Beschluss:

 

Die Vertreter der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungs­gesellschaft für den Kreis Unna werden angewiesen, der Änderung des Gesellschaftsvertrages der WFG in der Gesellschafterversammlung am 19.07.2004 zuzustimmen.

 

 


Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen

 


Herr Klein bezog sich auf die Änderung des § 13 des Gesellschaftsver­trages, wonach die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern nicht mehr Aufgabe des Aufsichtsrates, sondern der Gesellschafterver­sammlung sei. Da die Änderung aufgrund der gesetzlichen Vorgabe des
§ 108 GO NRW erfolge, stelle sich die Frage, ob die Verträge der anderen kommunalen Ge­sellschaften nicht auch entsprechend zu ändern seien.

 

Die Verwaltung prüfe derzeit, ob auch andere Gesellschaftsvertrags­änderungen erforderlich seien, antwortete Herr Hupe.

 

Die SPD-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag folgen, erklärte Frau Dyduch. Neben der formalen Aufgabenveränderung sei auch nachvoll­ziehbar, dass die Gesellschafterversamm­lung auf eine arbeitsfähige Größe reduziert wird. Weiterhin kann ein neuer Beirat eingerichtet wer­den. Auch bei den anderen betroffenen Kommunen bestehe Konsens.

 

Die FDP-Fraktion sehe die Einrichtung eines Beirates eher kritisch an
und vertrete die Auffassung, dass zusätzliche Gremien nicht erforderlich seien, sagte Herr Bremmer. Seine Fraktion lehne den Beschlussvor­schlag daher ab.

 

Herr Hupe stellte klar, dass der Beirat dem Grunde nach die kommunale Beteiligung wider­spiegele. Diese Beteiligung sei wichtig für die Gesell­schaft.