Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die von der Verwaltung vorgelegten Entwürfe der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes mit seinen Anlagen und das Haushaltssicherungskonzeptes für das Haus­haltsjahr 2004 mit folgenden Änderungen:

 

 

1.       Haushaltssatzung

 

HhSt.                                             Ansatz 2004      Veränderung   Ansatz 2004

Bezeichnung                                 lt. Entw. - € -          - € -                 - € -         

 

Verwaltungshaushalt

 

Einnahmen

 

900.01008

Anteil an der Einkommensteuer     13.300.000      ./. 1.743.000      11.557.000

 

900.04104

Schlüsselzuweisungen

des Landes                                    10.640.000          4.809.000      15.449.000

 

Veränderung                                                            3.066.000

Volumen Einnahme VWH            67.750.440          3.066.000      70.816.440

 

 

Ausgaben

 

600.67500

Erstatt. an den

Eigenbetrieb (SEK)                                        0               34.700             34.700

 

900.83100

Finanzierungsbeteiligung Fonds

Deutsche Einheit - Abrechnung -        360.000             220.000           580.000

 

900.83209

Kreisumlage                                   13.354.000          1.201.000      14.555.000

 

Veränderung                                                            1.455.700

Volumen Ausgabe VWH               76.849.625          1.455.700      78.305.325

 

 

2.       Haushaltssicherungskonzept

 

a)      Bei der Position Nr. 4 - Verringerung der komm. Finanzierungsbeteiligung an den Sozialhilfekosten (Hartz) - beträgt der Konsolidierungsbetrag im Jahr 2004  0,-- Euro, ab 2005   2.002.000,-- Euro p.a.

b)      Bei der Position Nr. 5 - Rückführung von Asylbewerbern aus dem Kosovo - beträgt der Konsolidierungsbetrag im Jahr 2004  250.000,-- Euro, ab 2005   500.000,-- Euro p.a.

c)      Die Position Nr. 13 - Senkung Kreisumlage-Hebesatz (Hartz III/IV) - entfällt. Gleichwohl geht die Stadt Kamen davon aus, dass der Kreis Unna künftige, Hartz-bedingte Haus­haltsverbesserungen in seinem Sozialhaushalt auch an die kreisangehörigen Kom­munen durch eine Reduzierung der Kreisumlage weitergibt.

d)      Bei der Position Nr. 16 - Erstattung von Personal- u. Sachkosten (Hartz) - beträgt der Konsolidierungsbetrag im Jahr 2004  0,-- Euro, ab 2005   675.000,-- Euro p.a.

 

 


Der Tagesordnungspunkt wurde ohne Beratung und Beschluss­empfehlung an den Rat verwiesen.