Mit der Bitte den Zwischenbericht abzugeben, übergab Herr Rickwärtz-Naujokat das Wort an Herrn Vongehr.

 

Zunächst entschuldigte sich Herr Vongehr dafür, dass der Zwischenbericht über die Finanzwirtschaft des Städt. Hellmig-Krankenhauses Kamen für das I. Quartal 2004 als Tischvorlage nachgereicht werden musste. Seitens der Verwaltung wird man bemüht sein, für die Zukunft den Zwischenbericht mit der Einladung zu versenden.

 

Herr Vongehr konnte feststellen, dass sich das prognostizierte Ergebnis im Zwischenbericht in Höhe von 581.269,00 € auf dem Niveau des im Wirtschaftsplan vorausgesagten Ergeb­nisses bewegt. Im Wirtschaftsplan 2004 wird von einer Unterdeckung in Höhe von 634.000,00 € ausgegangen. Begründet wurde dieses Ergebnis mit der Stagnation im Bereich der Einnahmeentwicklung und mit der Kostenentwicklung im Bereich der Personal- und Sachkosten. Zu den Personalkosten ist anzumerken, dass begonnen wurde, Umsetzungen in Bezug auf das neue Arbeitszeitgesetz vorzunehmen. Seitens des Krankenhauses wurde hier in Vorleistung gegangen. Derzeit laufen Erörterungsgespräche mit dem Personalrat. Die Verwaltungsleitung ist zuversichtlich, dass diese Gespräche unter Berücksichtigung aller Interessen erfolgreich beendet werden können.

 

Die Belegung des Hauses im I. Quartal 2004 entspricht der Vereinbarung aus dem Jahre 2003. In diesem Zusammenhang merkte Herr Vongehr an, dass derzeit die Verhandlungen für das Jahr 2004 noch nicht abge­schlossen sind. Dies gilt nicht nur für das Städt. Hellmig-Krankenhaus Kamen. Bisher wurden die Verhandlungen für kein Krankenhaus in NRW abgeschlossen. Die Fallzahlzählung wurde wie im vergangenen Jahr vorgenommen. Auf­grund gesetzlicher Änderungen sind ab 01.01.2004 Wiederaufnahmen sowie Mütter und ein gesundes Neugeborenes als je ein Fall zu zählen.

 

Der Vermögensplan wurde ebenfalls als Tischvorlage nachgereicht und wird dieser Nieder­schrift beigefügt. Unter Berücksichtigung der vorgenommenen Ausgaben besteht per 31.03.2004 ein Saldo von 13.541,00 €. Herr Vongehr erläuterte, dass GWI-Software in Höhe von 293.285,00 € und entsprechende Hardware in Höhe von 5.262,00 € als Erweiterung des Anlagevermögens gebucht wurde und diese Aufwendungen aus Fördermitteln bezahlt wurden. Entgegen ursprünglicher Planungen wurden diese Erweiterungen des Anlage­vermögens nicht aus Eigenmitteln, sondern aus Fördermitteln bezahlt. Im Rahmen der diesbezüglichen Entscheidungsfindung wurde nach Rücksprache mit dem im Krankenhaus prüfenden Wirtschaftsinstitut sichergestellt, dass diese Verfahrensweise einer Zweck entsprechenden Verwendung von Fördermitteln entspricht.

 

Ergänzend zum Zwischenbericht wurde durch Herrn Vongehr noch eine Erläuterung zu den stationären Erlösen gegeben. Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2004 weist einen Ansatz in Höhe von 15,5 Mio. Euro aus. Dieser Ansatz wurde seinerzeit nach Maßgabe des Verhaltens eines “vorsichtigen Kaufmanns” gewählt.

 

Zwischen den Vertragsparteien wurde für das Jahr 2003 ein Gesamtbetrag gemäß § 3, Abs. 2, Satz 1 KHEntgG in Höhe von 15.786.615 € vereinbart. Hieraus lässt sich erkennen, dass der gewählte Ansatz mit Spielraum versehen wurde.

 

Durch den Ausschussvorsitzenden konnte auf Nachfrage festgestellt werden, dass zu den Ausführungen des Verwaltungsdirektors seitens der Ausschussmitglieder keine Fragen bestanden.

 

Der Krankenhausausschuss nahm die vorliegende Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.