Sitzung: 08.12.2003 Familien- und Sozialausschuss
Herr Steffen teilte mit, dass die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zum 01.01.2003 in Kraft getreten ist. Bereits in den Monaten vor dem Jahreswechsel und danach kam eine Vielzahl von Anträgen auf die Grundsicherungsstelle zu. Zurückzuführen war diese Vielzahl von Anträgen auf die Information der Rentenversicherungsträger, die alle Rentner mit einer Rente von weniger als 844,00 € über einen möglichen Anspruch auf Grundsicherung in Kenntnis setzten. Da jedoch auch Einkünfte des Ehepartners und Vermögen bei der Grundsicherung angerechnet werden, mussten bei einer großen Zahl von Antragstellern die Anträge abgelehnt werden bzw. wurden von den Antragstellern zurückgenommen, nach dem sie über die Rechtslage aufgeklärt wurden. Nunmehr, im Dezember 2003, also fast 1 Jahr nach Einführung der Grundsicherung, lässt sich feststellen, dass die Anzahl der tatsächlichen Leistungsbezieher geringer ist als ursprünglich angenommen. Gegenwärtig erhalten 211 Personen Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz, wobei 153 Personen über 65 Jahre sind und 58 Personen zwischen 18 und 65 Jahre sind. Für das Jahr 2003 wurden 720.000,00 € veranschlagt. Dieser Ansatz wird im Jahr 2003 nicht benötigt. Voraussichtlich werden ca. 620.000,00 € ausgezahlt.