Herr Steffen teilte mit, dass die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs­minderung zum 01.01.2003 in Kraft getreten ist. Bereits in den Monaten vor dem Jahres­wechsel und danach kam eine Vielzahl von Anträgen auf die Grundsicherungsstelle zu. Zurückzuführen war diese Vielzahl von Anträgen auf die Information der Rentenversiche­rungsträger, die alle Rentner mit einer Rente von weniger als 844,00 € über einen möglichen Anspruch auf Grundsicherung in Kenntnis setzten. Da jedoch auch Einkünfte des Ehe­partners und Vermögen bei der Grundsicherung angerechnet werden, mussten bei einer großen Zahl von Antragstellern die Anträge abgelehnt werden bzw. wurden von den Antrag­stellern zurückgenommen, nach dem sie über die Rechtslage aufgeklärt wurden. Nunmehr, im Dezember 2003, also fast 1 Jahr nach Einführung der Grundsicherung, lässt sich fest­stellen, dass die Anzahl der tatsächlichen Leistungsbezieher geringer ist als ursprünglich angenommen. Gegenwärtig erhalten 211 Personen Leistungen nach dem Grundsicherungs­gesetz, wobei 153 Personen über 65 Jahre sind und 58 Personen zwischen 18 und 65 Jahre sind. Für das Jahr 2003 wurden 720.000,00 € veranschlagt. Dieser Ansatz wird im Jahr 2003 nicht benötigt. Voraussichtlich werden ca. 620.000,00 € ausgezahlt.