Sitzung: 29.06.2004 Straßenverkehrsausschuss
Vorlage: 121/2004
Beschluss:
Bezüglich der Gestattung des Parkens nur innerhalb der markierten Parkboxen wird dem Antrag insoweit stattgegeben, als im nördlichen Bereich "Parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt" ausgeschildert wird.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Eingangs teilte Herr Brüggemann mit, dass die Verwaltung eine Änderung des bisherigen Beschlussvorschlages empfehle. Der bisherige 2. Satz des Beschlussvorschlages sollte durch folgenden Satz ersetzt werden:
“Bezüglich der Gestattung des Parkens nur innerhalb der markierten Flächen wird dem Antrag insoweit stattgegeben, als im nordwestlichen Bereich „Parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ ausgeschildert wird.“
Grund für diesen Änderungsvorschlag sei eine Rücksprache mit der CDU-Fraktion, weil nach deren Auffassung der hintere Bereich der Hochstraße - im Bereich des Gerberweges - zum Wenden freigehalten werden müsse.
Da dieses Anliegen von der Verwaltung aufgrund der vorgenommenen Überprüfungen nachvollzogen werden könne, habe man sich zur Änderung des Beschlussvorschlages entschlossen.
Seitens der Polizeiinspektion Nord würden gegen diesen Änderungsvorschlag keine Bedenken vorgetragen.
Ansonsten müsse die Verwaltung an dem empfohlenen Beschlussvorschlag festhalten, weil auch Personenkraftwagen bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht bei einer Beschilderung "nur für PKW" weiterhin dort parken dürften. Eine derartige Beschilderung würde nur dazu führen, dass Kleinlastwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t aus den Bereichen unterhalb der Hochstraße verdrängt und stattdessen auf die Seitenstreifen der Bahnhof- sowie der Koppelstraße ausweichen würden.
Für die Antragstellerin, die CDU-Fraktion, bedauerte Herr Klein, dass es aus juristischen Gründen nicht möglich sei, einem Gewerbetreibenden, der offensichtlich öffentlichen Verkehrsraum als Betriebshof nutze, dies zu untersagen.
Andere Überlegungen, wie die Anordnung einer Parkzeitbeschränkung auf eine Stunde, würden auch wenig hilfreich sein, da hierdurch nicht nur das Taxi- und Transportunternehmen getroffen würde, sondern auch Anwohner, die übrigen Gewerbetreibenden sowie Besucher des Rathauses.
Herr Kissing vertrat die Auffassung, dass der Änderungsvorschlag der Verwaltung den Wünschen der CDU-Fraktion und der Anwohner entgegenkomme.
Allerdings sollte Satz 1 des Beschlussvorschlages der Verwaltung wie folgt geändert werden:
“Der Antrag der CDU-Fraktion, durch geeignete Zusatzschilder nur Personenkraftwagen das Parken unterhalb der Hochstraße nordwestlich der Bahnhofstraße zu gestatten, wird abgelehnt, weil der Antrag aus rechtlichen Gründen nicht durchgesetzt werden kann."
Herr Brüggemann lehnte dieses Ansinnen ab, weil Satz 1 des zur Sitzung vorgelegten Beschlussvorschlages (BV Nr. 121/2004) aufgrund der rechtlichen Lage und der Überprüfungen korrekt formuliert worden sei.
Herr Stahlhut bemerkte, dass auch seine Fraktion durch den Vorschlag von Herrn Kissing keine inhaltliche Änderung des Beschlussvorschlages der Verwaltung sehe. Durch die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung des Beschlussvorschlages sei dem Ansinnen der CDU-Fraktion Genüge getan.
Herr Kissing zog daraufhin den Antrag auf das Aufstellen geeigneter Zusatzschilder, die das Parken unterhalb der Hochstraße im Bereich nordwestlich der Bahnhofstraße nur Personenkraftwagen gestatten, zurück.
Mit dem geänderten Satz 2 des Beschlussvorschlages erklärte er sich einverstanden.
Anschließend brachte Herr Klein den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.