Beschluss:

 

Bezüglich der Gestattung des Parkens nur innerhalb der markierten Park­boxen wird dem Antrag insoweit stattgegeben, als im nördlichen Bereich "Parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt" ausgeschildert wird.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Eingangs teilte Herr Brüggemann mit, dass die Verwaltung eine Ände­rung des bisherigen Beschlussvorschlages empfehle. Der bisherige 2. Satz des Beschlussvorschlages sollte durch folgenden Satz ersetzt werden:

 

“Bezüglich der Gestattung des Parkens nur innerhalb der markierten Flächen wird dem An­trag insoweit stattgegeben, als im nordwestlichen Bereich „Parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ ausgeschildert wird.“

 

Grund für diesen Änderungsvorschlag sei eine Rücksprache mit der CDU-Fraktion, weil nach deren Auffassung der hintere Bereich der Hochstraße - im Bereich des Gerberweges - zum Wenden freigehalten werden müsse.

Da dieses Anliegen von der Verwaltung aufgrund der vorgenommenen Überprüfungen nach­vollzogen werden könne, habe man sich zur Ände­rung des Beschlussvorschlages entschlos­sen.

 

Seitens der Polizeiinspektion Nord würden gegen diesen Änderungs­vorschlag keine Beden­ken vorgetragen.

 

Ansonsten müsse die Verwaltung an dem empfohlenen Beschluss­vorschlag festhalten, weil auch Personenkraftwagen bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht bei einer Beschilderung "nur für PKW" weiterhin dort parken dürften. Eine derartige Beschilderung würde nur dazu führen, dass Kleinlastwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t aus den Bereichen unterhalb der Hochstraße verdrängt und stattdessen auf die Seitenstreifen der Bahnhof- so­wie der Koppelstraße ausweichen würden.

 

Für die Antragstellerin, die CDU-Fraktion, bedauerte Herr Klein, dass es aus juristischen Gründen nicht möglich sei, einem Gewerbetreibenden, der offensichtlich öffentlichen Ver­kehrsraum als Betriebshof nutze, dies zu untersagen.

Andere Überlegungen, wie die Anordnung einer Parkzeitbeschränkung auf eine Stunde, würden auch wenig hilfreich sein, da hierdurch nicht nur das Taxi- und Transportunterneh­men getroffen würde, sondern auch Anwohner, die übrigen Gewerbetreibenden sowie Besu­cher des Rat­hauses.

 

Herr Kissing vertrat die Auffassung, dass der Änderungsvorschlag der Verwaltung den Wünschen der CDU-Fraktion und der Anwohner ent­gegenkomme.

Allerdings sollte Satz 1 des Beschlussvorschlages der Verwaltung wie folgt geändert werden:

 

“Der Antrag der CDU-Fraktion, durch geeignete Zusatzschilder nur Per­sonenkraftwagen das Parken unterhalb der Hochstraße nordwestlich der Bahnhofstraße zu gestatten, wird abge­lehnt, weil der Antrag aus recht­lichen Gründen nicht durchgesetzt werden kann."

 

 

 

 

Herr Brüggemann lehnte dieses Ansinnen ab, weil Satz 1 des zur Sitzung vorgelegten Be­schlussvorschlages (BV Nr. 121/2004) aufgrund der rechtlichen Lage und der Überprüfungen korrekt formuliert worden sei.

 

Herr Stahlhut bemerkte, dass auch seine Fraktion durch den Vorschlag von Herrn Kissing keine inhaltliche Änderung des Beschlussvorschlages der Verwaltung sehe. Durch die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung des Beschlussvorschlages sei dem Ansinnen der CDU-Fraktion Genüge getan.

 

Herr Kissing zog daraufhin den Antrag auf das Aufstellen geeigneter Zusatzschilder, die das Parken unterhalb der Hochstraße im Bereich nordwestlich der Bahnhofstraße nur Personen­kraftwagen gestatten, zurück.

Mit dem geänderten Satz 2 des Beschlussvorschlages erklärte er sich einverstanden.

 

Anschließend brachte Herr Klein den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.