Nach der Begrüßung durch Herrn Klein stellte Herr Kühnert anhand von Bildprojektionen den gesamten Baubereich vor.

 

Er stellte dar, dass die Zufahrten zu den einzelnen Firmen sowie auch innerhalb des Kreis­verkehrs Mühlhauser Straße/Südfeld planungsgemäß angepasst wurden, so dass auch Lastkraftwagen diese Bereiche befahren können.

In diesem Zusammenhang teilte er mit, dass kein zusätzlicher Grund­erwerb getätigt werden musste.

 

Insgesamt werde eine Verkehrsberuhigung dadurch erreicht, dass die bisherige Fahrbahn­breite von 8 m auf 6,50 m reduziert und in Teil­bereichen verschwenkbare Fahrbahnführun­gen vorgenommen werden.

Weiterhin sei vorgesehen, Fußgängerschutzinseln und eine separate Radwegeführung an­zulegen. Hierbei würden die Radfahrer in einigen Teilbereichen mittels dem Hinweisschild "Radfahrer frei" über die erwei­terten Gehwege geführt. In einigen Bereichen sei auch der Einbau von Parkbuchten vorgesehen.

 

In jedem einzelnen Ast der geplanten Kreisverkehre sei vorgesehen, Mittelinseln in die Fahr­bahn zu integrieren und die Radfahrerführung über diese Mittelinseln vorzunehmen, wie es am Kreisverkehr Sesekedamm/ Poststraße der Fall sei. Diese Führung der Radfahrer beruhe auf Beob­achtungen von Verkehrsexperten, die feststellten, dass Kraftfahrer, die aus dem Kreisverkehr herausfahren, die Vorfahrt der Radfahrer eher akzeptieren, wenn diese nicht innerhalb des Kreisverkehrs geführt werden. Dies würde sich dadurch erklären, dass Kraft­fahrzeugführer befürchten, Auffahrunfälle zu verursachen bzw. Behinderungen des nach­folgenden fließenden Verkehrs zu erzeugen. In diesem Zusammenhang sei beobachtet wor­den, dass Kraftfahrzeugführer Radfahrer, die im Kreis­verkehr geführt werden, oft schnitten.

 

Anschließend ging Herr Kühnert auf die Führung der Fußgänger innerhalb der Kreisverkehre ein. Auch hier sei, ebenso wie bei der Radfahrer­führung, eine Führung über die Mittelinseln vorgesehen.

 

Bei dem geplanten Neuausbau des Teilstückes der Heerener Straße sei ebenfalls ein sepa­rierter Rad-/Gehweg vorgesehen.

 

Eine spezielle Abbiegetasche sei für die Zufahrt zu dem frei stehenden Haus zwischen der Einmündung der Werver Mark und des Werver Platzes vorgesehen. Die Abbiegetasche werde so konstruiert, dass dort auch Radfahrer queren können. Zur Erschließung des neu geplanten Wohngebietes östlich der Straßenführung "Werver Platz" sei ebenfalls eine Que­rungshilfe in Höhe der noch zu errichtenden Erschließungs­straße vorgesehen.

 

Begonnen werde die Maßnahme mit dem von der Stadt Kamen durch­geführten Kanalbau auf der Heerener Straße. In Folge werde der Straßenausbau unter fließendem Verkehr mittels halbseitiger Sperrungen vorgenommen. Die einzelnen Abschnitte würden sukzessiv fertigge­stellt, so dass diese Bereiche des Baugebietes anschließend ohne Behinde­rungen befahren werden könnten.

 

Auf die Bürgerinformationsveranstaltung vom 17.05.2004 in Heeren eingehend wurde von Herrn Kühnert ausgeführt, dass er für einzelne Anstöße, die aus der Bürgerversammlung kamen, dankbar gewesen sei. Insbesondere erwähnte er Problematiken einzelner Grund­stückszufahrten und die Haltestellensituation auf der Heerener Straße. Da Planung lebe und veränderbar sei, könnten in der jetzigen Phase jederzeit Änderungen vorgenommen werden.

 

Herr Müller ging ebenfalls auf die Bürgerinformationsversammlung am 17.05.2004 ein und stellte die Frage, ob die Querungshilfe auf der L 665 in Höhe der Hermann-Löns-Straße bei dem Bauvorhaben mit berück­sichtigt sei.

 

Herr Kühnert antwortete hierzu, dass diese Querungshilfe außerhalb des Baubereiches liege und ein entsprechender Antrag auf Errichtung von der Verwaltung gestellt werden müsse.

 

Herr Wiebusch verwies auf Beobachtungen der Polizei bezüglich des Überfahrens von Schleppkurven und Kreisinseln innerhalb von Kreis­verkehren. In diesem Zusammenhang fragte er an, ob zur Verhinderung von Überfahrungen - und damit das Fahren von erhöhten Geschwindig­keiten innerhalb des Kreisverkehres - entsprechende Maßnahmen vor­gesehen seien.

 

Herr Kühnert erwiderte hierzu, dass seitens des Landesbetriebes Straßenbau die Kreisinsel mit einem rund 3 cm hohen Bord versehen und als Baumaterial Beton Verwendung finden werde.

 

Herr Kaminski merkte für seine Fraktion an, dass der Ortsteil Werve durch die Maßnahme aufgewertet werde, auch wenn von der ersten Planung bis zur Verwirklichung ein längerer Zeitraum ins Land gegangen sei.

Ebenfalls wurden von ihm die Führung der Radfahrer und Fußgänger sowie das Anlegen von Zebrastreifen begrüßt.

Konfliktsituationen sah er im Bereich der Zufahrten, die in unmittelbarer Nähe der Mittelinsel angesiedelt seien. Insbesondere wies er auf die Tankstelle nördlich der Kreuzung Heerener Straße/Lenningser Straße hin. Er würde hier empfehlen, dass die Einfahrt und Ausfahrt nur in eine Fahrtrichtung erfolgen dürfe.

 

Herr Kühnert antwortete, dass die angesprochene Tankstelle planungs­mäßig bereits be­rücksichtigt und unproblematisch sei. Ein größeres Problem sei die spanische Gaststätte südlich des Kreuzungsbereiches Heerener Straße/Lenningser Straße. Hier würden die Pla­nungen vor­sehen, die Fahrbahn aufzuweiten, um eine Zufahrt auch von Norden gewährleis­ten zu können.

 

Bezüglich der Bepflanzung äußerte Herr Knop die Befürchtung, dass Bäume im Bereich der Aufstellflächen von Radfahrern diese verdecken könnten und bat um Auskunft, welche Bäume vorgesehen seien.

 

Herr Kühnert konnte diese Frage nicht eindeutig beantworten, da er nicht wisse, welche Bäume der Landesbetrieb Straßenbau NRW verwenden werde. Wie er jedoch aus anderen Bauvorhaben des Landes wisse, werde es sich wohl um hochstämmige Bäume handeln, die Radfahrer sowie Fußgänger nicht verdeckten.

 

Herr Hasler richtete an Herrn Kühnert die Frage, warum auf der L 663 nicht eine Querungs­hilfe in Höhe der Haltestellen errichtet werde.

 

Von Herrn Kühnert wurde hierzu erwidert, dass die Haltestellen nach Fertigstellung des Kreisverkehrs zu nah an die Mittelinseln heranreichen würden. Die Haltestellen seien sicher über die geplanten Mittelinseln des Kreisverkehres zu erreichen.

 

Die Frage von Herrn Müller, welche Zeitachsen denn eingeplant seien, konnte von Herrn Kühnert und Herrn Brüggemann nur dahingehend beantwortet werden, dass man plane, noch in diesem Jahr mit der Bau­maßnahme zu beginnen.

 

Herr Brüggemann ergänzte, dass zunächst der Kanalbau vorgenommen und anschließend der Straßenausbau in Angriff genommen werde. Ins­gesamt seien vom Landesbetrieb 10 Bauabschnitte geplant, die suk­zessive fertiggestellt werden sollen. Aufgrund der hohen Belastungs­zahlen des Knotens von rd. 20.000 Fahrzeugen könne keine großräumige Um­leitung vorgenommen werden, da hierfür die Verkehrsbelastung des Knotenpunktes zu groß sei.

 

Bezüglich der Haltestellenproblematik auf der Heerener Straße unter­richtete Herr Feld Herrn Kühnert darüber, dass an den dortigen Halte­stellen eine große Anzahl von Schülern ein- bzw. aussteige, was von der Planung berücksichtigt werden müsse.

 

Herr Kühnert bedankte sich für die Mitteilung und wird in nächster Zeit einen speziellen Termin mit der VKU vereinbaren.

 

Die Frage von Herrn Klein, wie die Beleuchtung geplant sei, wurde von Herrn Kühnert da­hingehend beantwortet, dass diese so bleibe wie bisher.

 

Herr Knop wies darauf hin, dass es bautechnisch möglich sei, die ein­zelnen Elemente wie Kreisinseln, Schleppkurven und Mittelinseln in ver­schiedenen Materialien zu gestalten, was mehr Aufmerksamkeit bei den Verkehrsteilnehmern bewirken würde.

 

Herr Kühnert erklärte hierzu, dass es durchaus möglich sei, einen Materialwechsel vorzu­nehmen. Da ein solcher aber problematisch in punkto Absenken und Versetzen sei und so­mit ständige Reparaturen nach sich ziehen würde, werde der Landesbetrieb Straßenbau NRW auf das Einsetzen mehrerer Materialien verzichten. Es sei vorgesehen, dieses markie­rungstechnisch zu lösen.

 

Abschließend unterrichtete Herr Brüggemann die Mitglieder des Straßen­verkehrsausschus­ses darüber, dass der Antrag bezüglich Errichtung einer Querungshilfe auf der Straße "Wer­ver Mark" (L 665), in Höhe der Hermann-Löns-Straße, bereits unmittelbar nach der Bürger­versammlung an den Landesbetrieb Straßenbau NRW gestellt worden sei.