Sitzung: 15.06.2004 Planungs- und Umweltausschuss
Vorlage: 105/2004
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 zuletzt geändert durch Gesetz
vom 03.02.2004:
Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.
Beschlussempfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71 Ka „Bogenstraße“ gem. § 2 (1) BauGB und beauftragt die Verwaltung mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Baudrexl erläuterte den Hintergrund zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71 Ka „Bogenstraße“. Demnach hat die Viterra AG die Gebäude an die Vivacon AG veräußert. Da ihrerseits kein Interesse besteht, die Gebäude in den eigenen Wohnungsbestand zu übernehmen, werden diese über einen externen Partner veräußert. Da die Gesamtsiedlung interessante städtebauliche Strukturen mit einem erheblichen Freiflächenanteil besitzt, die bei einem Verkauf einer Vielzahl von Einzelinteressen unterliegen würden, ist es Ziel der Planung, unabhängig von Verkauf und Erwerb, den vorhandenen Bestand langfristig zu sichern.