Sitzung: 18.12.2003 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 235/2003
Beschluss:
1. Der Bericht über die Personalentwicklung
und die durchgeführten Maßnahmen wird zur Kenntnis genommen.
2. Die
beigefügte Fortschreibung des Frauenförderplanes der Stadtverwaltung Kamen für den Zeitraum 2004 bis 2006 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: bei 2 Enthaltungen einstimmig angenommen
Frau Lungenhausen legte dar, dass der Frauenförderplan im Gleichstellungsbeirat trotz kleinerer Kritikpunkte insgesamt gesehen positiv bewertet und einstimmig beschlossen worden sei. Positiv zu vermerken sei, dass sich der Gesamtfrauenanteil in den Jahren 2001 bis 2003 von 44 % auf 45,7 % erhöht habe. Weiterhin sei der Rettungsdienst für Frauen geöffnet worden, was die Einstellung von 3 Rettungsassistentinnen bestätige. Eine intern ausgeschriebene Gruppenleiterstelle sei mit einer Mitarbeiterin besetzt worden. Der Frauenanteil im Beamtenbereich des gehobenen Dienstes liege höher als der Männeranteil, so dass sich hieraus in der Zukunft auch Chancen für die Frauen ableiten ließen. Außerdem würden auch die Fortbildungsangebote fortgeführt. Kritisch gesehen werde allerdings, dass für das Krankenhaus noch kein Frauenförderplan erstellt worden sei. Die Verwaltung habe aber signalisiert, dass die Erstellung nunmehr zeitnah erfolgen solle.
Die Frauenförderung sei in Kamen nur in kleinen Schritten weitergekommen und müsse ihren Weg unbedingt fortsetzen, bewertete Frau Schneider die vorliegenden Zahlen. In der Kamener Verwaltung gebe es nur 4 Frauen mit Führungsaufgaben. Hieran werde sich in absehbarer Zeit vermutlich auch nicht viel ändern. Auch die Teilzeitbeschäftigung werde weiterhin fast ausschließlich von Frauen wahrgenommen. Im Bereich der höher dotierten Stellen gebe es keine Teilzeitbeschäftigung. Obwohl der Frauenanteil an der Belegschaft 45,7 % betrage, belaufe sich der Frauenanteil bei den Höhergruppierungen und Beförderungen lediglich auf 35 %. An dieser Stelle müsse hinterfragt werden, inwiefern dies mit Biografien und Aufstiegschancen zusammenhänge. Es fehle weiterhin der Frauenförderplan des Städt. Hellmig-Krankenhauses. Im Landesgleichstellungsgesetz werde auch angeregt, Frauenförderpläne für Einrichtungen in privater Rechtsform, die in der Mehrheit von der Gebietskörperschaft getragen werden, aufzustellen. Bei der Städt. Sparkasse Kamen existiere ein Frauenförderplan. Es stelle sich die Frage, ob auch in den Gremien der Gemeinschaftsstadtwerke die Aufstellung eines Frauenförderplanes angeregt werde. Frauenförderung müsse auch weiterhin ernst genommen werden.
Herr Hupe bestätigte, dass es zeitnah gelingen könne, im Städt. Hellmig-Krankenhaus einen Frauenförderplan aufzustellen. Bezüglich der Gemeinschaftsstadtwerke werde die Anregung weitergegeben.