Beschluss:

 

1.       Der Gesellschaftsvertrag der TECHNOPARK KAMEN GmbH. wird             wie folgt geändert:

 

§ 4

 

1.    Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 105.000,00 Euro (in Worten: Einhundertundfünftausend Euro).

2.    Auf dieses Stammkapital haben die Gesellschafter folgende Stammeinlagen zu leisten:

Stadt Kamen                                                        53.550,00 Euro
Wirtschaftsförderungsgesellschaft
für den Kreis Unna mbH                                      25.200,00 Euro
Städt. Sparkasse Kamen                                      8.400,00 Euro
GSW Gemeinschaftsstadtwerke
GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen                       8.400,00 Euro
Stadt Bergkamen                                                   6.300,00 Euro
Gemeinde Bönen                                                   3.150,00 Euro

 

§ 11

 

1.    Je 50,00 Euro eines Stammanteils gewähren eine Stimme.

3.    Die Sätze 2 und 3 entfallen.

 

 

§ 17

 

2.    a)  Anstellung und Entlassung von .........Angestellten der Gesellschaft ab Vergütungsgruppe BAT III.

       f)   10.000 DM werden durch 5.000,00 Euro ersetzt.

 

§ 21

 

Im Absatz 2 entfallen der Satz 2 „Der Gesellschafter Stadt Kamen trägt allein die Verluste“ und im Satz 3 der Nebensatz „,ohne am Verlustausgleich teilzunehmen.“

 

 

2.       Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 des Gesellschaftsvertrages wird der Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung beauftragt, im Sinne von Nr. 1 zu ent­scheiden.

 

 

3.       Die Stadt Kamen verpflichtet sich, allein die Verluste der TECHNOPARK KAMEN GmbH zu tragen.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Herr Hupe erläuterte die formalen Vorgaben seitens der Bezirksregierung und des Kreises Unna für die Änderung des Gesellschaftsvertrages, wo­nach die Übernahme von Verlusten in unbestimmter Höhe vertraglich nicht vereinbart werden dürfe. Der Gesellschaftsvertrag müsse daher an diese formale Forderung angepasst werden. Gleichzeitig müsse aber im Innenverhältnis die Verlustübernahme durch die Stadt Kamen gewährleis­tet sein. Diese Beschlussfassung hindere aber nicht daran, mit den ande­ren Partnern über die Möglichkei­ten einer anderen Verlustaufteilung zu verhandeln. Bei der heutigen Beschlussfassung gehe es nur um die Fort­schreibung des bisherigen Zustandes.

 

 

Auf die Frage von Frau Scharrenbach, inwieweit ein entsprechender Regelungsbedarf auch bei den anderen kommunalen Gesellschaften,
z.B. KBG, bestehe, antwortete Herr Hupe, dass der Vertrag mit der KBG seiner Erinnerung nach keine derartige Formulierung enthalte.

 

Herr Hasler gab zu Bedenken, dass die vertragliche Bindung für die Verlustübernahme in eine freiwillige Leistung umgewandelt werde und somit im Hinblick auf die Haushaltssiche­rung in der Zukunft möglicher­weise Probleme bereiten könne.

 

Diese Frage sei im Vorfeld geprüft und abgestimmt worden mit dem Er­gebnis, dass Prob­leme dieser Art nicht zu erwarten seien, erklärte Herr Hupe.

 

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN halte es für sehr wichtig, Gesprä­che mit den anderen Gesellschaftern zu führen mit dem Ziel einer ange­messenen Beteiligung an der Verlustabde­ckung, führte Herr Kühnapfel aus. Seitens seiner Fraktion wiederholte Herr Kühnapfel die Bitte an die Verwaltung, Zahlenmaterial über den Technopark aufzubereiten, z.B. geschaf­fene Arbeitsplätze, Kosten etc. und im Rat darzustellen.

 

Herr Hupe sagte entsprechende Informationen zu.

 

Die Frage von Herrn Bremmer, ob die Aufsichtsbehörde akzeptiere, dass die Verlustüber­nahme zwar nicht mehr im Vertrag stehe, die Verwaltung aber unverändert handele, wurde von Herrn Hupe bejaht.

 

Aus steuerlicher Sicht könne sich die Frage aufwerfen, ob es sich bei der Übernahme des Verlustausgleichs ohne vertragliche Regelung um eine Schenkung an die Gesellschaft han­dele, sagte Herr Klein.

 

Herr Hupe stellte klar, dass es sich um eine Verpflichtung der Stadt auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses handele. Die steuerliche Frage aufgrund dieser öffentlichen Leistung stelle sich nicht.