Herr Hupe unterstrich die besondere Bedeutung des Tagesordnungspunktes. Das Thema ”Neues Kommunales Finanzmanagement” stehe bereits seit einiger Zeit im Raum und habe sich nunmehr verdichtet. Das Gesetz sei vor wenigen Tagen vom Landtag NRW be­schlossen worden. Neues Kommunales Finanzmanagement sei eine Pflichtaufgabe der Zukunft. Die Verwaltung lege dem Rat der Stadt Kamen für das Jahr 2005 den ersten NKF-Produkthaushaltsplan vor. Dies bedeute eine große Umstellung und werfe auch neue Fragen auf. Fest stehe aber, dass durch das NKF keine zusätzlichen Einnahmen in den Kamener Haushalt fließen werden. Das NKF bringe aber einen anderen Zugang und eine neue Orien­tierung. Der Prozess ”NKF” stelle alle vor eine neue Lesart des Haushaltes. Anstelle der Haushaltsstellen stünde eine neue Struktur mit Produktbereichen und Produkten. Die Haus­haltsumstellung bedeute auch, dass eine Bilanz aufzustellen gewesen sei, die jährlich fort­geschrieben werden müsse. Die Bilanz verdeutliche, welche Werte vorhanden seien und wie damit umgegangen werde. Eine Kommune, die aus der Haushaltssicherung komme, sei mit NKF sicherlich nicht in der Lage, das Kapital zu mehren. Gerade dies müsse aber den Blick schärfen. Herr Hupe sah es als gemeinsame Aufgabe für den Rat und die Verwaltung für das nächste Jahr an, unter dem neuen Blickwinkel die finanzielle Entwicklung der Stadt zu kon­trollieren und wenn erforderlich, auch die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Dies sei vor dem Hintergrund der bereits geleisteten Konsolidierungsmaßnahmen eine schwierige Aufgabe. Als eine der ersten NKF-Kommunen werde es eine besondere Aufgabe sein, mit dem neuen Instrument NKF umzugehen und dies wirkungsvoll einzusetzen. Aus dem NKF werde besonders deutlich, dass mit der Hartz IV-Entwicklung das Thema einer nachhaltigen Gemeindefinanzreform nicht abgeschlossen sei.

 

Herr Hupe betonte abschließend, dass die Haushaltsumstellung nur durch einen enormen Arbeitsaufwand möglich gewesen sei. Allein die Vermögensbewertung zur Erstellung der Eröffnungsbilanz habe eine Arbeitsleistung der besonderen Art bedeutet. Herr Hupe be­dankte sich bei allen Beteiligten, insbesondere bei den Kolleginnen und Kollegen der NKF-Arbeitsgruppe, für diese Arbeitsleistung.

 

Herr Baudrexl führte zunächst aus, dass das Gesetz über ein Neues Kommunales Finanz­management im Land NRW am 01.01.2005 in Kraft trete und den Kommunen die Möglichkeit einräume, bereits im Jahr 2005 auf das neue Rechnungswesen umzustellen. Die flächen­deckende Einführung müsse spätestens bis zum Jahr 2009 erfolgen. Vor dem Hintergrund eines unglaublichen Kraftaktes, einer tollen Motivation und eines enormen Engagements stellte Herr Baudrexl den Dank an die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rat­hauses, insbesondere der NKF- Arbeitsgruppe und des ADV-Bereichs, seinen Ausführungen zur Haushaltsvorstellung voran.

 

Das neue Gesetz setze kaufmännische Grundsätze an die Stelle der veralteten Kameralistik. Das Neue Kommunale Finanzmanagement ermögliche, die Vermögenslage einer Kommune erstmals vollständig abzubilden. Bisher seien im kameralen Haushalt lediglich die Ein­nahmen und Ausgaben eines Jahres aufgelistet worden. Die Anforderungen an das neue Haushalts- und Rechnungswesen für die Kommunen seien in enger Anlehnung an das Handelsgesetzbuch und weitere handelsrechtliche Vorschriften unter Berücksichtigung kom­munaler Besonderheiten erfolgt. Durch NKF könne das gesamte Ressourcenaufkommen und der Ressourcenverbrauch sowie das gesamte kommunale Vermögen dargestellt werden. Durch die Hervorhebung von Zielen und Ergebnissen des Verwaltungshandelns werde die Output-Orientierung unterstützt. Zu einem späteren Zeitpunkt solle auch ein Über­blick über die Lage der Kommune als Konzern ermöglicht werden, indem ein Gesamtab­schluss auch für die Sondervermögen sowie Eigen- und Beteiligungsgesellschaften erfolge.

 

Herr Baudrexl ging sodann anhand einer Videoprojektion (s. Anlage) auf das Neue Kom­munale Finanzmanagement ein. Wichtig seien auch die geänderten Terminologien. Aus Einnahmen und Ausgaben würden Einzahlungen und Auszahlungen bzw. Erträge und Aufwendungen. Nach den Festlegungen im NKF-Gesetz sei der neue kommunale Haushalt produktorientiert. Der vorgegebene Produktrahmen mit 16 Produktbereichen ersetze die Gliederungs- und Gruppierungsvorschriften. Die Darstellung des Produktbereiches auf der obersten Ebene sei zwingend vorgeschrieben. Eine weitere Untergliederung werde den Kommunen freigestellt. Bei der Stadt Kamen seien 72 Produkte gebildet worden, die als zentrale Informationsträger für Leistungen, Aufgaben, Mengen, Kosten und Qualitäten zu verstehen seien.

 

Das Kernstück des NKF bilde allerdings die Bilanz. Die Bilanz liefere zum Bilanzstichtag notwendige Aussagen über das Gesamtvermögen und seine Bestandteile, informiere über dessen Finanzierung durch Fremd- und Eigenmittel und mache ausstehende Forderungen und Verbindlichkeiten sichtbar. Die Passivseite der Bilanz weise die Finanzierung des Ver­mögens der Kommune aus. Erstmalig sei dadurch auch das Eigenkapital einer Kommune ermittelbar. Das Eigenkapital untergliedere sich in die Allgemeine Rücklage und die Aus­gleichsrücklage. Allerdings trage die produktorientierte Gliederung zunächst vielleicht auch zu einer Verunsicherung bei. Im Vergleich zu der Vielzahl von Haushaltsstellen im kameralen System werde der Eindruck vermittelt, zunächst deutlich weniger Informationen zu erhalten. Herr Baudrexl bat zu bedenken, dass die Entwicklung von Kenn- und Messzahlen noch eine Schwerpunktaufgabe der nächsten Jahre sein werde. Seiner Einschätzung nach werde sich die Zusammenarbeit des Rates und seiner Ausschüsse mit der Verwaltung nachhaltig ver­ändern. Eine ganzjährige outputorientierte Betrachtung anhand von Kenn- und Messzahlen sowie Zielvereinbarungen und Berichtswesen lösten die heutige Form der Haushaltsplan­diskussion ab.

 

Das NKF verbessere, wie auch niemand erwarten konnte, die Finanzsituation der Kom­munen nicht. Im Gegenteil werde der Haushaltsausgleich durch die vollständige Abbildung des Ressourcenverbrauchs erschwert, wenngleich auch bezüglich des Haushaltsausgleichs ein neues Regelwerk gelte. Herr Baudrexl stellte als Basis für das NKF das Drei-Kompo­nenten-System mit der Finanzrechnung, der Ergebnisrechnung und der Bilanz vor. Die Salden der Finanz- und Ergebnisrechnung spiegelten sich in der Bilanz wider. Die Bilanz werde auf der Aktivseite neben den Vermögensarten auch deren Verwendung ausweisen. Der Produkthaushaltsplan enthalte nähere Informationen über die Aufgliederung des Ver­mögens. Das Eigenkapital auf der Passivseite untergliedere sich u.a. in die Allgemeine Rücklage und in eine Ausgleichsrücklage. Die Ausgleichsrücklage sei nicht Teil der Allge­meinen Rücklage und könne zur Deckung von Fehlbeträgen in der Ergebnisrechnung eingesetzt werden. Für die Höhe der Ausgleichsrücklage habe der Gesetzgeber jedoch Grenzen vorgegeben. Wenn die Ausgleichsrücklage erschöpft sei und die Allgemeine Rücklage über feste Grenzen hinaus verringert werde, so sei die Aufstellung eines Haus­haltssicherungskonzeptes erforderlich. Nach dem neuen Regelwerk sei der Haushaltsaus­gleich hergestellt, wenn der Ertrag höher als der Aufwand ist oder wenn der Fehlbetrag durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Im letzteren Fall bestehe eine Anzeigepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde. Sollte der Ertrag geringer als der Aufwand und die Ausgleichsrücklage verbraucht sein, dann könne auch die Allgemeine Rücklage in Anspruch genommen werden. Dies bedürfe der Genehmigung der Aufsichts­behörde, die den Haushalt unter Bedingungen und Auflagen genehmigen kann. Ein Haus­haltssicherungskonzept werde erforderlich, wenn geplant sei, die Allgemeine Rücklage um 25 % gegenüber dem Vorjahr zu reduzieren, die Allgemeine Rücklage in zwei aufeinander folgenden Jahren um jeweils mehr als 1/20 zu reduzieren oder aber die Allgemeine Rücklage innerhalb des Zeitraumes der mittelfristigen Finanzplanung vollständig aufzubrauchen. Das Haushaltssicherungskonzept werde nur genehmigt, wenn innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung ein Ausgleich hergestellt werden kann.

 

Auf die vorläufige Eröffnungsbilanz der Stadt Kamen zum 01.01.2005 eingehend stellte Herr Baudrexl fest, dass es sich zum jetzigen Zeitpunkt nur um eine vorläufige Bilanz handeln könne und daher noch mit geringfügigen Abweichungen zu rechnen sei. Diese Eröffnungs­bilanz sei in einem mehrtägigen Workshop mit externen Wirtschaftsprüfern in allen Posi­tionen auf Plausibilität geprüft worden. Die endgültige Bilanz werde in einer Ratssitzung im Frühjahr des nächsten Jahres zu beschließen sein. Herr Baudrexl stellte sodann auch zahlenmäßig die einzelnen Positionen der Bilanz vor. Auf der Aktivseite ergebe sich im Ergebnis eine Bilanzsumme von 370,5 Mio. €. Auf der Passivseite stelle sich die Frage nach dem Eigen- und Fremdkapital. Zunächst erläuterte Herr Baudrexl kurz die Positionen Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten sowie die passive Rechnungsabgrenzung. Beim Eigenkapital weise die Allgemeine Rücklage einen Betrag in Höhe von 193,7 Mio. € und die Ausgleichsrücklage in Höhe von 15 Mio. € aus. Bei der Bildung der Ausgleichsrück­lage müssten die gesetzlichen Grenzen beachtet werden. Es gebe zum einen eine prozen­tuale Grenze bezogen auf das Eigenkapital und darüber hinaus die Einschränkung, dass maximal 1/3 der durchschnittlichen Steuereinnahmen der letzten Jahre eingestellt werden dürfen. Die Ausgleichsrücklage sei in der maximalen Höhe gebildet worden. Eine Änderung gebe es auch hinsichtlich der Veranschlagung von Altdefiziten, die natürlich auch in der Bilanz dargestellt seien.

 

Der Gesamtergebnisplan, so Herr Baudrexl weiter, sei im Prinzip der neue Haushaltsplan und enthalte die Erträge und Aufwendungen des Jahres 2005. Für das Jahr 2005 beliefen sich die Erträge auf ca. 80,5 Mio. € und die Aufwendungen auf ca. 90,6 Mio. €. Im Saldo belaufe sich das Jahresergebnis auf einen Minusbetrag von ca. 10 Mio. €. Da es um Erträge und Aufwendungen gehe, handele es sich nicht lediglich um Ein- und Auszahlungen, sondern z.B. auch um bilanzielle Abschreibungen. Diese lägen bei 9,7 Mio. €. Herr Baudrexl stellte ferner die Entwicklung im Gesamtergebnisplan für die Jahre 2006 bis 2008 und die Entwicklung des Eigenkapitals unter Zugrundelegung dieser Planung vor. Der Fehlbetrag für das Jahr 2005 könne durch die Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden. Die verbleibende Ausgleichsrücklage in Höhe von ca. 4,9 Mio. € reiche zur Deckung des Fehlbetrags für das Jahr 2006 nicht aus, so dass ein Teil durch die allgemeine Rücklage ausgeglichen werden müsste. In den Folgejahren wäre nur die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage möglich. Bei dieser Darstellung des Haushaltsausgleichs aus der allgemeinen Rücklage seien die gesetzlichen Grenzen beachtet worden. Dies bedeute aus heutiger Sicht, dass in den Folgejahren der Haushalt zwar der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt, aber nicht zwingend ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt werden müsse.

 

Herr Baudrexl ging sodann auf die 3. Komponente des NKF-Haushalts, den Gesamtfinanz­plan, ein. Dieser Plan enthalte im Sinne von Geldfluss alle Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Hier entstehe ein Minusbetrag in Höhe von ca. 8,3 Mio. €. Außerdem würden die Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit gegenübergestellt. Der Minusbetrag an dieser Stelle belaufe sich auf ca. 5,7 Mio. €, so dass sich ein Finanz­mittelfehlbetrag in Höhe von insges. ca. 14,1 Mio. € ergibt. Zur Finanzierung von Investi­tionen sei es weiterhin zulässig Kredite aufzunehmen. Insofern wäre eine Kreditaufnahme von ca. 6,5 Mio. € erforderlich. Abzüglich des Tilgungsbetrages entstehe ein Saldo aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von ca. 5,7 Mio. €. Dies entspräche dann der Netto-Neuver­schuldung. Es ergäbe sich eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln von minus 8,3 Mio. €. In Verbindung mit dem Anfangsbestand von minus ca. 7,7 Mio. €, z.B. Kassenkredit, errechne sich bei den liquiden Mitteln ein Minusbetrag von ca. 16 Mio. €. Bis zum Jahr 2008 belaufe sich dieser Betrag bereits auf ein Minus von ca. 26 Mio. €.

 

Zu den Eckdaten des Haushaltes sprach Herr Baudrexl als erstes die Personalaufwen­dungen an. Hier ergebe sich eine Steigerung von 19,9 Mio. € auf ca. 22 Mio. €. Als Gründe für diese Steigerung nannte Herr Baudrexl beispielsweise den zusätzlichen NKF-Personal­aufwand wie Pensionsrückstellungen und die neuen Aufgaben bedingt durch Hartz. Der Stellenzuwachs von 2 Stellen bewege sich in einem vertretbaren Rahmen. Es würden weiterhin kw-Stellen ausgewiesen, so dass mit den 2 neuen kw-Stellen im Stellenplan 2005 insgesamt 13 kw-Vermerke enthalten seien. Für die Jahre 2006 bis 2008 seien jährliche Steigerungsraten von 1 % eingerechnet worden.

 

Bei der Kreisumlage sei entsprechend des vom Kreistag beschlossenen Haushaltssiche­rungskonzeptes eine Umlage von 38 Punkten eingerechnet worden. Dies bedeute eine Erhöhung um 1 Punkt. Bekanntlich werde im Umfeld des Kreistages aber bereits diskutiert, die Kreisumlage um weitere 4 Punkte zu erhöhen. Herr Baudrexl unterstrich, dass ein solches Ansinnen aus seiner Sicht nicht akzeptiert werden könne. Weitergehende Erhö­hungen, auch im Hinblick auf das Bundesgesetz, das dazu verpflichte, weitere Betreuungs­plätze für Kinder unter 3 Jahren zu schaffen, würden die tatsächlich eintretende Entlastung durch Hartz weitestgehend wieder aufzehren. In den letzten 2 Jahren sei es den Kommunen durch Kampagnen gelungen sehr deutlich zu machen, dass eine Entlastung der kommu­nalen Haushalte zwingend erforderlich sei. Es habe tatsächlich, wenn auch im bescheidenen Rahmen, Entlastungen gegeben. Diese dürften insbesondere nicht durch umlagefinanzierte Haushalte wieder aufgezehrt werden.

 

Bei der Sozialhilfebeteiligung greife Hartz IV. Im Vergleich zum Jahr 2004 mit rd. 2,2 Mio. € seien nur noch 0,3 Mio. € aufzubringen, so dass es zu einer Entlastung von ca. 1,9 Mio. € komme. Es werde eine Erstattung der Personal- und Sachkosten in Höhe von rd. 1,5 Mio. € geben. Wenn der Personalkostenanteil von schätzungsweise 1 Mio. € von den Personal­aufwendungen abgezogen werde, stellten sich auch die Personalaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr realistischer dar. Die durch Hartz bedingte Entlastung belaufe sich somit auf insges. ca. 3,4 Mio. €. Insofern zeige sich, dass es in der Vergangenheit richtig gewesen sei, im Haushaltssicherungskonzept auch Hartz-Positionen aufzuführen.

 

Der Anteil an der Einkommensteuer, führte Herr Baudrexl aus, habe sich im Jahr 2004 nicht wie veranschlagt auf ca. 12,9 Mio. €, sondern im Ergebnis lediglich auf 11,95 Mio. € belaufen. Für das kommende Jahr könnten verantwortbar nur 11,85 Mio. € eingetragen werden. Obwohl die Steigerungsraten für die Jahre 2006 bis 2008 hoch erschienen, lägen diese aber immer noch deutlich unterhalb der z.Z. geltenden Orientierungsdaten.

 

Das größte Problem bedeuteten jedoch die Schlüsselzuweisungen. Die Einnahme verringere sich um ca. 4,5 Mio. €. Der Grund liege zum einen in der Kreditierung aus Vorjahren mit einem Volumen von ca. 2 Mio. €. Darüber hinaus sei in der zugrundeliegenden Referenz­periode die Steuerkraft im Vergleich zu anderen Kommunen in NRW überdurchschnittlich gestiegen, so dass die Mehreinnahme bei der Gewerbesteuer über die Schlüsselzuwei­sungen wieder verloren ginge. Die Steigerungsrate im Jahr 2006 von 14 % erkläre sich durch den Wegfall des Kreditierungseffektes.

 

Die Gewerbesteuer hingegen, so Herr Baudrexl weiter, entwickele sich sehr erfreulich. Im Jahr 2004 sei nach der Herausnahme der Hartz-Positionen aus dem Haushaltssicherungs­konzept der Ansatz aufgrund der positiven Entwicklung bereits auf 10,5 Mio. € erhöht worden. Das Ergebnis des Jahres 2004 belege die damalige solide Betrachtungsweise. Derzeit betrage die Einnahme aus der Gewerbesteuer 11,5 Mio. €. Insofern gehe die Ver­waltung für das Jahr von einer Einnahme in Höhe von 11,8 Mio. € aus. Bis zum Jahr 2008 seien moderate Steigerungsraten eingerechnet worden, die im Hinblick darauf, dass es sich um Steuereinnahmen handele, aber grundsätzlich als unsicher anzusehen seien. Bei der Gewerbesteuerumlage sei aufgrund der Gemeindefinanzreform die allgemeine Umlage gesenkt worden, so dass sich der Ansatz für das Jahr 2005 um 0,7 Mio. € auf 1,2 Mio. € verringere. Dafür steige die erhöhte Umlage leicht von 0,8 Mio. € auf 1,0 Mio. € an.

 

Die Zinsaufwendungen betrügen im nächsten Jahr 2,4 Mio. €. Aufgrund der bereits vorge­stellten Kassenkredite beliefe sich dieser Betrag im Jahr 2008 dann auf 3 Mio. €. Durch NKF seien im Ergebnisplan Abschreibungen als Aufwand darzustellen. Dies sei bisher nur aus den Gebührenhaushalten bekannt gewesen. Erstmalig im Jahr 2005 seien daher 9,7 Mio. € für Abschreibungen zu veranschlagen. Aus heutiger Sicht steige dieser Betrag bis zum Jahr 2008 auf ca. 10,3 Mio. € an. Allerdings gebe es nicht nur den zusätzlichen NKF-bedingten Aufwand, sondern auch Entlastungen durch die sogenannten aktivierten Eigenleistungen von 1,0 Mio. € und die Auflösung von Ertragszuschüssen von 4,0 Mio. €.

 

Anschließend ging Herr Baudrexl auf die investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 13,3 Mio. € ein. Für den Produktbereich ”Schulträgeraufgaben” stünden 4,0 Mio. € zur Ver­fügung. Dieser Betrag fließe also in die Schulen. Das Produkt ”Bau von Verkehrsflächen” beinhalte im Kern Straßenbaumaßnahmen mit einem Betrag von 3,6 Mio. €. Zum Produkt ”Räumliche Planung und Entwicklung” gehöre auch die Maßnahme der Innenstadtsanierung. Hier stünden 1,2 Mio. € zur Verfügung mit einer Verpflichtungsermächtigung von 4 Mio. €. Für das Produkt ”Gebäudebewirtschaftung” seien 1,4 Mio. € und für das Produkt ”Grund­stücksmanagement” 1,0 Mio. € bereitgestellt worden. Wie bereits dargestellt belaufe sich die Kreditaufnahme auf 6,5 Mio. €, so dass sich nach Abzug der Tilgung eine Neuverschuldung in Höhe von 5,8 Mio. € ergebe.

 

Als Fazit stellte Herr Baudrexl fest, dass die Bilanz solide und erfreulich sei. Die Eigen­kapitalquote erscheine ausreichend. Es fehlten aber Kennzahlen, so dass eine qualifizierte Bewertung schwierig sei. Erst in den nächsten Jahren werde ein Vergleich mit anderen Kommunen möglich sein. Es werde aber sehr deutlich, dass der jährliche Ressourcen­verbrauch zur Aufgabenerfüllung nicht durch Einzahlungen der Bürger gleich welcher Art, ob über Schlüsselzuweisungen oder Steuern, gedeckt sei. Es stelle sich daher die Frage, wie die Situation verbessert werden könne. Eine Verbesserung der Einnahmesituation sei im Hinblick auf den Ressourcenverbrauch in dieser Größenordnung sicherlich nicht das geeignete und ausreichende Instrument. Deutlich höhere Steuereinnahmen seien nicht zu erwarten. Der Haushaltsausgleich könne daher nur durch Senkung des Aufwandes erreicht werden. Wie aber allen bewusst sei, könne dies nur einhergehen mit tiefen Einschnitten in den Leistungsbereich. Was hier eine Einsparung von bis zu 10 Mio. € bedeuten würde, könne nur erahnt werden. Das vorgelegte Zahlenwerk zeige deutlich einen Handlungsdruck auf, wenngleich auch durch das NKF Verschuldungssituationen und Fehlbeträge anders eingeordnet werden könnten und z.Z. aus formalen Gründen ein Haushaltssicherungskon­zept nicht erforderlich sei. Im nächsten Jahr müsse gemeinsam eine Lösung gefunden werden.

 

Als letztes ging Herr Baudrexl kurz auf die Gebührenhaushalte ein. Bei der Straßenreinigung gebe es eine Gebührenerhöhung um 3,6 %, obwohl die Kosten im Vergleich zum Jahr 2004 um 30.000 € geringer seien. Die Erhöhung begründe sich darin, dass für das Jahr 2004 ein Gebührenüberschuss eingesetzt werden konnte, der jetzt nicht mehr zur Verfügung stehe. Die Rekommunalisierung der Straßenreinigung sei erfolgreich umgesetzt worden. Im Bereich der Abfallentsorgung gebe es aufgrund des fehlenden Gebührenüberschusses aus dem Vorjahr die gleiche Situation. Im Restmüllbereich führe dies zu einer Gebührenerhöhung um 3 %. Der Gebührensatz für den Biomüll bleibe unverändert. Bei den Märkten und Kirmessen schlage die Verwaltung durch Satzung die Gründung einer technisch-wirtschaftlichen Einheit aus Wochenmarkt und Kirmessen vor. Dadurch sei eine Gebührensenkung um 3,7 % reali­sierbar. Im Bereich der Abwasserbeseitigung gebe es wegen der steigenden Lippeverbands­umlage eine Gebührenerhöhung beim Schmutzwasser um 6,86 % und für das Nieder­schlagswasser um 4,35 %. In diesem Jahr werde aus Liquiditätsgründen und zur Reduzie­rung von Kreditaufnahmen keine Anrechnung von handelsrechtlichen Gewinnen vorge­schlagen. Zur Gebührenstabilisierung seien in den letzten Jahren bereits insges. 1,8 Mio. € eingesetzt worden. Im Bereich des Rettungsdienstes bestünden zwei Probleme. Zum einen sei die Anzahl der Krankentransporteinsätze um 35 % gesunken und zum anderen gebe es durch NKF einen zusätzlichen Aufwand für Pensionsrückstellungen. Dies führe zu einer Erhöhung um 12,9 %. Beim Bestattungswesen gebe es keine Veränderung der Gebühren­höhe. Lediglich die Satzung müsse NKF-bedingt im Hinblick auf den ”Wegfall der Fried­hofsunterhaltsgebühr” korrigiert werden. Am Beispiel der Kamener Musterfamilie machte Herr Baudrexl deutlich, dass die Belastung im Vergleich zum Vorjahr um ca. 33 € steigen werde.

 

Abschließend wünschte Herr Baudrexl den Fraktionen gute Haushaltsberatungen.