Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 17 Ka-HW gem. § 124 Baugesetzbuch (BauGB) auf einen Erschließungsträger über­tragen werden kann. Bei einer positiven Gesamtbeurteilung wird die Verwaltung ermächtigt, einen Erschließungsvertrag mit einem Erschließungsträger zu schließen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Herr Hupe stellte auf die Pressemitteilung von Herrn Lehmann hin fest, dass dieser den Sachverhalt nicht verstanden habe. Insofern sei es un­säglich, derart ehrenrührige Aussagen zu treffen. Die Vorwürfe seien ge­eignet, der Stadt Kamen und der spekulativ genannten Firma nachhalti­gen Schaden zuzufügen. Herr Hupe wies den Korruptionsvorwurf ent­schie­den zurück. Es sei nicht Aufgabe eines Ratsmitgliedes, ungeprüft derartig unsachliche Aus­sagen zu treffen. Jedes Ratsmitglied sollte sich über Sachverhalte zunächst eingehend in­formieren, diese dann disku­tieren und möglicherweise auch kritisieren. Bei der Kritik dürfe aber nicht das Maß verloren werden zum Nachteil der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bür­ger.

 

Herr Sostmann machte deutlich, dass es sich bei der Erschließung und Vermarktung des Baugebietes um zwei verschiedene Sachverhalte han­dele. Die Vermarktung bleibe bei der Stadt Kamen. Die zuständigen Fach­bereiche arbeiteten mit Hochdruck an den Unterlagen, um den Bauwilli­gen noch die vollen Steuervorteile zu ermöglichen. Die Pressemitteilung habe Verunsicherung bei einigen Bewerbern erzeugt, da die Zuverlässig­keit der Stadt in Frage gestellt worden sei.

 

Für die Erschließung eines Baugebietes gebe es für die Kommunen ver­schiedene Möglich­keiten, erläuterte Herr Baudrexl. So könne die Kom­mune Erschließungsaufträge selbst vergeben und nach KAG abrechnen. Ebenso könne sie die Erschließung und Vermarktung auf einen Partner übertragen. In diesem Fall aber gehe es um einen Prüfauftrag und bei po­sitiver Beurteilung um die Ermächtigung, die Erschließung auf einen Erschließungsträger zu übertragen. Ein Ergebnis liege noch nicht vor. Die genannte Firma sei auch nicht im Ge­spräch.

 

Herr Kloß erklärte, dass die Aussagen von Herrn Lehmann nicht mit ihm abgestimmt und ihm auch erst aus der Presse bekannt geworden seien. Die BG-Fraktion distanziere sich ausdrücklich von diesen Aussagen. Es handele sich um private Äußerungen von Herrn Leh­mann.

 

Herr Hupe dankte Herrn Kloß für das offene Wort und die Klarstellung.

 

Die SPD-Fraktion nehme die Distanzierung zur Kenntnis, sagte Herr Stahlhut. Als Vorsit­zender der Kommission für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften nehme er die unver­schämten und ehrabschneidenden Korruptionsvorwürfe nicht hin. Die SPD-Fraktion stehe uneingeschränkt hinter der Verwaltung und spreche ihr Anerkennung für ihre Leistung aus, den Bürgerinnen und Bürgern noch die Eigenheimförderung nach altem Recht zu ermögli­chen. Herr Stahlhut bat den Bürgermeister, Herrn Lehmann bei nächster Gelegenheit abzu­mahnen.

 

Die CDU-Fraktion unterstütze den Beschlussvorschlag der Verwaltung, legte Herr Kissing dar. Nach Meinung seiner Fraktion bringe ein Be­schluss über Personalabbau auch mit sich, bei Bedarf Leistungen ein­kaufen zu dürfen.

 

Aus der Presse werde deutlich, dass Herr Lehmann den Sachverhalt nicht verstanden und mit seinen Aussagen verantwortungslos gehandelt habe. Herr Kissing äußerte sein Unver­ständnis darüber, dass in einer Fraktion, die lediglich aus 2 Personen besteht, keine Abspra­che und Zusammen­arbeit möglich ist. Insofern stelle sich die Frage, ob der Fraktionsstatus noch notwendig sei.

 

Herr Lipinski unterstrich, dass die SPD-Fraktion ausdrücklich die Bestre­bungen der Ver­waltung für eine schnelle Abwicklung im Sinne der Bürge­rinnen und Bürger begrüße. Aus der Vorlage werde deutlich, dass die Verwaltung mit der Erschließung nicht das gesamte Verfah­ren abgibt. Vor dem Hintergrund seiner Ausbildung und beruflichen Tätigkeit hätte Herr Leh­mann den Sachverhalt erkennen müssen, so dass als Grund für die Presseaussagen nur Böswilligkeit angenommen werden könne.

 

Herr Kloß bedauerte die Aussagen von Herrn Lehmann, die aber Herrn Lehmann privat und nicht der BG-Fraktion zuzurechnen seien. Insofern verwahrte sich Herr Kloß gegen eine Verquickung mit der BG-Fraktion.

 

Herr Hupe sah die nachdenkliche Fragestellung von Herrn Kissing durch­aus als gerechtfer­tigt an. Entscheidend sei aber die Erklärung von Herrn Kloß bezüglich der ausdrücklichen Distanzierung.

 

Die FDP-Fraktion unterstütze ebenfalls den Beschlussvorschlag der Verwaltung, erklärte Herr Bremmer, und schließe sich den bisherigen Ausführungen an.