Beschlussempfehlung:

 

1.      Der Entwurf des Vertrages zwischen dem Kreis Unna und den Agenturen für Arbeit Dortmund und Hamm über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44 b des SGB II wird insbesondere hinsichtlich der Einbeziehung der Stadt Kamen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, den Dienstleistungsüberlassungsvertrag zwischen der Arbeitsgemeinschaft SBG II für den Kreis Unna - ARGE - entsprechend dem vorgelegten Entwurf abzuschließen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Brüggemann wies darauf hin, dass die Verträge zur Gründung der Arbeitsgemein­schaft im Kreis Unna (ARGE) in der Fassung eines Entwurfes vorliegen, wobei sich hier lediglich noch redaktionelle Änderung ergeben werden. Er stellte den Ablauf der Beschluss­findung mit der Beteiligung der Gremien dar und machte deutlich, dass die Stadt Kamen sich in Form eines Dienstleistungsüberlassungsvertrages in die ARGE einbringt.

 

Die Vorlage des Vertragsentwurfes erfolgte erst so spät, weil sich immer wieder inhaltliche Änderungen ergeben hatten. Aus diesem Grund wurde auch die eigentlich früher terminierte Sitzung des Familienausschusses auf den heutigen Tag verschoben.

 

Herr Steffen stellte die Inhalte der Verträge vor und erläuterte die verschiedenen Organe der ARGE. Die Folien sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Die Anfrage von Herrn Eisenhardt  nach der personellen Besetzung des Lenkungsaus­schusses beantwortete Herr Brüggemann, dass die Besetzung aus praxisorientierten Gründen durch die Verwaltungen erfolgen sollte. Der Lenkungsausschuss setzt sich aus 2 nicht stimmberechtigten Vertretern der kreisangehörigen Kommunen zusammen. Aus welcher Stadt diese Vertreter kommen, ist noch nicht bekannt.

 

Es wurde daraufhin von dem Gremium die Empfehlung ausgesprochen, dass die Besetzung des Lenkungsausschusses/Beirat aus der Verwaltung erfolgen soll.

 

Herr Eisenhardt machte deutlich, dass dieser Entschluss mitgetragen wird, jedoch zu einem späteren Zeitpunkt eine Überprüfung erfolgen sollte.

 

Der Lenkungsausschuss beschließt im Einvernehmen mit den kommunalen Beteiligten den Finanzplan einschl. Kapazitäts- und Qualifikationsplan, über die Errichtung, Beibehaltung und Änderung der Standorte der ARGE und ihrer Aufgaben und über die Ausrichtung des jährlich bis zum 30.09. aufzustellenden Arbeitsmarktprogramms für den Kreis Unna.

 

Die Besetzung der Stellen in der Geschäftführung erfolgt hauptamtlich, da die ARGE ca. 300 Mitarbeiter haben wird und ein Ausgabevolumen von 130 – 150 Millionen Euro jährlich.

 

Frau Müller fragte an, wo zukünftig gemeinnützige Tätigkeiten durchgeführt würden.

 

Herr Steffen erläuterte hierzu, dass die Koordination und Bewilligung von gemeinnützigen Tätigkeiten ab 2005 zentral durch die ARGE organisiert und verwaltet wird. Hierzu sind von den interessierten Trägern und Organisationen Anträge an die ARGE zu stellen.

 

Herr Brüggemann wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sich bei diesen beantragten Stellen um zusätzliche Maßnahmen der jeweiligen Träger handeln muss.

 

Herr Eisenhardt hinterfragte die Zahl von 60 Fällen für die Fallmanager im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Aus seiner Sicht sei diese Zahl sehr hoch angesetzt.

 

Herr Brüggemann machte deutlich, dass dies ein erster Einstieg in das Fallmanagement sei. Im Laufe des nächsten Jahres erfolge hierzu ein Erfahrungsbericht.