Sitzung: 24.06.2004 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 94/2004
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung NRW (in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994, zuletzt geändert am 03.02.2004):
Es erklärte sich kein Ratsmitglied für befangen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB i.V.m. § 16 BauGB die Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 9 für den räumlichen Geltungsbereich
Gemarkung Kamen; Flur 14; Flurstücke 28 tlw., 29, 30, 65, 110, 580, 581, 588, 598, 599, 657, 943 tlw., 945 tlw., 951 tlw., 953 tlw.
Flur 32; Flurstücke 308, 309, 310, 311, 312, 313, 314, 315, 316, 317, 318, 319, 431, 663 tlw., 840 tlw.
Flur 36; Flurstücke 80, 81, 82, 83, 144, 171, 240 tlw.
im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 68 Ka „Im Grund“, die der Rat der Stadt Kamen am 04.07.2002 gem. §§ 14, 16, 17 BauGB sowie § 41 GO NRW erlassen hat.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Baudrexl führte ergänzend aus, dass Anlass für die vor 2 Jahren beschlossene Veränderungssperre sowie für den parallel gefassten Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan in diesem Bereich insbesondere die anstehenden Verkaufsabsichten der Wohnungsbaugesellschaft war. In der Konsequenz bedeute dies eine Aufsplittung des Eigentums. In diesem Siedlungsbereich gebe es interessante Freiflächen, z. B. Gärten, Spielplätze, Stellplatzanlagen. Dies werfe bei einer Vielzahl von Eigentümern die Frage auf, wie die Freiflächen über Teilungen neu zugeordnet werden sollten. Die seinerzeit bekannt gewordenen Pläne eines potentiellen Erwerbers, die aus städtebaulicher Sicht nicht akzeptabel gewesen seien, hätten das Erfordernis für die Beschlüsse bestätigt. Nunmehr stehe im Hinblick auf das laufende Bauleitplanverfahren die zeitliche Verlängerung der Veränderungssperre an. Zum Stand des Bebauungsplanverfahrens teilte Herr Baudrexl mit, dass im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum einen die Ergebnisse des Nordstadtforums einfließen sollten und zum anderen auch intensive Gespräche mit der Bremischen Siedlungsgesellschaft als Eigentümerin geführt worden seien. Es sei deutlich gemacht worden, dass Überlegungen mit der Stadt abzustimmen und zu entwickeln seien. Seitdem stehe die Stadt mit der Siedlungsgesellschaft in einem sehr konstruktiven Dialog. Die Siedlungsgesellschaft habe ein kompetentes externes Planungsbüro beauftragt, die Freianlagenplanung in die Überlegungen einzubeziehen. Die Planung sei der Stadt vor einigen Tagen vorgestellt worden. Die Konzepte deckten sich mit den ersten Vorstellungen der Stadt. Die Verwaltung werde vorschlagen, diese Planung durch das Büro in der nächsten Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vorstellen zu lassen.
Im Hinblick auf die Verlängerung der Veränderungssperre, so Herr Kloß, stelle sich auch die Frage, inwieweit hierdurch die Bindung von Kapital beeinflusst werde. Je eher Veränderungen vorgenommen werden könnten, desto früher werde auch die Wirtschaft angekurbelt.
Die Verwaltung sei der Auffassung, dass gerade in diesem Bereich der städtebauliche Aspekt im Vordergrund stehen sollte, betonte Herr Hupe.