Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NRW (i.d.F.d.B. vom 29.04.2003)

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.      Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 Ka-Me „Am Langen Kamp“, Gemarkung Methler, Flur 10, Flurstücke 8, 575 und 576 tlw., im Stadtteil Kamen-Methler gem. § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997, BGBl. I, S. 2141).

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind in dem anliegenden Lageplan er­sichtlich.

 

2.      Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen