Beschluss:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte “Zwölfte Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreini­gungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Kamen“ und billigt gleichzeitig die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Herr Hasler brachte in Erinnerung, dass die CDU-Fraktion im Jahre 2002 beantragt habe, die Rückübertragung der Straßenreinigung auf den Bau­betriebshof zu prüfen. Nach erfolgter Prüfung durch die Verwaltung habe der Rat dann den Beschluss für eine Rückübertragung gefasst. Die CDU-Fraktion freue sich, dass sich das positive Prüfergebnis nunmehr in der Gebührenberechnung bestätige. Letztlich profitierten die Bürgerinnen und Bürger durch die verringerte Gebühr ebenso wie der städtische Haushalt durch die gebührenfinanzierten Personalkosten.

 

Herr Hupe machte deutlich, dass die Senkung dem Mehrwertsteueranteil entspreche. Bei Kostensteigerungen müsse darauf geachtet werden, ob die kommunale Straßenreinigung auch auf Dauer wirklich kostengünstiger durchgeführt werden kann.