Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung NRW (in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994, zuletzt geändert am 03.02.2004):

 

Es erklärte sich kein Ratsmitglied für befangen.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB i.V.m. § 16 BauGB die Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 9 für den räumlichen Geltungsbereich

 

Gemarkung Kamen; Flur 14; Flurstücke 28 tlw., 29, 30, 65, 110, 580, 581, 588, 598, 599, 657, 943 tlw., 945 tlw., 951 tlw., 953 tlw.

 

 

Flur 32; Flurstücke 308, 309, 310, 311, 312, 313, 314, 315, 316, 317, 318, 319, 431, 663 tlw., 840 tlw.

 

Flur 36; Flurstücke 80, 81, 82, 83, 144, 171, 240 tlw.

 

im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 68 Ka „Im Grund“, die der Rat der Stadt Kamen am 04.07.2002 gem. §§ 14, 16, 17 BauGB sowie § 41 GO NRW erlassen hat.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Herr Baudrexl führte ergänzend aus, dass Anlass für die vor 2 Jahren beschlossene Verän­derungssperre sowie für den parallel gefassten Auf­stellungsbeschluss für einen Bebauungs­plan in diesem Bereich insbe­sondere die anstehenden Verkaufsabsichten der Wohnungs­baugesell­schaft war. In der Konsequenz bedeute dies eine Aufsplittung des Eigen­tums. In diesem Siedlungsbereich gebe es interessante Freiflächen, z. B. Gärten, Spielplätze, Stell­platzanlagen. Dies werfe bei einer Vielzahl von Eigentümern die Frage auf, wie die Freiflä­chen über Teilungen neu zuge­ordnet werden sollten. Die seinerzeit bekannt gewordenen Pläne eines potentiellen Erwerbers, die aus städtebaulicher Sicht nicht akzeptabel gewesen seien, hätten das Erfordernis für die Beschlüsse bestätigt. Nun­mehr stehe im Hinblick auf das laufende Bauleitplanverfahren die zeitliche Verlängerung der Veränderungssperre an. Zum Stand des Bebauungs­planverfahrens teilte Herr Baudrexl mit, dass im Rahmen des Aufstel­lungsverfahrens zum einen die Ergebnisse des Nordstadtforums ein­fließen sollten und zum anderen auch intensive Gespräche mit der Bremischen Siedlungsgesellschaft als Eigentümerin geführt worden seien. Es sei deutlich gemacht worden, dass Überlegungen mit der Stadt abzu­stimmen und zu entwickeln seien. Seitdem stehe die Stadt mit der Sied­lungs­gesellschaft in einem sehr konstruktiven Dialog. Die Siedlungs­gesellschaft habe ein kompe­tentes externes Planungsbüro beauftragt, die Freianlagenplanung in die Überlegungen ein­zubeziehen. Die Planung sei der Stadt vor einigen Tagen vorgestellt worden. Die Konzepte deckten sich mit den ersten Vorstellungen der Stadt. Die Verwaltung werde vor­schlagen, diese Planung durch das Büro in der nächsten Sitzung des Planungs- und Umweltausschus­ses vorstellen zu lassen.

 

Im Hinblick auf die Verlängerung der Veränderungssperre, so Herr Kloß, stelle sich auch die Frage, inwieweit hierdurch die Bindung von Kapital beeinflusst werde. Je eher Veränderun­gen vorgenommen werden könnten, desto früher werde auch die Wirtschaft angekurbelt.

 

Die Verwaltung sei der Auffassung, dass gerade in diesem Bereich der städtebauliche As­pekt im Vordergrund stehen sollte, betonte Herr Hupe.