Beschluss:

 

1     Der Rat beschließt die Bildung nachstehender Ausschüsse:

- Haupt- und Finanzausschuss
- Familien- und Sozialausschuss
- Jugendhilfeausschuss
- Krankenhausausschuss
- Kulturausschuss
- Partnerschaftsausschuss
- Planungs- und Umweltausschuss
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Schul- und Sportausschuss
- Straßenverkehrsausschuss
- Wahlprüfungsausschuss
- Werksausschuss
- Wirtschaftsausschuss

2.    Der Rat bildet einen Ältestenrat gem. § 10 Abs. 7 der Hauptsatzung für die Stadt Kamen.

3.    Der Rat bildet folgende Beiräte:

- Behindertenbeirat
- Gleichstellungsbeirat

4.    Gemäß § 12 Abs. 1 der Hauptsatzung werden den Ausschüssen folgende Aufgaben übertragen:

 

-    dem Planungs- und Umweltausschuss die sich aus dem Denkmalschutz ergebenden Aufgaben einschließlich der Entscheidung über und die Berufung von Beauftragten für die Denkmalpflege gemäß § 24 Denkmalschutzgesetz,

-    dem Schul- und Sportausschuss die Ausübung des Vorschlagrechtes für die Besetzung der Stellen der Schulleiter und der ständigen Vertreter nach § 21 a des Schulverwaltungsgesetzes,

-    dem Wirtschaftsausschuss die Verfügung über Gemeindevermögen und die Ver­äußerung und Belastung von Grundstücken einschließlich der Bestellung von Erbbaurechten ab 100.000,00 Euro,

-    dem Werksausschuss die in der Eigenbetriebsverordnung oder derBetriebssatzung beschriebenen Aufgaben.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen