Herr Brüggemann erläuterte, wie bereits unter TOP 3 ausgeführt, dass durch Art. 49 des Bundesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze das Gemeindefinanzierungsgesetz geändert wurde. § 3 Nr.1 Buchstabe d wird jetzt wie folgt gefasst:

 

„... Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung berücksichtigt und den Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst weitreichend entspricht. Bei der Vorhabenplanung sind die zuständigen Behindertenbeauftragten oder Behindertenbeiräte anzuhören. Verfügt eine Gebietskörperschaft nicht über Behindertenbeauftragte oder Behin­dertenbeiräte, sind stattdessen die entsprechenden Verbände im Sinne des § 5 Behinderten­gleichstellungsgesetz anzuhören.“

 

 

Zukünftig wird daher dieser Tagesordnungspunkt durchgeführt, insofern entsprechende Baumaßnahmen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz geplant sind. Sollte es zwingend erforderlich sein, dass eine Anhörung durchzuführen ist, ohne aus Termingründen zeitnah eine Behindertenbeiratssitzung organisieren zu können, soll es so sein, dass die Vorsitzende und der/die Vertreter/in angehört werden und der Beirat darüber in der nächsten Sitzung in Kenntnis gesetzt wird.

 

Herr Dornblüth stellte dem Behindertenbeirat folgende Planungen vor:

 

Neubau eines Radweges entlang der Körne

Neubau eines Radweges entlang der Germaniastraße

Vorstellung der Ortsdurchfahrt Werver Mark/Lenningser Str.

 

Herr Hackländer fragte zum Planungsbereich Radweg entlang der Körne nach, ob im Bereich zwischen Körnebach und Hof Elsermann keine stärkere Steigung als 6 % erreicht wird bzw. ob an Ruheflächen gedacht ist.

 

Herr Dornblüth versprach, dies zu überprüfen.

 

Frau Borowiak erkundigte sich, wann mit den Bauarbeiten begonnen wird.

 

Herr Dornblüth teilte mit, dass entsprechende Förderanträge gestellt werden, mit dem Bau allerdings erst nach Eingang der Förderbescheide begonnen wird.