Beschluss:

 

Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:

 

1.       Der Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2003 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

2.       Der Lagebericht wird genehmigt.

3.       Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 320.732,89 € wird von der Stadt Kamen aus­geglichen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Behrens bezeichnete den Jahresabschluss für das Jahr 2003 mit Blick auf den Arbeits­auftrag des Rates an die Geschäftsführung als Punktlandung. Die Kamener Betriebsfüh­rungsgesellschaft mbH arbeite im Rahmen des operativen Geschäfts mit einem kleinen, aber effektiv arbeitenden Team nicht nur für Veranstaltungen in sondern auch außerhalb der Stadthalle. Die Bedeutung und Qualität des kulturellen Lebens in der Stadt habe hinzu­gewonnen. Herr Behrens dankte allen Mitgliedern des Teams für die gute Arbeit.

 

Frau Scharrenbach erinnerte an die Forderung der CDU-Fraktion, dass auch die städtischen Gesellschaften zu Einspareffekten im Haushalt beitragen sollten. Diese Forde­rung resultierte aus dem Verlust für das Jahr 2002 von 361.000,00 €. Das Jahresergebnis 2003 sei insbesondere geprägt durch höhere Erlöse von 76.000,00 €. Hierdurch habe der Verlust um 40.000,00 € gesenkt werden können. Dies sei ein gutes Ergebnis, das sich in den nächsten Jahren hoffentlich zumindest ansatzweise fortsetzen werde.

 

Die Einsparung von 40.000,00 € sehe auch seine Fraktion als sehr positives Ergebnis an, sagte Herr Kühnapfel. Dies zeige, dass der richtige Weg gegangen werde. Herr Kühnapfel bezog sich auf den Ausblick im Lagebericht zum I. Quartal 2004 und bat um Mitteilung, ob bereits Ergebnisse der folgenden Quartale bekannt gegeben werden können. Der Rat erhalte seine Informationen immer erst sehr spät.

 

Unter Hinweis auf die Nichtöffentlichkeit der Aufsichtsratssitzungen teilte Herr Hupe lediglich die Tendenz mit. Das Jahr gestalte sich schwierig. Die Tendenz gehe aber hin zu der Erwar­tung, den Wirtschaftsplan für das Jahr 2004 einhalten zu können.

 

Herr Kloß sah für seine Fraktion trotz der geringfügigen Verbesserung auch weiterhin die Notwendigkeit für Veränderungen und verwies auf  eine Aussage des Innenministers zu ”Krediten für konsumtive Zwecke”. 

 

Die Realität gestalte sich so, dass die Defizitbelastung im Kamener Haushalt bei weitem höher sei als die freiwilligen Leistungen, stellte Herr Hupe richtig. Die Sparpotentiale erschlössen sich insofern gar nicht.

 

Die FDP-Fraktion habe in der Vergangenheit bereits angeregt, eine Privatisierung zu prüfen, sagte Herr Bremmer, und hierfür im Rat keine Mehrheit erzielen können. Aus der rechtlichen Verpflichtung heraus stimme seine Fraktion dem Beschlussvorschlag aber zu.

 

Herr Frey bat um Erläuterung von Positionen des Umlaufvermögens, zur Höhe des Geschäftsführergehaltes und ob die Forderungen gegen die Gesellschafter in Zusammen­hang mit dem Gehalt des Geschäftsführers stünden.

 

Herr Hupe antwortete, dass sich die Forderungen gegen die Gesellschafter im Prinzip aus der vertraglichen Verpflichtung ergäben, den Verlustausgleich zu sichern. Aus der Höhe der Personalaufwendungen Rückschlüsse auf das Gehalt des Geschäftsführers zu ziehen sei insofern nicht möglich, als die Vielzahl der geringfügig Beschäftigten berücksichtigt werden müsse. Herr Hupe bat Herrn Frey, das Thema nach der Sitzung in direktem Gespräch zu klären.