Sitzung: 25.03.2004 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 42/2004
Beschluss:
1. Der Gesellschaftsvertrag der TECHNOPARK KAMEN GmbH. wird wie folgt geändert:
§ 4
1. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt
105.000,00 Euro (in Worten: Einhundertundfünftausend Euro).
2. Auf dieses
Stammkapital haben die Gesellschafter folgende Stammeinlagen zu leisten:
Stadt Kamen 53.550,00
Euro
Wirtschaftsförderungsgesellschaft
für den Kreis Unna mbH 25.200,00
Euro
Städt. Sparkasse Kamen 8.400,00
Euro
GSW Gemeinschaftsstadtwerke
GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen 8.400,00
Euro
Stadt Bergkamen 6.300,00
Euro
Gemeinde Bönen 3.150,00
Euro
§ 11
1. Je 50,00 Euro eines
Stammanteils gewähren eine Stimme.
3. Die Sätze 2 und 3 entfallen.
§ 17
2. a) Anstellung und Entlassung von
.........Angestellten der Gesellschaft ab Vergütungsgruppe BAT III.
f) 10.000 DM werden durch 5.000,00 Euro ersetzt.
§ 21
Im Absatz 2 entfallen der Satz 2 „Der Gesellschafter Stadt Kamen trägt allein die Verluste“ und im Satz 3 der Nebensatz „,ohne am Verlustausgleich teilzunehmen.“
2. Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 des Gesellschaftsvertrages wird der Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung beauftragt, im Sinne von Nr. 1 zu entscheiden.
3. Die Stadt Kamen verpflichtet sich, allein die Verluste der TECHNOPARK KAMEN GmbH zu tragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Hupe erläuterte die formalen Vorgaben seitens der Bezirksregierung und des Kreises Unna für die Änderung des Gesellschaftsvertrages, wonach die Übernahme von Verlusten in unbestimmter Höhe vertraglich nicht vereinbart werden dürfe. Der Gesellschaftsvertrag müsse daher an diese formale Forderung angepasst werden. Gleichzeitig müsse aber im Innenverhältnis die Verlustübernahme durch die Stadt Kamen gewährleistet sein. Diese Beschlussfassung hindere aber nicht daran, mit den anderen Partnern über die Möglichkeiten einer anderen Verlustaufteilung zu verhandeln. Bei der heutigen Beschlussfassung gehe es nur um die Fortschreibung des bisherigen Zustandes.
Auf die Frage von Frau Scharrenbach, inwieweit ein
entsprechender Regelungsbedarf auch bei den anderen kommunalen Gesellschaften,
z.B. KBG, bestehe, antwortete Herr Hupe, dass der Vertrag mit der KBG
seiner Erinnerung nach keine derartige Formulierung enthalte.
Herr Hasler gab zu Bedenken, dass die vertragliche Bindung für die Verlustübernahme in eine freiwillige Leistung umgewandelt werde und somit im Hinblick auf die Haushaltssicherung in der Zukunft möglicherweise Probleme bereiten könne.
Diese Frage sei im Vorfeld geprüft und abgestimmt worden mit dem Ergebnis, dass Probleme dieser Art nicht zu erwarten seien, erklärte Herr Hupe.
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN halte es für sehr wichtig, Gespräche mit den anderen Gesellschaftern zu führen mit dem Ziel einer angemessenen Beteiligung an der Verlustabdeckung, führte Herr Kühnapfel aus. Seitens seiner Fraktion wiederholte Herr Kühnapfel die Bitte an die Verwaltung, Zahlenmaterial über den Technopark aufzubereiten, z.B. geschaffene Arbeitsplätze, Kosten etc. und im Rat darzustellen.
Herr Hupe sagte entsprechende Informationen zu.
Die Frage von Herrn Bremmer, ob die Aufsichtsbehörde akzeptiere, dass die Verlustübernahme zwar nicht mehr im Vertrag stehe, die Verwaltung aber unverändert handele, wurde von Herrn Hupe bejaht.
Aus steuerlicher Sicht könne sich die Frage aufwerfen, ob es sich bei der Übernahme des Verlustausgleichs ohne vertragliche Regelung um eine Schenkung an die Gesellschaft handele, sagte Herr Klein.
Herr Hupe stellte klar, dass es sich um eine Verpflichtung der Stadt auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses handele. Die steuerliche Frage aufgrund dieser öffentlichen Leistung stelle sich nicht.