Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NRW (i.d.F.d.B. vom 14.07.1994, zuletzt geändert am 03.02.2004):

 

Es erklärte sich kein Ratsmitglied für befangen.

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt gem. § 3 (2) BauGB in der derzeit gültigen Fassung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 Ka „Zoll­post“ gem. § 10 BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekannt­machung vom 27.08.1997, BGBl. I, S. 2141) als Satzung.

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung sind in dem beiliegenden Plan ersichtlich.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Herr Liedtke erläuterte die Beschlussvorlage und wies auf den inhalt­lichen Zusammenhang der Tagesordnungspunkte 3 und 4 hin.