Herr Baudrexl erinnerte an den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 68 Ka “Im Grund” in Verbindung mit der dazugehörigen Veränderungssperre Nr. 9. Der Siedlungs­bereich Werdelsgraben soll zukünftig von der Bremischen Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH (nachfolgend kurz “Bremische Wohnungsbau­gesellschaft” genannt) im Rahmen von Einzeleigentumsmaßnahmen veräußert werden. Als Ergebnis von konstruktiven Gesprächen der Verwaltung mit der Bremischen Wohnungsbau­gesellschaft wurde durch das Büro Stadt-Land-Freiraum, Bremen, ein Gestaltungsentwurf erarbeitet.

 

Herr Ring vom Büro Stadt-Land-Freiraum, Bremen, stellte den durch sein Büro erarbeiteten Gestaltungsentwurf detailliert anhand einer Präsentation mit Plandarstellungen vor. Sein Büro hat seit Anfang Januar 2004 an diesem Projekt gearbeitet. Zielsetzung war eine Stabilisierung und Konsolidierung der Siedlung unter Berücksichtigung der bauleitplane­rischen und stadtteilpolitischen Vorgaben der Stadt Kamen in Bezug auf die angestrebten Grundstücksteilungen, in der Absicht der Einzeleigentumsmaßnahmen. Bei der Erarbeitung sei eine Interessenabwägung Eigentümer/Öffentlichkeit/Verwaltung eingeflossen. Die vorgenommene Freiraumplanung umfasste die Spielplätze, Straßen, Wege und Stellplätze unter Berücksichtigung der Bildung von veräußerbaren Wohneinzelgrundstücken. Herr Ring erläuterte die vorliegenden Rahmenbedingungen, Planungsabsichten, Grundlagen der Planung, die Vorgehensweise sowie die Bewertung der Freiflächen. Gefordert werden 890 qm Kinderspielplätze und ca. 100 Kfz-Stellplätze im privaten Bereich. Er stellte die erarbeiteten Spielplatz- und Stellflächenkonzepte detailliert vor. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die ersten Planungsabsichten, d.h. Anordnung der Spielplätze mittig in den Gartenbereichen und Anordnung der Stellplätze auf dem großen Platz in der Siedlungsmitte, nach vorgenommener Plausibilitätsprüfung verworfen wurden. Das erarbei­tete Spielplatzkonzept sieht vor, den zentralen Spielplatzes (ca. 760 qm) zu erhalten und neu einzurichten (Aufteilung und Ausstattung: Seilpyramide, Doppelschaukel, Streetballfeld, Rasenfläche mit 1 Tor zum freien Spielen; Altersstufe: 6 – 12 Jahre) und darüber hinaus 2 Spielflächen (zusammen 170 qm) in unmittelbarer Nähe des großen Spielplatzes neu anzulegen (Ausstattung: je Sandkasten, Schaukel, Wipptier; Altersstufe: 3 – 6 Jahre). Die Spielplätze sollen darüber hinaus als Ruhe- und Aufenthaltsbereiche genutzt werden und werden alle mit Bänken und Papierkörben ausgestattet. Das Straßen- und Stellplätzekonzept sieht die Einrichtung von Stellplätzen in Längsanordnung vor den Häusern in den Straßen Sommerweg und “Im Grund” vor, so dass eine direkte Zuordnung der Stellplätze zu bestimmten Häusern bzw. Wohnungen ermöglicht wird. Zwischen Parkstreifen und Häusern wird ein 1,50 m bis 1,75 m breiter Gehweg eingerichtet. In der Straßenmitte bleibt eine Fahrbahn von 5,0 m bis 5,5 m Breite. Das Stellplatzangebot am Spielplatz soll durch Carports, Garagen bzw. Parkboxen qualitativ verbessert und attraktiviert werden.

 

Das vorgestellte Konzept weist 58 Stellplätze in Längsparkstreifen und 44 Stellplätze am Spielplatz (davon bis zu 20 Carports/Parkboxen) aus. Zusammen mit ca. 36 Stellplätzen an der Grimmstraße und an der Fritz-Erler-Straße würden den Anwohnern der Siedlung ca. 138 Stellplätze zur Verfügung stehen.

 

Herr Behrens bewertete die Initiative der Bremische Wohnungsbaugesellschaft sehr positiv. Er hob besonders hervor, dass die aufgezeigten Maßnahmen zu einer Optimierung des Wohnumfeldes beitrügen und eine Wohnwerterhöhung damit verbunden würde, was indirekt auch die sozialen Probleme erfasse. Er betonte, dass eine zeitnahe Umsetzung der Planung wünschenswert sei.

 

Herr Schneider erkundigte sich nach der Zuordnung der Gartenbereiche.

 

Herr Liedtke erläuterte, dass beim Verkauf der Einzelgrundstücke die Gärten jeweils zu dem einzelnen Objekt zugeordnet würden. Zur Erschließung der Gärten habe die Stadt in der Planung schmale Wege vorgesehen. Es gäbe darüber hinaus Überlegungen, im Bebauungs­plan Einzelheiten, wie z.B. die Errichtung von Gartenhäusern, im Rahmen einer Gestaltungs­satzung zu regeln. Insgesamt gingen die vorgestellten Konzepte in die richtige Richtung und es würde eine entsprechende Berücksichtigung der Planungen im Bebauungsplan erfolgen.

 

Herr Kissing sah die Neugestaltung und Neuordnung überalterter Wohnbereiche als “Trend der Zeit”, denn durch den absehbaren Bevölkerungsrückgang sei Freiraum für derartige Maßnahmenumsetzungen gegeben. Die Bereitschaft und das Engagement der Bremischen Wohnungsbaugesellschaft bezeichnete er als sehr erfreulich. Alle aufgezeigten Ansätze seien sehr positiv zu bewerten und würden zu grundlegenden Verbesserungen führen. Die angesprochene Anlegung der Gartenwege stufte er als wichtig ein.

 

Herr Liedtke erklärte, dass die kostenmäßige Umsetzung der vorgestellten Konzepte für Spielplätze, Stellplätze und Straßen durch die Bremische Wohnungsbaugesellschaft erfolge.

 

Herr Baudrexl ergänzte, dass der Wohnbereich eine qualitative Aufwertung erfahre und dankte der Bremischen Wohnungsbaugesellschaft für diesen Beitrag. Aufstellungsbeschluss und Veränderungssperre haben zu dieser positiv zu beurteilenden Entwicklung beigetragen. In diesem Zusammenhang dankte er dem Planungs- und Umweltausschuss für Beschlüsse, die hierzu maßgeblich beigetragen hätten.

 

Herr Kissing sprach die Käufermarktlage an, die zurzeit nicht so hohe Nachfrage, die durch eine attraktive Preisgestaltung effektiver gestaltet werden müsse.

 

Herr Ring entgegnete, dass im Vorfeld durch die Bremische Wohnungsbaugesellschaft eine Marktsondierung erfolgt sei und die Eigentumsmaßnahme positiv beurteilt wurde.

 

Herr Liedtke stellte den Bebauungsplanentwurf vor. Mit der vorgestellten Planungen sollen die Strukturen der alten Bergarbeitersiedlung erhalten bleiben. Der Entwurf beinhaltet Erweiterungsmöglichkeiten für die Häuser um 5,00 m in die Gartenbereiche. Die Erweite­rungsmöglichkeit ist durch Baulinien begrenzt, auf denen bei Anbaumaßnahmen zwingend gebaut werden muss. Eine Änderung der Geschossigkeit soll nicht erfolgen.

Eine separate Bebauung in den Gärten ist ausgeschlossen. Er erläuterte das weitere Bebauungsplanverfahren, in dem u. a. eine Bürgerbeteiligung im Rahmen des Nordstadt­forums vorgesehen ist.

 

Herr Madeja brachte seine Hoffnung auf eine möglichst baldige Umsetzung der Planung zum Ausdruck. Die Bürgerbeteiligung im Rahmen des Nordstadtforums bewertete er sehr positiv. Er dankte Herrn Ring für den informativen und ausführlichen Vortrag.