Sitzung: 24.06.2004 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 90/2004
Beschluss:
Die Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung der GSW werden beauftragt, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Die GSW übernimmt die Geschäftsanteile
an der FN, die von der Stadt Bergkamen gehalten werden. Für den Wert der
Geschäftsanteile, die 5 v.H. am Stammkapital der FN betragen, wird eine
einmalige Entschädigung in Höhe von 1.500.800 € an die Stadt Bergkamen gezahlt.
- Die GSW übernehmen die Durchführung der
Fernwärmeversorgung für Bergkamen ab 01.10.2003 für die nächsten 20 Jahre.
- Die Durchführung der örtlichen
Fernwärmeversorgung bis zum 30.09.2010 erfolgt auf Grundlage eines gemeinsamen
Konzeptes der GSW und der FN.
- Die Geschäftsführung wird zur Durchführung der Übernahme beauftragt,
-- einen entsprechenden Gestattungsvertrag mit der Stadt Bergkamen abzuschließen,
-- von der FN auf der Grundlage des Bewertungsgutachtens (Stichtag 31.12.2001) der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eversheim & Stuible Treuberater GmbH die örtlichen Verteilungsanlagen - ohne Transportleitungen und Stützheizwerk - zum Preis von 4.843.922 € zu erwerben,
-- einen Wärmelieferungsvertrag mit FN mit einer Laufzeit bis zum 30.09.2010 auf der Grundlage der in der Erfolgsvorausschaurechnung berücksichtigten Beschaffungskosten abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: bei 2 Enthaltungen einstimmig angenommen
Herr Bremmer hielt die Begründung mit Blick auf die zu beschließende Summe für nicht ausreichend. Die FDP-Fraktion werde sich bei der Abstimmung enthalten.