Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2004:

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt die Auf­stellung des Bebauungsplanes Nr. 71 Ka „Bogenstraße“ gem. § 2 (1) BauGB und beauftragt die Verwaltung mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Frau Dyduch erklärte, dass die SPD-Fraktion die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der Bogenstraße und auch den Erlass einer Satzung über die Veränderungs­sperre in diesem Bereich begrüße. Diese Maßnahmen seien sinnvoll und setzten ein Signal an die Bevölke­rung. Ihrer Fraktion sei aber auch bewusst, dass diese Maßnahmen nicht ausreichten, um der problematischen Sozialentwicklung in diesem Be­reich entgegenwirken zu können.

 

Seitens der CDU-Fraktion teilte Herr Kissing die Einschätzung von Frau Dyduch. Das pla­nungsrechtliche Verfahren stelle nur ein begleitendes Instrument zur Problemlösung dar. Viele Probleme wären durch den Einsatz kommunaler Mittel, die aber nicht vorhanden seien, leichter zu lösen.

 

Ein großes Problem liege in der Vermarktungssituation, stellte Herr Hupe fest. Die Ver­marktung gehöre aber zum privaten Wirtschaftsbereich.

 

Herr Lipinski betonte, dass es selbst in finanziell guten Zeiten nicht Auf­gabe der öffentlichen Hand sein könne, Bereiche zu entprivatisieren und die Probleme der Gemeinschaft aufzu­bürden.

 

Mit seinen Ausführungen, machte Herr Kissing deutlich, habe er nicht eine Entprivatisie­rung, sondern vielmehr eine partnerschaftliche Zusam­menarbeit der Kommune mit den Wohnungsbaugesellschaften anspre­chen wollen. Gedacht sei z.B. an begleitende Hilfen im Rahmen der Wohnumfeldverbesserung.

 

Die Wohnumfeldgespräche mit den Ansprechpartnern der Wohnungsbau­gesellschaften funktionieren, stellte Herr Hupe klar. Die Situation ändere sich jedoch durch die Vermarktung des Wohnungsbestandes.