Beschlussvorschlag:

 

Die Vertreter des Rates der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversamm­lung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:

 

Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH werden gemäß § 12 Nr. 3 b des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.

 

 


Der Tagesordnungspunkt wurde ohne Beratung und Beschluss­empfehlung an den Rat verwiesen.