Sitzung: 18.11.2004 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 160/2004
Beschluss:
1. Die nachfolgende entsprechend
§ 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird
entsprechend § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NRW genehmigt:
Bei der HhSt. 631.96840 (Größere Instandsetzung an Brücken und Durchlässen)
wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 75.000,00 € genehmigt.
2. Zusätzlich wird bei der o.g. HhSt. eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 35.000,00 € genehmigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Hasler verwies zu dieser Baumaßnahme auf die Ausführungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Angesichts des Umfanges der Auftragserhöhung stimme die CDU-Fraktion mit großen Bedenken zu.
Herr Hupe verwies auf die in der Sitzung abgegebene sachliche Begründung für diese Auftragserhöhung.