Frau Scharrenbach bedauerte die missverständliche Antragsformulierung und stellte klar, dass es ihrer Fraktion in der heutigen Ratssitzung weniger um die Unternehmenskonzeption des Städt. Hellmig-Krankenhauses als vorrangig um die geplanten Abläufe ginge. Für die CDU-Fraktion sei nicht nachvollziehbar, warum der Tendenzbeschluss nicht bereits in dieser Ratssitzung gefasst werde.

 

Herr Hupe dankte für die Klarstellung zum eigentlichen Ziel des Antrags. Der Tendenz­beschluss stehe nicht auf der Tagesordnung, da diese Beschlussfassung sich einerseits von der Zeitschiene her nicht unbedingt gebiete und andererseits die Konstituierung im Vorder­grund stehen sollte. So sei eine Erweiterung der Tagesordnung auch nur um zeitkritische Sachtagesordnungspunkte erwartet worden. Das Gutachten sei wie angekündigt im Juli vorgelegt worden. Dies habe zu vielen wichtigen Gesprächen geführt, die zum Teil auch noch nicht abgeschlossen seien. Hierzu zählten insbesondere die Gespräche im Kranken­haus selbst mit der Betriebsleitung und der erweiterten Betriebsleitung als auch die Per­sonalgespräche des Personalrats. Zudem, so Herr Hupe weiter, habe er bis zu dieser Antragstellung auch verstanden, dass der von ihm im Juli vorgeschlagenen Zeitschiene nicht widersprochen worden sei. Soweit ihm bekannt sei, gebe es auch in den Fraktionen noch Feinberatungen sowie Gesprächstermine im Krankenhaus.

 

Herr Hupe betonte sein Verständnis dafür, dass diese Gespräche angesichts der tiefen Bedeutung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Krankenhauses in Ruhe abgewickelt werden. Auch die entsprechenden Personalüberleitungen gem. § 613 a BGB erforderten Sorgfalt in der Vorberatung. Bereits im Juli habe er deutlich gemacht, dass bei einer Beschlussfassung im Frühjahr 2005 die Gründung der GmbH aus wirtschaftlicher und steuerrechtlicher Sicht rückwirkend zum 1.1.2005 möglich sei. Dies gelte nicht für den Betriebsübergang, der möglicherweise aber auch zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoller sein könnte. Die von ihm vorgeschlagene Zeitschiene werde auch vom Gutachter begrüßt, wie ein ihm vorliegendes Schreiben des Gutachters belege.

 

Der Beschlussvorschlag für einen Tendenzbeschluss im November, so Herr Hupe weiter, werde die Verwaltung beauftragen, entsprechende Prüfungen vorzunehmen. Hierzu gehörten z.B. der Entwurf eines Gesellschaftsvertrages, der Vorschlag für eine Besetzung eines Aufsichtsrates, die steuerrechtliche Prüfung und insbesondere die Einzelfallentschei­dung zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit sowie die förderrechtliche Anerkennung.

 

Im Hinblick auf den Vorwurf der Untätigkeit und mangelhaften Vorbereitung stellte Herr Hupe abschließend richtig, dass es unter seiner Mitwirkung eine Vielzahl von Gesprächen ge­geben habe, z.B. 4 Teilpersonalversammlungen, Gespräche mit der Betriebsleitung, den Gutachtern, dem Vorstand des Personalrates, einigen Fraktionen, der Krankenhausver­waltung und viele mehr. Entscheidend sei, dass der Ablauf Zeit benötige und diese auch haben dürfe. Gleichzeitig fänden bereits Vorprüfungen in der Verwaltung statt. Vorwürfe wären sicherlich vermeidbar gewesen, wenn das jetzt terminierte Gespräch mit der CDU-Fraktion eher möglich gewesen wäre. Vorschläge der Fraktionen zur weiteren Vorbereitung einer möglichen GmbH-Gründung nehme er gerne mit. Herr Hupe betonte, dass ihm insbe­sondere daran gelegen sei, den Prozess in der nötigen Zeit transparent und gründlich durch­zuführen. Mit der Beschlussfassung zu einer möglichen Gründung der Gesellschaft im nächsten Jahr sollten die Dinge, die zur Ausgestaltung wichtig seien, so vertrauens- und konsensbildend wie möglich vorliegen, damit auch eine größtmögliche Zustimmung für den neuen Weg erreicht werden könne. Es sei sein hohes Interesse, mit dem Personalrat, dem er ausdrücklich für gute Gespräche danke, trotz klar differierender Positionen weiterhin in guten Gesprächen auszuloten, inwieweit letztlich ein Konsens gefunden werden könne. Das helfe allen Beteiligten. Der Personalrat habe Mitbestimmungsrechte nach dem LPVG, die auf der Zeitschiene einen hohen Stellenwert einnähmen.

 

Der im Juli vorgestellten Zeitschiene, so Frau Scharrenbach, habe die CDU-Fraktion bereits sehr früh widersprochen und sich eine Sonderratssitzung im September zur Fassung eines Tendenzbeschlusses gewünscht. Dieser Tendenzbeschluss hätte dazu beigetragen, Zeit zu sparen, die das Krankenhaus dringend benötige. Die schwierige finanzielle Situation des Krankenhauses sei nicht neu. Gespräche zu führen sei richtig; diese aber erst jetzt zu führen, halte ihre Fraktion für etwas spät. Insofern wäre die heutige Beschlussfassung keine Eilbedürftigkeit gewesen. Ihre Fraktion habe leider keine andere Möglichkeit, als die Ge­spräche abzuwarten.

 

Frau Dyduch unterstrich, dass die SPD-Fraktion nicht erst nach Vorlage des Gutachtens, sondern auch bereits vorher selbstständig aktiv gewesen sei. Ihrer Fraktion sei es wichtig, Gespräche mit allen Beteiligten zu führen, um sich zu informieren und insbesondere aber auch um zuzuhören. Nur so könnten die verschiedenen Positionen richtig verstanden und vertreten werden. Aus diesen Gesprächen heraus sei der SPD-Fraktion auch deutlich ge­worden, warum der Ablauf Zeit benötige. Ihre Fraktion habe den Anspruch, eine gute und solide Entscheidung für das Krankenhaus und die Stadt zu treffen. Im November werde es der SPD-Fraktion sicherlich möglich sein, einen Tendenzbeschluss zu fassen und weitere Schritte zu formulieren. Es bestehe kein Erfordernis für eine übereilte Beschlussfassung.

 

Zu den Ausführungen von Frau Scharrenbach legte Herr Hupe dar, dass die Problematik aus seiner Sicht nicht darin liege, wann der Tendenzbeschluss gefasst werde, sondern in dem Vorschlag, im Dezember die Gründung der Gesellschaft beschließen zu wollen. Dies sei aus mehreren sachlichen Aspekten heraus definitiv der falsche Zeitpunkt. Aus finanz­wirtschaftlichem Aspekt heraus sei richtig, dass Zeit eingespart werden müsse. Diese Zeit werde aber eingespart, wenn der Zeitpunkt der wirtschaftlichen Gründung der GmbH rück­wirkend auf den 01.01.2005 festgesetzt werde. Ob der Betriebsübergang 3 Monate eher oder später erfolge, helfe dem Krankenhaus nicht entscheidend weiter. Herr Hupe wies erneut darauf hin, dass es gute Gründe für eine spätere Beschlussfassung gebe. In der Abwägung könne man sich am besten für das Krankenhaus entscheiden, wenn allen Betei­ligten die erforderliche Zeit zur Verfügung stünde. Seiner Wahrnehmung nach seien die Fraktionen in der Sache auch nicht weit auseinander.

 

Herr Bremmer sagte, dass sich die FDP-Fraktion ausführlich mit dem Gutachten beschäftigt und auch Gespräche mit dem Personalrat und dem Bürgermeister geführt habe. Dem Grunde nach unterstütze seine Fraktion die Tendenz des Gutachtens. Die öffentliche Dis­kussion werde z.Z. aber nur verkürzt geführt, da es nur um den Rechtsformwandel gehe. Seiner Fraktion sei wichtig, dass auch die medizinisch-strategische Ausrichtung bedacht und hieran gearbeitet werde. Der Ratsbeschluss umfasse neben der Prüfung der Rechtsform auch die Forderung nach einem zukunftssichernden Unternehmenskonzept.

 

Seine heutigen Ausführungen, machte Herr Hupe deutlich, habe er bewusst auf das von Frau Scharrenbach formulierte Antragsziel beschränkt. Selbstverständlich arbeite die Ver­waltung auch an dieser Prüfung und führe die entsprechenden Gespräche. Auch das Kran­kenhaus selbst arbeite engagiert, insbesondere im Hinblick auf den medizinischen und pflegerischen Sachverstand, an einem entsprechenden Konzept. Der Ratsbeschluss werde umfassend bearbeitet.