Beschluss:

 

1.      Der Rat beschließt die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung 2002.

2.      Dem Bürgermeister wird, der Empfehlung des Rechnungsprüfungs­ausschusses folgend, für die Führung der Haushaltswirtschaft der Stadt Kamen im Haushaltsjahr 2002 gem. § 94 GO NRW vorbehaltlos Entlastung erteilt.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Herr Schneider erhob gegen den sachlichen Inhalt des Berichtes keine Bedenken, kritisierte aber die Darstellung der Zuführungen vom Vermö­gens- zum Verwaltungshaushalt. Er hätte es als redlich empfunden, wenn diese Zuführungen unter dem Punkt “Haushaltswirtschaft“ erneut aufge­führt worden wären. Das Ergebnis bleibe unverändert. Eine Zuführung von immerhin ca. 3,5 Mio. € aus dem Vermögenshaushalt sollte aber auch nicht nur an einer Stelle versteckt ausgewiesen werden. Diese Ausweisung habe er bereits im Rechnungsprüfungsausschuss angeregt und hierfür leider kein Verständnis gefunden.

 

Die Intention von Herrn Schneider sei für ihn grundsätzlich verständlich, erläuterte Herr Baudrexl, nicht aber die Vorwürfe “unredlich“ und “versteckt an einer Stelle“. Bei jeder Haushaltsvorstellung würden die Zuführungen vom Vermögens- zum Verwaltungshaushalt auf einer gesonderten Folie präsentiert und erläutert. Die Darstellung sei formal richtig und haushaltsrechtlich nicht zu beanstanden.

 

Seine Kritik richte sich lediglich gegen die optische Darstellung und nicht gegen die inhaltliche Rechtmäßigkeit, betonte Herr Schneider. Falls ein anderer Eindruck erweckt worden sei, so bedauere er dies.

 

Es erfolgte eine getrennte Abstimmung über die Ziffern 1 und 2 des Beschlussvorschlages.