Sitzung: 25.03.2004 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 52/2004
Beschluss:
Die Verwaltung wird gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO NRW ermächtigt, bei der Hhst. 331.57030 - Zuschuss an die KBG für die technische Durchführung von Kulturveranstaltungen in der Konzertaula – eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 50.000,-- Euro zu leisten.
Abstimmungsergebnis: bei 2 Enthaltungen einstimmig angenommen
Herr Baudrexl erläuterte, dass es sich vorrangig um eine haushaltstechnische Angelegenheit handele. Bei Veranstaltungen des Kulturamtes erbringe bereits jetzt die Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH technische Leistungen, wie z.B. Beleuchtung, Service-Gastronomie. Mit der KBG sei nunmehr eine Vereinbarung geschlossen worden, dass künftig auch der Aufbau und das Garderobenpersonal von der KBG gestellt wird. Dies führe zu Einnahmeverbesserungen bei der KBG und Entlastungen der Verwaltung. Der Aufbau sei bisher von Mitarbeitern des Baubetriebshofes erfolgt. Angesichts der Personalreduzierung und des Dienstes zu ungünstigen Zeiten werde die Übernahme dieser Aufgabe durch den Baubetriebshof immer schwieriger. Die Leistungen müssten aber an die KBG bezahlt werden. Eine gesonderte Haushaltsstelle stehe nicht zur Verfügung. Die Umschichtung finde im wesentlichen im Sammelnachweis 01 statt.
Unabhängig von der haushaltstechnischen Abwicklung lasse sich auf der Grundlage dieser Vorlage feststellen, so Herr Behrens, dass sich die KBG innovativ in neue Bereiche weiterentwickele. Neue Dinge würden untersucht und im Hinblick auf die Ausweitung des operativen Geschäfts auf die KBG übertragen. Hierdurch ergäben sich auch positive Effekte für den Haushalt der KBG.
Frau Scharrenbach erklärte, dass die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen werde. In der Begründung sei ausgeführt, dass die technische Durchführung von Kulturveranstaltungen in der Konzertaula auf die KBG übertragen worden ist. Dies entspreche auch der Auffassung der CDU-Fraktion. Hier stelle sich die Frage, inwieweit daran gedacht ist, künftig auch die Programm- und evtl. die personelle Verantwortung auf die KBG zu übertragen.
Eine weitergehende Aufgabenübertragung sei derzeit nicht geplant, antwortete Herr Hupe. Es gehe nur um eine Erweiterung der technischen Leistungen. Die Frage der Programmverantwortung stelle sich anders dar, da nicht zwingend davon auszugehen sei, dass in diesem Bereich überhaupt Einsparungen möglich seien. Die Aufgabenübertragung gelte für den Service- und Garderobenbereich sowie für die technischen Leistungen, soweit der Veranstaltungsservice betroffen ist.