Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NRW (i.d.F.d.B. vom 14.07.1994, zuletzt geändert am 03.02.2004):

 

Es erklärte sich kein Ratsmitglied für befangen.

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) BauGB in der derzeit gültigen Fassung:

 

1.      die Aufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 16 Ka gem. § 2 Abs. 1 i. V. mit Abs. 4 BauGB;

 

2.      über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung geäußerten Anregungen ent­sprechend der beigefügten Stellungnahmen der Verwaltung;

 

3.      den Bebauungsplan Nr. 70 Ka „Kamen Karree“ gem. § 10 BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997, BGBl. I, S. 2141) als Satzung.

 

Der Geltungsbereich wird folgendermaßen begrenzt:

 

·            im Norden und Westen durch die Autobahn A 1 bzw. durch den südlichen Abfahrts­arm der Anschlussstelle „Kamen-Zentrum“,

·            im Osten durch die L 678 (Unnaer Straße) und

·            im Süden durch die Stadtgrenze Unna.

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der Neuaufstellung sind in dem bei­liegenden Plan ersichtlich.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Herr Liedtke informierte darüber, dass die Abbrucharbeiten im Kamen Karree genehmigt seien, der Bebauungsplan Nr. 70 Ka “Kamen Karree“ Ende März rechtskräftig wird und die Baugenehmigung dann erteilt werden könne.

 

Herr Nieme äußerte Bedenken bezüglich der Sicherheitsabstände zur Hochspannungslei­tung.

 

Herr Liedtke erläuterte, dass entsprechende Bau- und Wuchshöhen­beschränkungen im Bebauungsplan ausgewiesen sind und der Hinweis aufgenommen wurde, dass entspre­chende Flächen aufgrund der Strah­lungsentwicklung nicht für den dauerhaften Aufenthalt geeignet sind.

 

Herr Kissing signalisierte die Zustimmung der CDU-Fraktion zur vor­liegenden Beschluss­vorlage. Er begrüßte insbesondere die Reduzierung der zentrumsrelevanten Randsortimente auf 5.000 qm.

 

Herr Lipinski begrüßte, dass durch den Verbleib von IKEA am neuen Kamener Standort die Arbeitsplätze nicht nur gesichert wurden, sondern auch neue Arbeitsplätze entstehen. Auf die in kurzer Frist erbrachte Leistung könne die Stadt stolz sein. Er dankte der Verwaltung für die aktive Arbeit und Erfüllung der Zielsetzung.