Sitzung: 11.12.2003 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: 245/2003
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NRW (i.d.F.d.B. vom 29.04.2003):
Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 Ka-Me „Jakob-Koenen-Straße“ im Stadtteil Methler gem. § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997, BGBl. 2141).
Der Plan wird wie folgt begrenzt:
im Norden durch die Wacholderstraße,
im Osten durch die östliche Grenze der Parzellen 75 und 427 der Gemarkung Westick, Flur 5,
im Süden durch die Königstraße und
im Westen durch die Jakob-Koenen-Straße
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind in dem anliegenden Lageplan ersichtlich.
2. Die Aufhebung eines Teilbereiches des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 3 „Westick“ gem. § 2 Abs. 1 i. V. mit § 4 BauGB in Verfahrenseinheit.
3. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen