Herr Sparbrod gab mit Hilfe der beiliegenden Folien einen Überblick über den Inhalt und den aktuellen Stand der Umsetzung des Gesetzes. Insbesondere ging er auf die beiden vom Gesetzgeber vorgesehenen Alternativen, der Arbeitsgemeinschaft und der Option ein, wobei er hervorhob, dass gegenwärtig der Kreis Unna eine ergebnisoffene Prüfung der Durchfüh­rungsmodelle vorbereitet. Im Vordergrund steht für ihn der Termin 01.01.2005, zu dem die Leistungen an die Bürger erbracht werden sollen. Die Weichen für eine Entscheidung müssen Ende Mai 2004 gestellt werden und bereits Ende Juli 2004 wird mit Blick auf die Kommunalwahlen im September 2004 der Kreistag eine Entscheidung treffen müssen. Gegenwärtig habe sich der Kreis Unna gewisse Eckpunkte gesetzt, die er auf jeden Fall bei einer Arbeitsgemeinschaft verwirklicht sehen will, dazu gehört die Forderung, dass es nur eine Arbeitsgemeinschaft im Kreis Unna, bestehend aus den Agenturen für Arbeit aus Dortmund und Hamm und dem Kreis Unna, geben darf.

 

Herr Weber gab zu bedenken, dass der Zeitplan für die Umsetzung mit Blick auf die noch offenen Fragen sehr belastend sei, denn am 01.01.2005 müssen alle Betroffenen ihr Geld bekommen und bis zu dem Zeitpunkt muss alles erarbeitet sein.

 

Frau Müller stellte fest, dass das jetzige Ergebnis der Zusammenlegung von Arbeitslosen­hilfe und Sozialhilfe nur wenig mit dem ursprünglichen Vorschlägen gemein hat.

 

Herr Grosch stellte fest, dass nach dem Vortrag des Herrn Sparbrod die Schuldner- und Suchtberatung ausgebaut werden müsste, insofern stellt sich die Frage, wer die Kosten dafür trage. Daneben stellt sich die Frage, wer hier auf wessen Kosten spare, wenn die Arbeitslosenhilfe einerseits für die Betroffenen abgesenkt werde und die Kommunen durch die Übernahme der vollen Mietkosten stärker belastet werden als bisher.

 

Herr Sparbrod glaubt auch, dass ein Ausbau der Schuldner- und Suchtberatung langfristig wohl erforderlich sei. Hinsichtlich der Finanzierung der Schuldner- und Suchtberatung will man sich erst nach erfolgter Einigung mit der Arbeitsverwaltung festlegen. Hinsichtlich der Kostenverteilung sei es wohl so, dass hier der Bund einerseits auf Kosten der Betroffenen und anderseits auf Kosten der Gemeinden spart.