Beschluss:

 

1.  Die nachfolgende entsprechend § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW getroffene Dringlichkeits­entscheidung wird entsprechend § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NRW genehmigt:

Bei der HhSt. 631.96840 (Größere Instandsetzung an Brücken und Durchlässen) wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 75.000,00 € genehmigt.

2.  Zusätzlich wird bei der o.g. HhSt. eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 35.000,00 € genehmigt.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Hasler verwies zu dieser Baumaßnahme auf die Ausführungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Angesichts des Umfanges der Auftragserhöhung stimme die CDU-Fraktion mit großen Bedenken zu.

 

Herr Hupe verwies auf die in der Sitzung abgegebene sachliche Begründung für diese Auftragserhöhung.