Sitzung: 18.11.2004 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 149/2004
Beschluss:
Die nachfolgende,
entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung
wird entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Bei der HHSt. 680.95050 ”Erneuerungsarbeiten am Parkhaus Koepeplatz” wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 42.000,00 € genehmigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen