Herr Behrens erläuterte den einzigen Tagesordnungspunkt und übergab Herrn Sostmann das Wort.

 

Herr Sostmann stellte den Ausschreibungstext und die damit verbundenen Intentionen vor.

 

In Bezug auf den Vorschlag der Verwaltung, den Termin für das Altstadtfest zukünftig fest auf das 3. Juni-Wochenende zu legen, waren sowohl Herr Plümpe für die CDU-Fraktion als auch Frau Schneider für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN der Meinung, auf keinen Fall vom gewohnten bisherigen Termin (letztes Wochenende vor den Sommerferien) abzu­weichen.

 

Herr Sostmann erwiderte, dass die Verwaltung nach reiflicher Überlegung und Erfahrungen aus den Vorjahren zu dem Ergebnis gekommen ist, einen festen kalendarischen Termin zu nehmen. Ein fester Termin bringe Planungssicherheit sowohl für den Veranstalter als auch für die Beschicker. Bei einem variablen Termin sei es in der Vergangenheit stets zu Pro­blemen gekommen, da viele Beschicker durch andere bereits feststehende Termine blockiert waren.

 

Als Beispiel führte in diesem Zusammenhang Herr Hupe an, dass in diesem Jahr bei der KITE, die abgesagt werden musste, kein Ersatztermin mehr angeboten werden konnte, da keine Teilnehmer zu bekommen gewesen seien.

 

Frau Schneider erläuterte ihren Vorstoß in der Presse und erkannte die Vorschläge der Verwaltung an. Trotzdem halte sie an ihrem Vorschlag, letztes Wochenende vor den Ferien, ohne Müll, ohne Ramsch und mit einem neuen Veranstalter fest. Sie war der Meinung, dass auch das letzte Wochenende vor den Ferien ein fester Termin sei, der auch gerne von Schülern genutzt wird, um "in die Ferien” zu feiern.

 

Herr Eckardt wies darauf hin, dass sich der zukünftige Ferienplan regelmäßig ändern wird und somit keine feste Terminvereinbarung getroffen werden könne. Im Hinblick auf die Schüler habe er als Lehrer festgestellt, dass diese ein anderes Feierverhalten an den Tag legen, als hier diskutiert werde.

 

Herr Plümpe regte an, bei einem mehrjährigen Vertrag darauf zu achten, dass eine Kontinuität der Stände gewährleistet sei.

 

Herr Hupe wies darauf hin, dass zwar mit dem Veranstalter eine mehrjährige Option vereinbart werden soll, aber nicht mit den einzelnen Beschickern.

 

Frau Schneider bemängelte weiter, dass ihrer Meinung nach der 15.06.2004 als Abgabe­termin für zu kurzfristig bemessen ist. Innerörtliche Kooperationen seien dann vielleicht nicht mehr möglich. Weiterhin stoße sie sich am Terminus "Waren aller Art". Sie befürchte, dass dann evtl. auch Waschmaschinen auf dem Altstadtfest verkauft werden könnten. Auch der Begriff "angemessen" sollte genauer definiert werden. Dass am Mehrweggebot festgehalten wird, finde sie gut, allerdings sollte es von der Stadt genauer kontrolliert werden. Auch sollten die ortsansässigen Wirte stärker in das Altstadtfest eingebunden werden.

 

Herr Sostmann erwiderte, dass die Stadtverwaltung Kamen nicht der Veranstalter ist. Kooperationspartner sollten die Kamener Getränkelieferanten sein, damit das regionale Getränkeangebot Berücksichtigung findet. Es sei bei solchen Festivitäten absolut üblich, dass ortsansässige Partner gefunden werden.

Weiterhin erläuterte er den Begriff "Angemessenheit" aus Sicht der Verwaltung.

 

Herr Hupe wies darauf hin, dass mit dem Begriff "angemessen" nicht das Standgeld gemeint ist und es hier und jetzt um die Ausschreibung gehe und nicht um eine Vertragsverhandlung. Ein Vertrag werde erst nach einer entsprechenden Prüfung abgeschlossen.

 

Herr Knop fragte nach, ob der aktuelle Veranstalter eventuell Gewinne gemacht hat oder gar Bilanzen vorgelegt habe. Vielleicht ließen sich ja Kosten der Künstlergasse "Weiße Straße" auf den Veranstalter umlegen.

 

Herr Hupe antwortete, dass es unüblich ist, der Stadtverwaltung Bilanzen vorzulegen. Dieser Ausschreibungstext solle nur klarstellen, ob eine Veranstaltungsfirma bereit und in der Lage ist, das Altstadtfest auszurichten.

 

Auf die weitere Frage von Herrn Knop, ob ein Bewerber abgelehnt wird, wenn keine Orts­kenntnisse nachgewiesen werden, erklärte Herr Hupe, dass eine Ortskenntnis auch über einen örtlichen Kooperationspartner gegeben sein könne.

 

Frau Schneider und Herr Klein forderten, dass dem Kulturausschuss sämtliche Bewer­bungen vorgelegt werden, um dabei mitzuentscheiden.

 

Herr Behrens wies darauf hin, dass dies ein laufendes Geschäft der Verwaltung sei.

 

Herr Hupe erklärte, dass nur ein Meinungsbild des Kulturausschusses heute eingeholt werden sollte, mit dem gearbeitet werden kann. Die Verwaltung schlage jedoch vor, dem Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden und einem Mitglied der CDU-Fraktion analog der "Inthega-Besetzung" die Bewerbungsunterlagen vorzulegen. Auch könne man die Ausschreibungsfrist um eine Woche verlängern, um den potenziellen Bewerbern mehr Zeit einzuräumen.

 

Der Vorgehensweise wurde allgemein zugestimmt.

 

Herr Behrens ließ abschließend über die gestellten Vorschläge abstimmen:

 

Dem Vorschlag der Verwaltung, ab 2005 das Altstadtfest auf das 3. Wochenende im Juni festzulegen, wurde mehrheitlich zugestimmt.

 

Der Vorschlag, den Begriff "Waren aller Art" in "Festtypische Waren" zu ändern, wurde mehrheitlich abgelehnt.

 

Mehrheitlich wurde zugestimmt, dass der Begriff "Ortskenntnis" durch den Veranstal­tungsbewerber im Konzept dargelegt werden muss.

 

Abschließend wurde dem Ausschreibungsentwurf bei einer Gegenstimme zugestimmt.