Sitzung: 25.03.2004 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 17/2004
Beschluss:
Die Vertreter der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna werden angewiesen, der Änderung des Gesellschaftsvertrages der WFG in der Gesellschafterversammlung am 19.07.2004 zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen
Herr Klein bezog sich auf die Änderung des § 13 des
Gesellschaftsvertrages, wonach die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern
nicht mehr Aufgabe des Aufsichtsrates, sondern der Gesellschafterversammlung
sei. Da die Änderung aufgrund der gesetzlichen Vorgabe des
§ 108 GO NRW erfolge, stelle sich die Frage, ob die Verträge der anderen
kommunalen Gesellschaften nicht auch entsprechend zu ändern seien.
Die Verwaltung prüfe derzeit, ob auch andere Gesellschaftsvertragsänderungen erforderlich seien, antwortete Herr Hupe.
Die SPD-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag folgen, erklärte Frau Dyduch. Neben der formalen Aufgabenveränderung sei auch nachvollziehbar, dass die Gesellschafterversammlung auf eine arbeitsfähige Größe reduziert wird. Weiterhin kann ein neuer Beirat eingerichtet werden. Auch bei den anderen betroffenen Kommunen bestehe Konsens.
Die FDP-Fraktion sehe die Einrichtung eines Beirates eher
kritisch an
und vertrete die Auffassung, dass zusätzliche Gremien nicht erforderlich seien,
sagte Herr Bremmer. Seine Fraktion lehne den Beschlussvorschlag daher
ab.
Herr Hupe stellte klar, dass der Beirat dem Grunde nach die kommunale Beteiligung widerspiegele. Diese Beteiligung sei wichtig für die Gesellschaft.