Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss beschließt gem. § 10 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Kamen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2004, den Ortsheimatpfleger Herrn Karl-Heinz Stoltefuß als sachverständigen Bürger und die Ortsheimatpflegerin Frau Edith Sujatta als stellvertretende sachverständige Bürgerin im Sinne von § 23 Abs. 2 Satz 3 Denkmalschutzgesetz NRW zu bestellen.

Rechtstellung, Rechte und Pflichten ergeben sich aus §§ 28 ff. Gemeindeordnung NRW.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Lipinski teilte mit, dass die sachverständigen Bürger für den Bereich der Denkmal­pflege, Herr Stoltefuß und Frau Sujatta, an der heutigen Sitzung aufgrund anderweitiger Terminverpflichtungen nicht teilnehmen können und sich abgemeldet hätten.