Sitzung: 15.03.2004 Planungs- und Umweltausschuss
Vorlage: 30/2004
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NRW (i.d.F.d.B. vom 14.07.1994, zuletzt geändert am 03.02.2004):
Es erklärte sich kein Ratsmitglied für befangen.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt gem. § 3 (2) BauGB in der derzeit gültigen Fassung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 Ka „Zollpost“ gem. § 10 BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997, BGBl. I, S. 2141) als Satzung.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung sind in dem beiliegenden Plan ersichtlich.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Liedtke erläuterte die Beschlussvorlage und wies auf den inhaltlichen Zusammenhang der Tagesordnungspunkte 3 und 4 hin.