Beschluss:

 

Bei der HhSt. 460.95050 “Erneuerung von Decken- und Wandverklei­dungen im Jugend­freizeitzentrum Lüner Höhe“ wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 120.000,00 € genehmigt.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Frau Dyduch begrüßte die geplanten Sanierungsmaßnahmen. Es stelle sich aber die Frage, wie lange die Maßnahmen den Betrieb beeinträch­tigten und zu einer Schließung des Ge­bäudes führten.

 

Die Verwaltung gehe davon aus, dass die Schließungszeit ca. 2 bis 3 Wochen betragen wird, antwortete Herr Brüggemann. Der Ausführungs­beginn sei erst nach den Sommerferien terminiert, damit das Projekt “Mini-Kamen“ wie vorgesehen durchgeführt werden kann.

 

Die CDU-Fraktion stimme der Maßnahme ebenfalls zu und freue sich, dass der Substanzer­halt eine langfristige Nutzung des Gebäudes sichere, sagte Frau Scharrenbach.

 

Für die FDP-Fraktion stimmte auch Herr Bremmer zu und bat gleichzeitig um Erläuterung der Minderausgaben.

 

Herr Baudrexl erläuterte, dass die Sanierungsmaßnahme “Kindergarten Pröbstingstraße“ erheblich kostengünstiger durchgeführt werden könne. Bei der “Fenstererneuerung Mersch 30“ seien die Prioritäten zugunsten der erforderlichen Sanierung des Freizeitzentrums an­ders gesetzt worden. Die Mittel für die Fenstererneuerung sollen in einem späteren Jahr neu veranschlagt werden.

 

Es handele sich um ein Mehrfamilienhaus, gab Herr Hasler zu bedenken, und ein Aufschie­ben der Fenstererneuerung erhöhe im Hinblick auf die Energiekosten die Nebenkosten der Mieter. Im Interesse der Mieter sollte die Maßnahme nicht zu lange hinausgeschoben wer­den.

 

Die Verwaltung sehe das Sanierungserfordernis und habe die Maßnahme daher auch trotz der engen finanziellen Mittel im Haushalt 2004 veran­schlagt, erklärte Herr Baudrexl. Es habe aber eine Abwägung stattfinden müssen. Im Rahmen der Mittelanmeldungen für den Haushalt 2005 habe die Maßnahme natürlich einen hohen Stellenwert.