teil gelte.

 

Herr Kissing sprach nun die Stellenübersicht des Eigenbetriebs an.

 

Herr Baudrexl erläuterte die Veränderungen bei den Stellenausweisungen im technischen Bereich sowie im Wirtschafts- und Verwaltungsdienst des Eigenbetriebes. Im technischen Dienst sei eine Ausweisung der Stelle des Gruppenleiters nach BAT III / II geplant, es stehe jedoch noch aus, wann genau die Ausweisung nach BAT II umgesetzt werden könne. Der Gruppenleiter des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes habe neben seinen Aufgaben für den Eigenbetrieb auch entscheidende Aufgaben bei der NKF-Einführung im Bereich der Stadtverwaltung Kamen übertragen bekommen, was eben die Anhebung nach BAT II rechtfertige.

 

Herr Fleißig führte zum Stellenplan aus, dass das Anhörungsverfahren nach dem Landes­personalvertretungsgesetz ordnungsgemäß durchgeführt worden sei. Der Personalrat befürworte die Stellenanhebungen. Im Bereich des technischen Dienstes sei lediglich das Problem der anrechenbaren Zeiten noch zu klären, bevor die Anhebung auch tatsächlich durchgeführt werden könne.

 

Herr Jungmann erklärte auf Nachfrage von Herrn Schmidt, der wesentliche Grund für die Erhöhung des Ansatzes für die Unterhaltung der Abwasseranlagen im Wirtschaftsplan sei der hohe Reparaturbedarf der vorhandenen Kanäle.