Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.04.2003):

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.04.2003 i.V.m. dem § 86 der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 beschließt der Rat der Stadt Kamen die Gestaltungssatzung Gartenstadt Seseke-Aue.

 

 

 


Der Tagesordnungspunkt wurde ohne Beratung und Beschluss­empfehlung an den Rat verwiesen.