Beschluss:

 

1.       Der Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen wird zur Kenntnis genommen.

2.       Die beigefügte Fortschreibung des Frauenförderplanes der Stadtverwaltung Kamen für    den Zeitraum 2004 bis 2006 wird beschlossen.


 


Abstimmungsergebnis: bei 2 Enthaltungen einstimmig angenommen

 


Frau Lungenhausen legte dar, dass der Frauenförderplan im Gleichstel­lungsbeirat trotz kleinerer Kritikpunkte insgesamt gesehen positiv bewer­tet und einstimmig beschlossen worden sei. Positiv zu vermerken sei, dass sich der Gesamtfrauenanteil in den Jahren 2001 bis 2003 von 44 % auf 45,7 % erhöht habe. Weiterhin sei der Rettungsdienst für Frauen ge­öffnet worden, was die Einstellung von 3 Rettungsassistentinnen bestäti­ge. Eine intern ausgeschriebene Gruppenleiterstelle sei mit einer Mit­arbeiterin besetzt worden. Der Frauenanteil im Beamtenbereich des gehobenen Dienstes liege höher als der Männeranteil, so dass sich hier­aus in der Zukunft auch Chancen für die Frauen ableiten ließen. Außer­dem würden auch die Fortbildungsangebote fortgeführt. Kritisch gesehen werde allerdings, dass für das Krankenhaus noch kein Frauenförderplan erstellt worden sei. Die Verwaltung habe aber signalisiert, dass die Er­stellung nunmehr zeitnah erfolgen solle.

 

Die Frauenförderung sei in Kamen nur in kleinen Schritten weiterge­kommen und müsse ihren Weg unbedingt fortsetzen, bewertete Frau Schneider die vorliegenden Zahlen. In der Kamener Verwaltung gebe es nur 4 Frauen mit Führungsaufgaben. Hieran werde sich in absehbarer Zeit vermutlich auch nicht viel ändern. Auch die Teilzeitbeschäftigung werde weiterhin fast ausschließlich von Frauen wahrgenommen. Im Be­reich der höher dotierten Stellen gebe es keine Teilzeitbeschäftigung. Obwohl der Frauenanteil an der Belegschaft 45,7 % betrage, belaufe sich der Frauenanteil bei den Höhergruppierungen und Beförderungen ledig­lich auf 35 %. An dieser Stelle müsse hinterfragt werden, inwiefern dies mit Biografien und Aufstiegschancen zusammenhänge. Es fehle weiterhin der Frauenförderplan des Städt. Hellmig-Krankenhauses. Im Landes­gleichstellungsgesetz werde auch angeregt, Frauenförderpläne für Ein­richtungen in privater Rechtsform, die in der Mehrheit von der Gebiets­körperschaft getragen werden, aufzustellen. Bei der Städt. Sparkasse Kamen existiere ein Frauenförderplan. Es stelle sich die Frage, ob auch in den Gremien der Gemeinschaftsstadtwerke die Aufstellung eines Frauen­­­förderplanes angeregt werde. Frauenförderung müsse auch weiterhin ernst genommen werden.

 

Herr Hupe bestätigte, dass es zeitnah gelingen könne, im Städt. Hellmig-Krankenhaus einen Frauenförderplan aufzustellen. Bezüglich der Gemeinschaftsstadtwerke werde die Anregung weitergegeben.