Beschluss:

 

Bei der HhSt. 510.98100 - Beteiligung zur Krankenhausfinanzierung des Landes - wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 34.274,86 Euro genehmigt.

 

 


Abstimmungsergebnis:  bei 15 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mit Mehrheit angenommen

 


Herr Hupe wies darauf hin, dass über die Genehmigung einer überplan­mäßigen Ausgabe im Rahmen der Haushaltsabwicklung beschlossen werden müsse. Es handele sich um eine gesetzliche Ausgabe.

 

Die CDU-Fraktion sei sich der rechtlichen Seite bewusst und lehne die überplanmäßige Aus­gabe für die Beteiligung zur Krankenhausfinanzie­rung des Landes dennoch ab, betonte Frau Scharrenbach. Das Land NRW habe sich zur eigenen finanziellen Entlastung über Jahr­zehnte hinweg immer wieder der kommunalen Kassen bedient, z.B. Unterhalts­vorschussge­setz, Asylbewerberleistungsgesetz, offene Ganztagsgrund­schule. Ihre Fraktion habe deutlich gemacht, dass das Land auch die Kosten übernehmen müsse, wenn den Kommunen durch Gesetz Auf­gaben auferlegt würden. Um das Projekt “Offene Ganztagsgrundschule“ im Sinne der Kinder und Eltern durchführen zu können, müsse auch die Stadt Kamen einen erhebli­chen finanziellen Beitrag leisten. Das Land NRW schränke somit immer wieder erheblich die kommunale Selbst­verwaltung der Kommunen ein. Obwohl diese überplanmäßige Ausgabe nicht besonders hoch sei, sei sie aber angesichts des Konnexitätsprinzips in der Landesver­fassung nicht mehr hinnehmbar.

 

Frau Dyduch stellte fest, dass sicherlich keine Kommune über die Aus­gabe zur Beteiligung an der Krankenhausfinanzierung des Landes erfreut ist. Der Verfassungsgerichtshof des Landes NRW habe aufgrund der Sammelklage der Kommunen aber im Januar 2004 durch Urteil fest­gestellt, dass die Kostenbeteiligung der Kommunen nicht verfassungs­widrig ist. Das Konnexitätsprinzip greife in diesem Zusammenhang nicht. Auch wenn vom Grundsatz her über die generelle Kostenbeteiligung der Gemeinden unterschiedliche Auffassungen bestünden, bleibe die gesetz­liche Grundlage für eine Beteiligung aber Fakt. Die SPD-Frak­tion stimme der überplanmäßigen Ausgabe daher zu.

 

Die FDP-Fraktion trage die Ausgabe nicht mit, erklärte Herr Bremmer. Es sei nicht verständ­lich, einerseits das Konnexitätsprinzip in der Landes­verfassung festzuschreiben und ande­rerseits diese Pflichtausgabe von den Kommunen zu fordern. Die Stadt Kamen trage ohne­hin schon das wirtschaftliche Risiko für das eigene Krankenhaus. Die gesetzliche Grund­lage sei zwar vorhanden, werde von seiner Fraktion jedoch als ungerecht angesehen. Das Thema müsse politisch behandelt werden.

 

Herr Kühnapfel sah in der Umlageerhebung keine Ungerechtigkeit. Seine Fraktion halte weiterhin am Solidaritätsprinzip fest und schließe sich der Argumentation der CDU- und FDP-Fraktion nicht an.

 

Das Städt. Hellmig-Krankenhaus als Eigenbetrieb belaste nicht den städtischen Haushalt, machte Herr Hupe deutlich.

 

Herr Baudrexl brachte die Regelungen der Vergangenheit in Erinnerung. Als Kämmerer habe er wiederholt Lastenverschiebungen beklagt. An dieser Stelle müsse aber gesehen werden, dass die Kommunen bereits vor Erlass des Krankenhausgesetzes von 1975 immer mit 20 % an den investiven Fördermaßnahmen beteiligt gewesen seien und bei eigener Trä­gerschaft sogar 30 % der Kosten zu tragen hatten. Erst mit dem Erlass des Krankenhausge­setzes von 1987 seien die Kommunen zur Entlastung ihrer Haushalte von der gesetzlichen Kostenbeteiligungspflicht befreit worden und ausschließlich das Land zur Finanzierung der Krankenhaus­investitionen verpflichtet gewesen. Aufgrund der angespannten Haus­haltslage des Landes seien die Kommunen dann erstmals im Haushalts­jahr 2002 durch die Neufas­sung des § 19 Abs. 1 des Krankenhaus­gesetzes wieder zur Mitfinanzierung herangezogen worden. Aus dem Krankenhausgesetz ergebe sich, dass die Krankenhausträgerschaft auch eine gemeindliche Aufgabe sei. Die Stadt werde letztlich zur Finanzierung einer gemeindli­chen Aufgabe verpflichtet.

 

Die CDU-Fraktion beklage die überplanmäßige Ausgabe, so Frau Scharrenbach, da die Stadt Kamen selbst nach Möglichkeiten suchen müsse, um die Verpflichtungen gegenüber dem Land überhaupt be­gleichen zu können. Eigene Aufgaben, z.B. Substanzerhalt, könnten nicht mehr erfüllt werden. Das Argument, durch die Krankenhausinvestition selbst zu profitie­ren, ziehe nicht, da das aktuelle Beispiel nur einen Mehr­betrag von 6.000,00 € aufzeige.

 

Herr Baudrexl stellte klar, dass sich die Stadt Kamen an der Sammel­klage finanziell beteiligt habe. Aus seinem Demokratieverständnis heraus müsse unabhängig von den jeweiligen Regierungsmehrheiten, die ein Gesetz verabschiedet hätten, der Richterspruch des Verfas­sungsgerichts­hofes akzeptiert werden. Bei dem Rechenbeispiel an Fördergeldern dürfe nicht übersehen werden, dass die damalige Errichtung des Kranken­hauses zu 100 % aus der Landesförderung finanziert worden sei.

 

Das Land investiere per Saldo einen höheren Anteil an der Krankenhaus­finanzierung als die Kommunen, sagte Herr Behrens. Die Beteiligung der Kommunen sei in der Sache korrekt.