Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung Nord­rhein-Westfalen (in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994, zuletzt geändert am 03.02.2004):

 

Es erklärte sich kein Ratsmitglied für befangen.

 

Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und billigt die im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB abge­gebene Stellungnahme.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Herr Liedtke erläuterte die von der Verwaltung vorgeschlagene Stellung­nahme zur Neuauf­stellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lünen und wies darauf hin, dass die Stadt Kamen bei den weiteren Verfahrungs­schritten ebenfalls noch beteiligt würde.

 

Herr Nieme bemängelte, dass ihm nicht genügend Zeit zur Vorbereitung dieses Tagesord­nungspunktes zur Verfügung gestanden hätte, er keine Möglichkeit zur Diskussion und Er­örterung in der Fraktion hatte und keine abschließende Meinungsbildung möglich gewesen wäre. Er beantragte, die Abstimmung zu verschieben.

 

Herr Madeja entgegnete, dass die Einladung und die Beschlussvorlage fristgerecht zuge­gangen seien.

 

Herr Baudrexl ergänzte, dass in diesem Falle die Stadt Kamen in den weiteren Verfahrens­schritten wiederum beteiligt würde und ggf. State­ments der FDP-Fraktion zu einem späteren Zeitpunkt einfließen könnten.

 

Als wesentlicher Punkt der Stellungnahme stellte sich die Windkraftanlage „Im Erlensundern“ heraus. Die Mitglieder des Planungs- und Umweltaus­schusses diskutierten grundsätzlich über den Einsatz erneuerbarer Ener­gien, insbesondere Windkraftanlagen.

 

In diesem Zusammenhang erkundigte sich Herr Schneider, ob die Betreiber die Verpflich­tung haben, Rückstellungen nachzuweisen für eine eventuelle Beseitigung dieser Anlagen.

 

Herr Dornblüth antwortete, dass die Stadt Kamen diese Meinung vertritt, von der Recht­sprechung jedoch bereits gegenteilig entschieden worden sei.

 

Herr Behrens fasste für die SPD-Fraktion zusammen, dass die Stellung­nahme zustimmend zur Kenntnis genommen werde. Er verdeutlichte, dass die Darstellung der weiteren Ergän­zung und Erläuterung bedarf. Insbesondere sei die Planung in Sachen Windkraftanlage ab­zuwarten und er hoffe hier auf eine einvernehmliche Lösung.

 

Herr Kissing erklärte, dass sich die CDU-Fraktion der vorliegenden Stel­lungnahme an­schlösse. Er verdeutlichte die Betroffenheit der Methleraner Bevölkerung zur Windkraftan­lage und hoffte auf den Erfolg des Wider­standes in der Bevölkerung. Er sprach die Proble­matik der „Zwangs­planung per Gesetz“ an. Seines Erachtens sei eine Modifizierung der gesetzlichen Bestimmungen notwendig.

 

Die vorliegende Stellungnahme der Stadt Kamen wurde ebenfalls von Herrn Kühnapfel un­terstützt. Grundsätzlich begrüße er die Errichtung von Windkraftanlagen. In diesem Fall sei jedoch eine abschließende Bewer­tung nicht möglich, da nicht alle Informationen zur Detail­planung vorlägen. Kerngegenstand der Stellungnahme sei jedoch der Flächennutzungsplan und nicht eine Detailplanung.