Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung Nord­rhein-Westfalen (in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.04.2003):

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

Beschlussempfehlung:

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-West­falen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.04.2003 i.V.m. dem § 86 der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-West­falen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 beschließt der Rat der Stadt Kamen die Gestaltungssatzung Gartenstadt Seseke-Aue.

 


Abstimmungsergebnis: bei 1 Nein-Stimme mehrheitlich angenommen

 


Herr Liedtke erläuterte die Beschlussempfehlung der Verwaltung.

 

Herr Hellekemper gab zu Protokoll, dass im Bereich Helene-Lange-Straße 4 u. 5 eine Bank verschwunden und ein Baum von Verkehrsteil­nehmern umgefahren worden sei. Die als Versammlungsraum vorbe­haltene Fläche würde aufgrund des Parkdrucks von den Anwoh­nern als Parkfläche genutzt.

 

Herr Liedtke sagte eine Überprüfung der Angelegenheit zu.

 

Herr Kühnapfel erachtete die Umsetzung der Gestaltungssatzung als problematisch.

 

Herr Nieme lehnte die vorgestellte Gestaltungssatzung als nicht akzep­tabel ab.

 

Herr Baudrexl verdeutlichte, dass die Gestaltungssatzung die Wohn­qualität erhalten solle und in Konsens mit den Investoren und Anwohnern erarbeitet wurde und auch von diesen getragen würde.

 

Herr Lipinski unterstützte die Ausführungen von Herrn Baudrexl und wies in diesem Zu­sammenhang nochmals auf den Schutz und die Bewahrung des eigenständigen Charakters dieses Siedlungsbereiches durch die Gestaltungssatzung hin.