Sitzung: 18.12.2003 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 244/2003
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung
NRW
(in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.04.2003):
Es erklärte sich kein Ratsmitglied für befangen.
Beschluss:
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.04.2003 i.V.m. dem § 86 der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 beschließt der Rat der Stadt Kamen die Gestaltungssatzung Gartenstadt Seseke-Aue.
Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen