Sitzung: 11.12.2003 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: 214/2003
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NRW (i.d.F.d.B. vom 29.04.2003)
Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 Ka-Me „Am Langen Kamp“, Gemarkung Methler, Flur 10, Flurstücke 8, 575 und 576 tlw., im Stadtteil Kamen-Methler gem. § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997, BGBl. I, S. 2141).
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind in dem anliegenden Lageplan ersichtlich.
2. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen