Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung NRW
(in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.04.2003):

 

Es erklärte sich kein Ratsmitglied für befangen.

 

Beschluss:

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-West­falen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.04.2003 i.V.m. dem § 86 der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-West­falen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 beschließt der Rat der Stadt Kamen die Gestaltungssatzung Gartenstadt Seseke-Aue.

 

 


Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen