Herr Hupe verpflichtete die stellvertretenden Bürgermeister, die Ortsvorsteher und alle übrigen Ratsmitglieder ihre Aufgaben nach bestem Können und Wissen wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen.