Beschluss:

 

Die Verwaltung wird gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO NRW ermächtigt, bei der Hhst. 331.57030 - Zuschuss an die KBG für die technische Durch­führung von Kulturveranstaltungen in der Konzertaula – eine außerplan­mäßige Ausgabe in Höhe von 50.000,-- Euro zu leisten.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: bei 2 Enthaltungen einstimmig angenommen

 


Herr Baudrexl erläuterte, dass es sich vorrangig um eine haushaltstech­nische Angelegen­heit handele. Bei Veranstaltungen des Kulturamtes er­bringe bereits jetzt die Kamener Be­triebsführungsgesellschaft mbH tech­nische Leistungen, wie z.B. Beleuchtung, Service-Gast­ronomie. Mit der KBG sei nunmehr eine Vereinbarung geschlossen worden, dass künftig auch der Aufbau und das Garderobenpersonal von der KBG gestellt wird. Dies führe zu Ein­nahmeverbesserungen bei der KBG und Entlastungen der Verwaltung. Der Aufbau sei bisher von Mitarbeitern des Baubetriebs­hofes erfolgt. Angesichts der Personalreduzierung und des Dienstes zu ungünstigen Zeiten werde die Übernahme dieser Aufgabe durch den Baube­triebshof immer schwieriger. Die Leistungen müssten aber an die KBG bezahlt werden. Eine gesonderte Haushaltsstelle stehe nicht zur Verfügung. Die Umschichtung finde im wesentli­chen im Sammelnachweis 01 statt.

 

Unabhängig von der haushaltstechnischen Abwicklung lasse sich auf der Grundlage dieser Vorlage feststellen, so Herr Behrens, dass sich die KBG innovativ in neue Bereiche weiter­entwickele. Neue Dinge würden untersucht und im Hinblick auf die Ausweitung des operati­ven Geschäfts auf die KBG übertragen. Hierdurch ergäben sich auch positive Effekte für den Haushalt der KBG.

 

Frau Scharrenbach erklärte, dass die CDU-Fraktion dem Beschlussvor­schlag zustimmen werde. In der Begründung sei ausgeführt, dass die technische Durchführung von Kulturver­anstaltungen in der Konzertaula auf die KBG übertragen worden ist. Dies entspreche auch der Auffassung der CDU-Fraktion. Hier stelle sich die Frage, inwieweit daran gedacht ist, künftig auch die Programm- und evtl. die personelle Verantwortung auf die KBG zu übertra­gen.

 

Eine weitergehende Aufgabenübertragung sei derzeit nicht geplant, ant­wortete Herr Hupe. Es gehe nur um eine Erweiterung der technischen Leistungen. Die Frage der Programmver­antwortung stelle sich anders dar, da nicht zwingend davon auszugehen sei, dass in diesem Bereich über­haupt Einsparungen möglich seien. Die Aufgabenübertragung gelte für den Service- und Garderobenbereich sowie für die technischen Leistun­gen, soweit der Veran­staltungsservice betroffen ist.