Herr Steffen teilte mit, dass die Zielvereinbarung für das Jahr 2003, geschlossen im April 2003 zwischen dem Kreis Unna und allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden des Kreises Unna, nur unter Punkt 5 c von den früheren Zielvereinbarungen abweicht.

Bei Punkt 5 c ging es um die Finanzierung der finanziellen Anreize für die Arbeitsvermittlung der Städte und Gemeinden. Der ursprüngliche Betrag von 246.250,00 € wurde in der Ziel­vereinbarung 2003 um 25 % auf 191.250,00 € reduziert.

 

Soweit zur Ausgangslage bei der Zielvereinbarung 2003.

Zu den Ergebnissen:

 

Anders als in den Vorjahren, hat der Kreis Unna im Jahr 2003 auf eine kreisweite Auswer­tung der Zielvereinbarung verzichtet. Begründet wird dies mit der Einführung der Grund­sicherung für alte Menschen und dauernd erwerbsunfähige Menschen zum 01.01.2003. Im Laufe des Jahres 2003 hat sich herauskristallisiert, dass es Verschiebungen und Über­schneidungen zwischen den Leistungen nach dem BSHG und dem Grundsicherungsgesetz gibt.

Empfänger von Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz erhalten vielfach auch ergänzende Leistungen nach dem BSHG. Diese Leistungen sind allerdings sehr gering. Es führt daher im Vergleich zu den Vorjahren bei vielen Angaben zu starken Verschiebungen, die kein klares Bild geben.

Vor diesem Hintergrund gibt es keine Zusammenstellung der einzelnen Zahlen.

Ein wesentlicher Faktor ist aber die Fallzahl pro Sachbearbeiter. Denn die Güte der Arbeit hängt ganz entscheidend von der Belastung des Sachbearbeiters ab. Da im Jahr 2003 die Fallzahl erheblich gestiegen ist, wurde von Seiten der Verwaltung reagiert und eine weitere Sachbearbeiterin ab 01/2004 zur Verfügung gestellt. Im Februar 2004 hatte die Stadt Kamen 874 Fälle der lfd. Hilfe zum Lebensunterhalt. Alle Fälle der Hilfe in besonderen Lebenslagen wurden in die Grundsicherung gegeben. Die Stadt Kamen hat jetzt bei 9 Leistungssach­bearbeitern eine Fallzahl von durchschnittlich 97 Fällen je Sachbearbeiter.

Die Zielvereinbarungen, die seit 1999 zwischen dem Träger der Sozialhilfe und den kreis­angehörigen Kommunen geschlossen wurden, haben erstmals für eine Transparenz inner­halb des Kreises Unna gesorgt. Jedes Sozialamt konnte die eigene Leistungsfähigkeit ablesen und durch entsprechende Maßnahmen festgestellten Schwachstellen entgegen wirken.

Die gleichzeitig eingeführte kommunale Beteiligung der kreisangehörigen Gemeinden an den Sozialhilfekosten verstärkte die eigenen kommunalen Bemühungen und führte zu zusätz­lichen Anreizen, die gestellte Aufgabe noch besser zu erledigen.

Nunmehr wird durch die Einführung des SGB II dieser Weg verlassen. Die weiteren Entwick­lungen dieses Gesetzes bleiben abzuwarten.