Sitzung: 11.12.2003 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: 262/2003
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 17 Ka-HW gem. § 124 Baugesetzbuch (BauGB) auf einen Erschließungsträger übertragen werden kann. Bei einer positiven Gesamtbeurteilung wird die Verwaltung ermächtigt, einen Erschließungsvertrag mit einem Erschließungsträger zu schließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Hupe stellte auf die Pressemitteilung von Herrn Lehmann hin fest, dass dieser den Sachverhalt nicht verstanden habe. Insofern sei es unsäglich, derart ehrenrührige Aussagen zu treffen. Die Vorwürfe seien geeignet, der Stadt Kamen und der spekulativ genannten Firma nachhaltigen Schaden zuzufügen. Herr Hupe wies den Korruptionsvorwurf entschieden zurück. Es sei nicht Aufgabe eines Ratsmitgliedes, ungeprüft derartig unsachliche Aussagen zu treffen. Jedes Ratsmitglied sollte sich über Sachverhalte zunächst eingehend informieren, diese dann diskutieren und möglicherweise auch kritisieren. Bei der Kritik dürfe aber nicht das Maß verloren werden zum Nachteil der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger.
Herr Sostmann machte deutlich, dass es sich bei der Erschließung und Vermarktung des Baugebietes um zwei verschiedene Sachverhalte handele. Die Vermarktung bleibe bei der Stadt Kamen. Die zuständigen Fachbereiche arbeiteten mit Hochdruck an den Unterlagen, um den Bauwilligen noch die vollen Steuervorteile zu ermöglichen. Die Pressemitteilung habe Verunsicherung bei einigen Bewerbern erzeugt, da die Zuverlässigkeit der Stadt in Frage gestellt worden sei.
Für die Erschließung eines Baugebietes gebe es für die Kommunen verschiedene Möglichkeiten, erläuterte Herr Baudrexl. So könne die Kommune Erschließungsaufträge selbst vergeben und nach KAG abrechnen. Ebenso könne sie die Erschließung und Vermarktung auf einen Partner übertragen. In diesem Fall aber gehe es um einen Prüfauftrag und bei positiver Beurteilung um die Ermächtigung, die Erschließung auf einen Erschließungsträger zu übertragen. Ein Ergebnis liege noch nicht vor. Die genannte Firma sei auch nicht im Gespräch.
Herr Kloß erklärte, dass die Aussagen von Herrn Lehmann nicht mit ihm abgestimmt und ihm auch erst aus der Presse bekannt geworden seien. Die BG-Fraktion distanziere sich ausdrücklich von diesen Aussagen. Es handele sich um private Äußerungen von Herrn Lehmann.
Herr Hupe dankte Herrn Kloß für das offene Wort und die Klarstellung.
Die SPD-Fraktion nehme die Distanzierung zur Kenntnis, sagte Herr Stahlhut. Als Vorsitzender der Kommission für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften nehme er die unverschämten und ehrabschneidenden Korruptionsvorwürfe nicht hin. Die SPD-Fraktion stehe uneingeschränkt hinter der Verwaltung und spreche ihr Anerkennung für ihre Leistung aus, den Bürgerinnen und Bürgern noch die Eigenheimförderung nach altem Recht zu ermöglichen. Herr Stahlhut bat den Bürgermeister, Herrn Lehmann bei nächster Gelegenheit abzumahnen.
Die CDU-Fraktion unterstütze den Beschlussvorschlag der Verwaltung, legte Herr Kissing dar. Nach Meinung seiner Fraktion bringe ein Beschluss über Personalabbau auch mit sich, bei Bedarf Leistungen einkaufen zu dürfen.
Aus der Presse werde deutlich, dass Herr Lehmann den Sachverhalt nicht verstanden und mit seinen Aussagen verantwortungslos gehandelt habe. Herr Kissing äußerte sein Unverständnis darüber, dass in einer Fraktion, die lediglich aus 2 Personen besteht, keine Absprache und Zusammenarbeit möglich ist. Insofern stelle sich die Frage, ob der Fraktionsstatus noch notwendig sei.
Herr Lipinski unterstrich, dass die SPD-Fraktion ausdrücklich die Bestrebungen der Verwaltung für eine schnelle Abwicklung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger begrüße. Aus der Vorlage werde deutlich, dass die Verwaltung mit der Erschließung nicht das gesamte Verfahren abgibt. Vor dem Hintergrund seiner Ausbildung und beruflichen Tätigkeit hätte Herr Lehmann den Sachverhalt erkennen müssen, so dass als Grund für die Presseaussagen nur Böswilligkeit angenommen werden könne.
Herr Kloß bedauerte die Aussagen von Herrn Lehmann, die aber Herrn Lehmann privat und nicht der BG-Fraktion zuzurechnen seien. Insofern verwahrte sich Herr Kloß gegen eine Verquickung mit der BG-Fraktion.
Herr Hupe sah die nachdenkliche Fragestellung von Herrn Kissing durchaus als gerechtfertigt an. Entscheidend sei aber die Erklärung von Herrn Kloß bezüglich der ausdrücklichen Distanzierung.
Die FDP-Fraktion unterstütze ebenfalls den Beschlussvorschlag der Verwaltung, erklärte Herr Bremmer, und schließe sich den bisherigen Ausführungen an.