Frau Scharrenbach war der Meinung, dass die durchgeführte Elternbefragung eine gute Grundlage für die Bedarfsplanung und Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplanes sei und gleichzeitig über flexible Maßnahmen nachgedacht werde. So wäre es sinnvoll, die Erzieherinnen im Hinblick auf entstehende kleinere altersgemischte Gruppen, im Bereich der Säuglingspflege, auszubilden.

Sie merkte ergänzend an, dass Erziehung in erster Linie Elternsache sei und eine sog. Erziehungspartnerschaft zwischen Kindertageseinrichtungen und Eltern bestehen sollte.

 

Herr Kaczmarek machte deutlich, dass durch veränderte Arbeitswelten und Familienformen sowie die zunehmende Berufstätigkeit der Mütter flexible Öffnungszeiten der Kindertages­einrichtungen unabdingbar seien und die Träger die Bereitschaft zur Flexibilität zeigen müssten. – Die hohe Anzahl der zufriedenen Eltern seien ein Gewinn für die Tageseinrich­tungen.

 

Herr Ritter legte dar, dass die Finanzierung der Betreuung der unter 3-jährigen mit der Umsetzung des Hartz IV-Konzeptes zusammen hänge, und deshalb zurzeit noch nicht möglich sei. Auch er ist der Überzeugung, dass Veränderungen unbedingt notwendig seien. Bei allen Planungen solle man bedenken, dass Kindertageseinrichtungen keine Verwahr­anstalten seien und einen Erziehungsauftrag zu erfüllen haben.

 

Frau Scharrenbach fragte an, inwieweit die Bildungsvereinbarung in den Kindertagesein­richtungen umgesetzt werde.

 

Herr Ritter legte dar, dass durch die per Gesetz gekürzten Sachkostenpauschalen der Bildungsauftrag kaum erfüllt und Bildung nicht vermittelt werden könne. Auch die personelle Ausstattung könne den Bildungsauftrag nicht erfüllen.

 

Frau Jacobsmeier plädierte für vorrangige Vergabe von Kindergartenplätzen für Allein­erziehende.

 

Herr Peske legte dar, dass die Tageseinrichtungen in freier Trägerschaft stehen und deren Aufnahmekriterien zu berücksichtigen seien.

 

Herr Brüggemann ergänzte, dass bei den Aufnahmekriterien der Kindertageseinrichtungen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Berücksichtigung von Alleinerziehenden Priorität haben solle.

 

Herr Ritter erläuterte, dass die Vergabe der Kindergartenplätze unter die Trägerhoheit falle und unterschiedlich gehandhabt werde. Grundsätzlich würden Plätze nach dem Geburtsjahr, der jeweils 26. und 27. Platz einer Gruppe nach sozialen Gesichtspunkten vergeben. Erfor­derlich sei auch die Betreuung älterer Kinder in den Tageseinrichtungen.

 

Frau Lungenhausen hofft auf ausreichende Fördermittel für die Betreuung der unter

3-Jährigen.

 

Herr Ritter erklärte, dass es diese Betreuungsform schon gäbe, und zwar handele es sich hierbei um die sogenannten Wichtelgruppen, deren Etat trotz aller Sparmaßnahmen nicht gekürzt worden sei. Wünschenswert sei die Ausweitung der bestehenden Gruppen und eine zusätzliche Qualifizierung der Betreuer.