Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NRW (i.d.F.d.B. vom 29.04.2003):

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.      Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 Ka-Me „Jakob-Koenen-Straße“ im Stadtteil Methler gem. § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997, BGBl. 2141).

 

Der Plan wird wie folgt begrenzt:

im Norden durch die Wacholderstraße,

im Osten durch die östliche Grenze der Parzellen 75 und 427 der Gemarkung Wes­tick, Flur 5,

im Süden durch die Königstraße und

im Westen durch die Jakob-Koenen-Straße

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind in dem anliegenden Lageplan ersichtlich.

 

2.      Die Aufhebung eines Teilbereiches des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 3 „Wes­tick“ gem. § 2 Abs. 1 i. V. mit § 4 BauGB in Verfahrenseinheit.

 

3.      Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen