Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen:

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

 

Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und billigt die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB abgegebene Stellungnahme.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Baudrexl erläuterte die Beschlussvorlage.