Sitzung: 15.03.2004 Planungs- und Umweltausschuss
Vorlage: 8/2004
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994, zuletzt geändert am 03.02.2004):
Es erklärte sich kein Ratsmitglied für befangen.
Beschluss:
Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und billigt die im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB abgegebene Stellungnahme.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Liedtke erläuterte die von der Verwaltung vorgeschlagene Stellungnahme zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lünen und wies darauf hin, dass die Stadt Kamen bei den weiteren Verfahrungsschritten ebenfalls noch beteiligt würde.
Herr Nieme bemängelte, dass ihm nicht genügend Zeit zur Vorbereitung dieses Tagesordnungspunktes zur Verfügung gestanden hätte, er keine Möglichkeit zur Diskussion und Erörterung in der Fraktion hatte und keine abschließende Meinungsbildung möglich gewesen wäre. Er beantragte, die Abstimmung zu verschieben.
Herr Madeja entgegnete, dass die Einladung und die Beschlussvorlage fristgerecht zugegangen seien.
Herr Baudrexl ergänzte, dass in diesem Falle die Stadt Kamen in den weiteren Verfahrensschritten wiederum beteiligt würde und ggf. Statements der FDP-Fraktion zu einem späteren Zeitpunkt einfließen könnten.
Als wesentlicher Punkt der Stellungnahme stellte sich die Windkraftanlage „Im Erlensundern“ heraus. Die Mitglieder des Planungs- und Umweltausschusses diskutierten grundsätzlich über den Einsatz erneuerbarer Energien, insbesondere Windkraftanlagen.
In diesem Zusammenhang erkundigte sich Herr Schneider, ob die Betreiber die Verpflichtung haben, Rückstellungen nachzuweisen für eine eventuelle Beseitigung dieser Anlagen.
Herr Dornblüth antwortete, dass die Stadt Kamen diese Meinung vertritt, von der Rechtsprechung jedoch bereits gegenteilig entschieden worden sei.
Herr Behrens fasste für die SPD-Fraktion zusammen, dass die Stellungnahme zustimmend zur Kenntnis genommen werde. Er verdeutlichte, dass die Darstellung der weiteren Ergänzung und Erläuterung bedarf. Insbesondere sei die Planung in Sachen Windkraftanlage abzuwarten und er hoffe hier auf eine einvernehmliche Lösung.
Herr Kissing erklärte, dass sich die CDU-Fraktion der vorliegenden Stellungnahme anschlösse. Er verdeutlichte die Betroffenheit der Methleraner Bevölkerung zur Windkraftanlage und hoffte auf den Erfolg des Widerstandes in der Bevölkerung. Er sprach die Problematik der „Zwangsplanung per Gesetz“ an. Seines Erachtens sei eine Modifizierung der gesetzlichen Bestimmungen notwendig.
Die vorliegende Stellungnahme der Stadt Kamen wurde ebenfalls von Herrn Kühnapfel unterstützt. Grundsätzlich begrüße er die Errichtung von Windkraftanlagen. In diesem Fall sei jedoch eine abschließende Bewertung nicht möglich, da nicht alle Informationen zur Detailplanung vorlägen. Kerngegenstand der Stellungnahme sei jedoch der Flächennutzungsplan und nicht eine Detailplanung.