Sitzung: 29.06.2004 Straßenverkehrsausschuss
5.1 Mitteilungen der Verwaltung
5.1.1
Herr Brüggemann unterrichtete die Mitglieder des
Straßenverkehrsausschusses über die Ausbauplanung der Königstraße, welche im
nächsten Planungs- und Umweltausschuss vorgestellt werde. Im Einzelnen sei
vorgesehen, die marode Fahrbahndecke zu erneuern und einen Rad-/Fußweg von der
Westicker Straße bis zur Bahnunterführung anzulegen. Aus baulichen Gründen
müsse der Rad-/Fußweg einmal von der nördlichen auf die südliche Fahrbahnseite
und im Einmündungsbereich der Mühlenstraße (K 41) erneut auf die nördliche
Straßenseite geführt werden. Aus Sicherheitsgründen ist geplant, in den
Querungsbereichen eine Fußgängerschutzinsel beziehungsweise einen
Fahrbahnteiler anzulegen.
In Absprache mit der DB Netz AG werde nach Abschluss der Straßenbauarbeiten das
planfestgestellte Trogbauwerk errichtet und die Königstraße mittels eines
Kreisverkehrs an die Westicker Straße (K 40) angeschlossen.
5.1.2
Ferner teilte Herr Brüggemann mit, dass geplant sei,
in der Ebertallee einen Kanal neu zu verlegen und im Anschluss daran einen
Straßenausbau durchzuführen. Es sei geplant, die Straße wie bisher als Tempo
30-Zone herzurichten und die Fahrbahnbreiten zu erhalten. Auch dieser Ausbau
werde in der nächsten Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vorgestellt.
5.1.3
Weiterhin verwies Herr Brüggemann auf eine
Ausbauplanung betreffend die Straße "Edelkirchenhof", die ebenfalls
in der folgenden Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vorgestellt
werde. Auch hier sei vorgesehen, den Ausbau als Tempo 30-Zone - wie gehabt -
vorzunehmen. Neben der Fahrbahn sollen auch die Gehwege ausgebaut werden, wobei
innerhalb der Gehwege in einigen Teilbereichen Parkbuchten integriert werden
sollen. Weiterhin bleibt die Anordnung der bisherigen Parkplätze entlang des
Parkgeländes erhalten.
5.2 Anfragen
5.2.1
Herr Müller verwies darauf, dass auf der Heerener
Straße, Fahrtrichtung Heeren, in Höhe der Zufahrt zu dem Seniorenwohnheim
"Volkermanns Hof" mit einem Richtungspfeil „Geradeaus“ das Abbiegen
in die genannte Zufahrt verboten werde. Allerdings sei aus dieser Richtung noch
ein Hinweiszeichen auf die Einrichtung vorhanden. Er sehe es als Zumutung an,
dass aufgrund dessen Kraftfahrzeugführer erst zur Kreuzung Gutenbergstraße
fahren müssen, um dort zu wenden.
Von Herrn Koßmann wurde hierzu erwidert, dass der Richtungspfeil vom
Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Hagen, aus Gründen der
Verkehrssicherheit gefordert worden sei. In diesem Zusammenhang sei die
Einrichtung aufgefordert worden, das Hinweiszeichen zu entfernen.
Herr Brüggemann sagte hierzu aus, dass ihm die Anordnung des Landes
unverständlich sei. Beobachtungen belegen, dass hier das Verkehrszeichen
“vorgeschriebene Fahrtrichtung Geradeaus“ oft missachtet werde. Aus diesem
Grunde werde die Verwaltung mit dem Land Gespräche mit Ziel aufnehmen,
hier eine andere Lösung zu treffen.
5.2.2
Weiterhin unterrichtete Herr Müller die Mitglieder
des Straßenverkehrsausschusses darüber, dass im Bereich der Heerener Straße,
zwischen der Einfahrt zu Volkermanns Hof und der Gutenbergstraße, des Öfteren
Kraftfahrzeuge, auch Lastkraftwagen, parken und eine Gefährdung für die
Radfahrer (u.a. Schüler der Gesamtschule) darstellen würden, weil diese
teilweise gezwungen würden, auf die Fahrbahn auszuweichen.
Von der Verwaltung wurde eine sofortige Überprüfung zugesagt.
Herr Kissing verließ gegen 17.30 Uhr die Sitzung.
5.2.3
Frau Müller hatte festgestellt, dass u. a. auf dem
Parkstreifen der Nikolaus-Otto-Straße LKW über 2,8 t parkten. Ferner
würden diese auch des Nachts losfahren und die Nachtruhe der Bewohner des in
der Nähe befindlichen Wohnheimes stören.
Von der Verwaltung wurde eine Überprüfung zugesagt.
5.2.4
Weiterhin wies Frau Müller darauf hin, dass an der
Bergstraße, Einmündung zu den Stichstraßen und an der Einmündung Westfälische
Straße/Felskamp, die Rechts-vor-Links-Regelung oftmals nicht wahrgenommen
würde. Sie frage daher an, ob dort nicht, wie in anderen Bereichen
erfolgt, unterbrochene Haltelinien aufmarkiert werden könnten.
Hierzu wurde von Herrn Koßmann erwidert, dass dieses nach der
Novellierung der StVO Anfang des Jahres 2001 betr. Einrichtung von
"Tempo-30-Zonen" nicht mehr zulässig sei. Die Verwaltungsvorschriften
sagten aus, dass nur noch Markierungen, welche das Parken regeln sowie
Verschwenkungen vorgeben, zulässig seien. Des Weiteren sei nur noch die
Aufmarkierung von Piktogrammen "30" zulässig.
Aus diesem Grunde seien bei Neueinrichtung der Tempo-30-Zonen in Heeren vor den
Einmündungen mit Rechts-vor-Links-Regelung entsprechend große
Tempo-30-Piktogramme aufmarkiert worden.
Herr Wiebusch ergänzte hierzu, dass sich eine solche Vorgehensweise
ebenfalls aus der von Herrn Koßmann erwähnten Novelle ergebe, da ausgesagt
werde, dass grundsätzlich in Tempo-30-Zonen die Rechts-vor-Links-Regelung
gelte.
5.2.5
Herr Skodd fragte an, ob der Wirtschaftsweg, der im
Teilbereich zwischen Heidestraße und Westicker Straße auf die Lindenallee
münde, nicht mit vorfahrtsgebenden und vorfahrtsnehmenden Zeichen
ausgeschildert werden könne. Nach Beobachtung von Anwohnern würde es hier ab
und an zu Missverständnissen bei passierenden Kraftfahrzeugführern kommen.
Die Verwaltung sagte eine Überprüfung und ggf. eine entsprechende
Ausschilderung zu.
5.2.6
Herr Grod fragte an, ob der Gitterrahmen, welcher an
der Einmündung Schattweg/Wideystraße vor einigen Jahren im Rahmen der
Anordnungen für die Krötenwanderung aufgestellt sei, nicht entfernt werden
könne.
5.2.7
Ferner wies Herr Grod darauf hin, dass an der
Einmündung Mittelstraße/Ebertallee des Öfteren ein Klein-LKW die Parkbucht vor
der Einmündung der Ebertallee belege, was zu schlechter Einsicht in die
Ebertallee führe.
Zu beiden Punkten sagte die Verwaltung eine Überprüfung zu.
5.2.8
Herr Grosch unterrichtete die Mitglieder des
Straßenverkehrsausschusses darüber, dass am Einmündungsbereich des von
der Schäferstraße auf die Heerener Straße geführten Radweges Radfahrer
auch in Gegenrichtung der Fahrbahnrichtung fahren würden. Er bäte die Verwaltung
zu überprüfen, ob dort eine Verbesserung möglich sei. Insgesamt sehe er den Bereich
bis zur Einmündung der Gutenbergstraße auch aufgrund der von Herrn Müller erwähnten
parkenden Fahrzeuge als problematisch an.
Weiterhin halte seine Fraktion die Geschwindigkeit von 70 km/h in dem
Bereich der Einmündung des Fußweges für bedenklich.
Bezüglich der Einmündung des Radweges sagte Herr Brüggemann eine
Überprüfung zu.
Zu den Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der Heerener Straße stellte er klar,
dass Anfang des Jahres 2002 verschiedene Gespräche und Ortstermine mit dem
Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie anderen externen Verkehrsexperten
stattgefunden hätten.
Geschwindigkeitsbegrenzungen seien damals unwiderruflich abgelehnt worden, was
auch in der Sitzung des Straßenverkehrsausschusses am 14.03.2002 von der
Verwaltung per Mitteilungsvorlage dargelegt worden sei.
Eine Verbesserung der Verkehrssicherheit werde die Anlegung des vom
Landesbetrieb Straßenbau NRW geplanten Radweges mit sich bringen.
5.2.9
Herr Oppel richtete an die Verwaltung die Frage, ob
auf dem Westring, Fahrtrichtung Unna, unmittelbar vor dem Kreuzungsbereich
Hochstraße/Lünener Straße, die Fahrspuren besser abgesichert werden könnten.
Zurzeit würden dort eine Linksabbiegespur, eine Geradeausspur und eine
kombinierte Rechtsabbiege-/Geradeausspur vorhanden sein. Beim Wechsel von der
Geradeausspur in die kombinierte Geradeausspur und Rechtsabbiegespur würde es
ab und an zu Konfliktsituationen und auch zu Unfällen kommen.
Herr Brüggemann und Herr Wiebusch erwiderten hierzu, dass
in diesem Bereich bisher kein erhöhtes Unfallaufkommen in der
Unfallkommission vorgetragen worden sei.
Eine Überprüfung wurde zugesagt.
5.2.10
Herr Kaminski verwies auf die Mitteilungen der
Verwaltung zur ausgefallenen Sitzung am 09.03.2004 betreffend Rückbau der
auf der Grillostraße zum Zwecke der Verkehrsberuhigung aufgestellten
Schachtringe. Die Mitteilung wurde von den Anwohnern der Grillostraße positiv
aufgenommen. Nach seinen Feststellungen würden die Schachtringe im Bereich der
Friedrich-Ebert-Schule, die aus Gründen der Schulwegsicherung dort verbleiben
sollen, unregelmäßig gereinigt. Er schlage daher eine Bepflanzung mit
pflegeleichten und robusten Pflanzen vor.
5.2.11
Herr Wilhelm trug vor, dass die Haltestellenbucht am
Heerener Denkmal, Heerener Straße, welche gleichzeitig für eine Linie eine
Endstelle sei, ab und an von mehreren Bussen angefahren werde. Da diese nicht
alle in der Haltebucht Platz finden würden, stünden dann Busse auf der Fahrbahn
und versperrten diese.
Hierauf wurde von Herrn Feld erwidert, dass dies nur während eines
Buswechsels vorkommen könne. Seines Erachtens könne es sich nur um einen
verhältnismäßig kurzen Zeitraum handeln, in dem mehrere Busse auf der Fahrbahn
stünden.
5.2.12
Herr Knop vertrat die Auffassung, dass die
Fußgängerschutzinsel auf der Afferder Straße besser in der Linksabbiegespur zur
Straße "Am Lehmacker“ hätte eingerichtet werden sollen. Nach seinen
Beobachtungen hätten Busse ab und an Schwierigkeiten beim Einbiegen in die
Straße "An der Körne".
Von Herrn Stahlhut und Herrn Brüggemann wurde hierzu erwidert,
dass die Anlage der Fußgängerschutzinsel gerade an der Stelle von den
Bürgern des Wohngebietes rechts und links der Afferder Straße,
insbesondere von denen mit Kindern, begrüßt worden sei. Dies sei des Öfteren in
Gesprächen bestätigt worden.
5.2.13
Herr Klein teilte Herrn Feld folgende Beobachtung
mit:
Nach Mitteilung einer vertrauensvollen Bürgerin würden Busfahrer bereits
losfahren, obwohl die Fahrgäste noch nicht den Fahrschein entwertet hätten. Er
bat um Information, wie in solchen Fällen die Anweisung an die Fahrer laute.
Herr Feld antwortete, dass solch ein Verhalten nicht erlaubt sei. Die
Anweisung an die Fahrer laute eindeutig, dass in solchen Fällen Rücksicht
genommen werden müsse. In Zukunft sollten sich die Bürger die Linie und
die Uhrzeit merken und Meldung erstatten.
5.2.14
Herr Oppel bat um Unterrichtung, wann denn die
Rechts-vor-Links-Regelung in der Danziger sowie der Königsberger Straße
eingerichtet werde.
Von Herrn Koßmann wurde hierzu erwidert, dass die Maßnahme aller
Wahrscheinlichkeit in den nächsten Wochen umgesetzt werde.
5.2.15
Herrn Klein war aufgefallen, dass ein LKW mit der
Aufschrift "Wiesenhof" des Öfteren auf der Derner Straße parkt. Er
bat um Überprüfung, ob dies rechtens sei.
Von der Verwaltung wurde eine entsprechende Prüfung zugesagt.
Anschließend wies Herr Klein darauf hin, dass es sich um die letzte
Sitzung des Straßenverkehrsausschusses handele, die er als Vorsitzender
leite. Er wolle sich daher für die angenehme Zusammenarbeit und für das gute
Klima, welches überwiegend in den Sitzungen des Straßenverkehrsausschusses
herrsche, bedanken. Den zukünftigen Vorsitzenden wünsche er eine gute Hand und
das Glück, dass auch weiterhin nur in der Sache diskutiert werde und
persönliche Angriffe unterblieben.
5.2.16
Herr Stahlhut verwies auf die erhebliche Anzahl von Anfragen und bat die einzelnen Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses, Anträge und Anregungen von den Fraktionen schriftlich vortragen zu lassen. Zwar wisse er nicht, ob in der nächsten Legislaturperiode der Straßenverkehrsausschuss in der gleichen Zusammensetzung noch bestehe; gleichwohl sollten diejenigen Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses, die auch zukünftig wieder dem Ausschuss angehören, diese Bitte in Erinnerung behalten. Anschließend bedankte er sich bei Herrn Klein für die gute Zusammenarbeit und wünschte ihm für die Zukunft alles Gute.
Die übrigen Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses bedankten sich bei Herrn Klein ebenfalls für die Zusammenarbeit und die geleistete Arbeit als Vorsitzender des Straßenverkehrsausschusses.