5.1       Mitteilungen der Verwaltung

 

5.1.1   

Herr Brüggemann unterrichtete die Mitglieder des Straßen­verkehrsausschusses über die Ausbauplanung der Königstraße, welche im nächsten Planungs- und Umweltausschuss vor­gestellt werde. Im Einzelnen sei vorgesehen, die marode Fahrbahndecke zu erneuern und einen Rad-/Fußweg von der Westicker Straße bis zur Bahnunterführung anzulegen. Aus baulichen Gründen müsse der Rad-/Fußweg einmal von der nördlichen auf die südliche Fahr­bahnseite und im Einmündungsbereich der Mühlenstraße (K 41) erneut auf die nördliche Straßenseite geführt werden. Aus Sicher­heitsgründen ist geplant, in den Querungsbereichen eine Fuß­gängerschutzinsel beziehungsweise einen Fahrbahnteiler anzu­legen.
In Absprache mit der DB Netz AG werde nach Abschluss der Straßenbauarbeiten das plan­festgestellte Trogbauwerk errichtet und die Königstraße mittels eines Kreisverkehrs an die Westicker Straße (K 40) angeschlossen.

 

5.1.2   

Ferner teilte Herr Brüggemann mit, dass geplant sei, in der Ebert­allee einen Kanal neu zu verlegen und im Anschluss daran einen Straßenausbau durchzuführen. Es sei geplant, die Straße wie bisher als Tempo 30-Zone herzurichten und die Fahrbahnbreiten zu erhalten. Auch dieser Ausbau werde in der nächsten Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vorgestellt.

5.1.3   

Weiterhin verwies Herr Brüggemann auf eine Ausbauplanung betreffend die Straße "Edel­kirchenhof", die ebenfalls in der folgenden Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vor­gestellt werde. Auch hier sei vorgesehen, den Ausbau als Tempo 30-Zone - wie gehabt - vorzunehmen. Neben der Fahrbahn sollen auch die Gehwege ausgebaut werden, wobei innerhalb der Geh­wege in einigen Teilbereichen Parkbuchten integriert werden sollen. Wei­terhin bleibt die Anordnung der bisherigen Parkplätze entlang des Parkgeländes erhalten.

 

5.2       Anfragen

 

5.2.1   

Herr Müller verwies darauf, dass auf der Heerener Straße, Fahrt­richtung Heeren, in Höhe der Zufahrt zu dem Seniorenwohnheim "Volkermanns Hof" mit einem Richtungspfeil „Gera­deaus“ das Abbiegen in die genannte Zufahrt verboten werde. Allerdings sei aus dieser Richtung noch ein Hinweiszeichen auf die Einrichtung vorhanden. Er sehe es als Zumutung an, dass aufgrund dessen Kraftfahrzeugführer erst zur Kreuzung Gutenbergstraße fahren müssen, um dort zu wenden.

Von Herrn Koßmann wurde hierzu erwidert, dass der Richtungs­pfeil vom Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Hagen, aus Gründen der Verkehrssicherheit gefordert worden sei. In diesem Zusammenhang sei die Einrichtung aufgefordert worden, das Hin­weiszeichen zu entfernen.

Herr Brüggemann sagte hierzu aus, dass ihm die Anordnung des Landes unverständlich sei. Beobachtungen belegen, dass hier das Verkehrszeichen “vorgeschriebene Fahrtrichtung Geradeaus“ oft missachtet werde. Aus diesem Grunde werde die Verwaltung mit dem Land Gespräche mit Ziel aufnehmen, hier eine andere Lösung zu treffen.

 

5.2.2   

Weiterhin unterrichtete Herr Müller die Mitglieder des Straßen­verkehrsausschusses darüber, dass im Bereich der Heerener Straße, zwischen der Einfahrt zu Volkermanns Hof und der Guten­bergstraße, des Öfteren Kraftfahrzeuge, auch Lastkraftwagen, parken und eine Ge­fährdung für die Radfahrer (u.a. Schüler der Gesamtschule) darstellen würden, weil diese teilweise gezwungen würden, auf die Fahrbahn auszuweichen.

Von der Verwaltung wurde eine sofortige Überprüfung zugesagt.

 

 

Herr Kissing verließ gegen 17.30 Uhr die Sitzung.

 

 

5.2.3   

Frau Müller hatte festgestellt, dass u. a. auf dem Parkstreifen der Nikolaus-Otto-Straße LKW über 2,8 t parkten. Ferner würden diese auch des Nachts losfahren und die Nachtruhe der Bewohner des in der Nähe befindlichen Wohnheimes stören.

Von der Verwaltung wurde eine Überprüfung zugesagt.


5.2.4   

Weiterhin wies Frau Müller darauf hin, dass an der Bergstraße, Einmündung zu den Stich­straßen und an der Einmündung West­fälische Straße/Felskamp, die Rechts-vor-Links-Re­gelung oftmals nicht wahrgenommen würde. Sie frage daher an, ob dort nicht, wie in ande­ren Bereichen erfolgt, unterbrochene Haltelinien auf­markiert werden könnten.

Hierzu wurde von Herrn Koßmann erwidert, dass dieses nach der Novellierung der StVO Anfang des Jahres 2001 betr. Einrichtung von "Tempo-30-Zonen" nicht mehr zulässig sei. Die Verwaltungs­vorschriften sagten aus, dass nur noch Markierungen, welche das Parken regeln sowie Verschwenkungen vorgeben, zulässig seien. Des Weiteren sei nur noch die Aufmarkierung von Piktogrammen "30" zulässig.
Aus diesem Grunde seien bei Neueinrichtung der Tempo-30-Zonen in Heeren vor den Ein­mündungen mit Rechts-vor-Links-Regelung entsprechend große Tempo-30-Piktogramme auf­markiert worden.

Herr Wiebusch ergänzte hierzu, dass sich eine solche Vorgehens­weise ebenfalls aus der von Herrn Koßmann erwähnten Novelle ergebe, da ausgesagt werde, dass grundsätzlich in Tempo-30-Zonen die Rechts-vor-Links-Regelung gelte.

 

5.2.5   

Herr Skodd fragte an, ob der Wirtschaftsweg, der im Teilbereich zwischen Heidestraße und Westicker Straße auf die Lindenallee münde, nicht mit vorfahrtsgebenden und vorfahrtsneh­menden Zeichen ausgeschildert werden könne. Nach Beobachtung von Anwohnern würde es hier ab und an zu Missverständnissen bei passierenden Kraftfahrzeugführern kommen.

Die Verwaltung sagte eine Überprüfung und ggf. eine ent­sprechende Ausschilderung zu.

 

5.2.6   

Herr Grod fragte an, ob der Gitterrahmen, welcher an der Ein­mündung Schatt­weg/Wideystraße vor einigen Jahren im Rahmen der Anordnungen für die Krötenwanderung aufgestellt sei, nicht entfernt werden könne.

 

5.2.7   

Ferner wies Herr Grod darauf hin, dass an der Einmündung Mittelstraße/Ebertallee des Öfte­ren ein Klein-LKW die Parkbucht vor der Einmündung der Ebertallee belege, was zu schlechter Einsicht in die Ebertallee führe.

Zu beiden Punkten sagte die Verwaltung eine Überprüfung zu.

 

 

5.2.8   

Herr Grosch unterrichtete die Mitglieder des Straßenverkehrs­ausschusses darüber, dass am Einmündungsbereich des von der Schäferstraße auf die Heerener Straße geführten Radwe­ges Radfahrer auch in Gegenrichtung der Fahrbahnrichtung fahren würden. Er bäte die Ver­waltung zu überprüfen, ob dort eine Ver­besserung möglich sei. Insgesamt sehe er den Be­reich bis zur Einmündung der Gutenbergstraße auch aufgrund der von Herrn Müller er­wähnten parkenden Fahrzeuge als problematisch an.
Weiterhin halte seine Fraktion die Geschwindigkeit von 70 km/h in dem Bereich der Einmün­dung des Fußweges für bedenklich.

Bezüglich der Einmündung des Radweges sagte Herr Brüggemann eine Überprüfung zu.

Zu den Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der Heerener Straße stellte er klar, dass Anfang des Jahres 2002 verschiedene Gespräche und Ortstermine mit dem Landesbetrieb Straßen­bau NRW sowie anderen externen Verkehrsexperten stattgefunden hätten.
Geschwindigkeitsbegrenzungen seien damals unwiderruflich abgelehnt worden, was auch in der Sitzung des Straßenverkehrs­ausschusses am 14.03.2002 von der Verwaltung per Mit­teilungs­vorlage dargelegt worden sei.
Eine Verbesserung der Verkehrssicherheit werde die Anlegung des vom Landesbetrieb Straßenbau NRW geplanten Radweges mit sich bringen.

 

 

5.2.9   

Herr Oppel richtete an die Verwaltung die Frage, ob auf dem Westring, Fahrtrichtung Unna, unmittelbar vor dem Kreuzungs­bereich Hochstraße/Lünener Straße, die Fahrspuren besser abgesichert werden könnten. Zurzeit würden dort eine Links­abbiegespur, eine Geradeaus­spur und eine kombinierte Rechts­abbiege-/Geradeausspur vorhanden sein. Beim Wechsel von der Geradeausspur in die kombinierte Geradeausspur und Rechts­abbiegespur würde es ab und an zu Konfliktsituationen und auch zu Unfällen kommen.

Herr Brüggemann und Herr Wiebusch erwiderten hierzu, dass in diesem Bereich bisher kein erhöhtes Unfallaufkommen in der Unfallkommission vorgetragen worden sei.

Eine Überprüfung wurde zugesagt.

 

5.2.10 

Herr Kaminski verwies auf die Mitteilungen der Verwaltung zur ausgefallenen Sitzung am 09.03.2004 betreffend Rückbau der auf der Grillostraße zum Zwecke der Verkehrsberuhi­gung auf­gestellten Schachtringe. Die Mitteilung wurde von den Anwohnern der Grillostraße positiv aufgenommen. Nach seinen Feststellungen würden die Schachtringe im Bereich der Friedrich-Ebert-Schule, die aus Gründen der Schulwegsicherung dort verbleiben sollen, un­regelmäßig gereinigt. Er schlage daher eine Bepflanzung mit pflegeleichten und robusten Pflanzen vor.

 

5.2.11 

Herr Wilhelm trug vor, dass die Haltestellenbucht am Heerener Denkmal, Heerener Straße, welche gleichzeitig für eine Linie eine Endstelle sei, ab und an von mehreren Bussen ange­fahren werde. Da diese nicht alle in der Haltebucht Platz finden würden, stünden dann Busse auf der Fahrbahn und versperrten diese.

Hierauf wurde von Herrn Feld erwidert, dass dies nur während eines Buswechsels vorkom­men könne. Seines Erachtens könne es sich nur um einen verhältnismäßig kurzen Zeitraum handeln, in dem mehrere Busse auf der Fahrbahn stünden.

 

5.2.12 

Herr Knop vertrat die Auffassung, dass die Fußgängerschutzinsel auf der Afferder Straße besser in der Linksabbiegespur zur Straße "Am Lehmacker“ hätte eingerichtet werden sollen. Nach seinen Beobachtungen hätten Busse ab und an Schwierigkeiten beim Einbiegen in die Straße "An der Körne".

Von Herrn Stahlhut und Herrn Brüggemann wurde hierzu erwidert, dass die Anlage der Fußgängerschutzinsel gerade an der Stelle von den Bürgern des Wohngebietes rechts und links der Afferder Straße, insbesondere von denen mit Kindern, begrüßt worden sei. Dies sei des Öfteren in Gesprächen bestätigt worden.

 

5.2.13 

Herr Klein teilte Herrn Feld folgende Beobachtung mit:
Nach Mitteilung einer vertrauensvollen Bürgerin würden Busfahrer bereits losfahren, obwohl die Fahrgäste noch nicht den Fahrschein entwertet hätten. Er bat um Information, wie in sol­chen Fällen die Anweisung an die Fahrer laute.

Herr Feld antwortete, dass solch ein Verhalten nicht erlaubt sei. Die Anweisung an die Fah­rer laute eindeutig, dass in solchen Fällen Rücksicht genommen werden müsse. In Zukunft sollten sich die Bürger die Linie und die Uhrzeit merken und Meldung erstatten.

 

 

5.2.14 

Herr Oppel bat um Unterrichtung, wann denn die Rechts-vor-Links-Regelung in der Danziger sowie der Königsberger Straße eingerichtet werde.

Von Herrn Koßmann wurde hierzu erwidert, dass die Maßnahme aller Wahrscheinlichkeit in den nächsten Wochen umgesetzt werde.

 

5.2.15 

Herrn Klein war aufgefallen, dass ein LKW mit der Aufschrift "Wiesenhof" des Öfteren auf der Derner Straße parkt. Er bat um Überprüfung, ob dies rechtens sei.

Von der Verwaltung wurde eine entsprechende Prüfung zugesagt.


Anschließend wies Herr Klein darauf hin, dass es sich um die letzte Sitzung des Straßen­verkehrsausschusses handele, die er als Vorsitzender leite. Er wolle sich daher für die ange­nehme Zusammenarbeit und für das gute Klima, welches überwiegend in den Sitzungen des Straßenverkehrsausschusses herrsche, bedanken. Den zukünftigen Vorsitzenden wünsche er eine gute Hand und das Glück, dass auch weiterhin nur in der Sache diskutiert werde und persönliche Angriffe unterblieben.

 

5.2.16 

Herr Stahlhut verwies auf die erhebliche Anzahl von Anfragen und bat die einzelnen Mitglie­der des Straßenverkehrsausschusses, Anträge und Anregungen von den Fraktionen schrift­lich vortragen zu lassen. Zwar wisse er nicht, ob in der nächsten Legislatur­periode der Stra­ßenverkehrsausschuss in der gleichen Zusam­mensetzung noch bestehe; gleichwohl sollten diejenigen Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses, die auch zukünftig wieder dem Ausschuss angehören, diese Bitte in Erinnerung behalten. Anschließend bedankte er sich bei Herrn Klein für die gute Zusam­menarbeit und wünschte ihm für die Zukunft alles Gute.

 

Die übrigen Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses bedankten sich bei Herrn Klein ebenfalls für die Zusammenarbeit und die geleistete Arbeit als Vorsitzender des Straßenver­kehrsausschusses.