Herr Baudrexl erläuterte, das Kommunalabgabengesetz NRW schreibe vor, sowohl Kostenüberdeckungen als auch Kostenunterdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes (als Ergebnis einer Betriebsabrech­nung) auszugleichen. Sie seien in die nächste Kalkulation vorzutragen. Er machte deutlich, dass der Verlust des Jahres 2003 bewusst vorkalkuliert wurde und somit keine folgenden Kalkulationen belasten werde.

 

Herr Hasler führte aus, das gute Jahresergebnis sei einerseits auf den Kursgewinn des SWAP-Geschäfts und andererseits auf die Differenz von kalkulatorischen Zinsen und tatsächlich geleisteten Zinsen zurückzu­führen. Aufgrund des guten Betriebsergebnisses sei es zu vertreten, dass die Stadtentwässerung Kamen die Kosten für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung trage und keine Erstattung dieser Kosten seitens der Stadt Kamen fordere.

 

Frau Dyduch pflichtete dem bei.

 

Die Mitteilungsvorlage wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.