Beschluss:

 

Die Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung der GSW werden beauf­tragt, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

-        Die GSW übernimmt die Geschäftsanteile an der FN, die von der Stadt Bergkamen gehalten werden. Für den Wert der Geschäfts­anteile, die 5 v.H. am Stammkapital der FN betragen, wird eine einmalige Entschädigung in Höhe von 1.500.800 € an die Stadt Bergkamen gezahlt.

-        Die GSW übernehmen die Durchführung der Fernwärmeversorgung für Bergkamen ab 01.10.2003 für die nächsten 20 Jahre.

-        Die Durchführung der örtlichen Fernwärmeversorgung bis zum 30.09.2010 erfolgt auf Grundlage eines gemeinsamen Konzeptes der GSW und der FN.

-        Die Geschäftsführung wird zur Durchführung der Übernahme beauftragt,

 

--       einen entsprechenden Gestattungsvertrag mit der Stadt Bergkamen abzu­schlie­ßen,

--       von der FN auf der Grundlage des Bewertungsgutachtens (Stichtag 31.12.2001) der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eversheim & Stuible Treuberater GmbH die örtlichen Vertei­lungsanlagen - ohne Transportleitungen und Stützheizwerk - zum Preis von 4.843.922 € zu erwerben,

--       einen Wärmelieferungsvertrag mit FN mit einer Laufzeit bis zum 30.09.2010 auf der Grundlage der in der Erfolgsvoraus­schaurechnung berücksichtigten Be­schaffungskosten abzuschließen.

 


Abstimmungsergebnis: bei 2 Enthaltungen einstimmig angenommen

 


Herr Bremmer hielt die Begründung mit Blick auf die zu beschließende Summe für nicht ausreichend. Die FDP-Fraktion werde sich bei der Abstimmung enthalten.