Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NRW (i.d.F.d.B. vom 29.04.2003):

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.      Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 Ka-Me „Jakob-Koenen-Straße“ im Stadtteil Methler gem. § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997, BGBl. 2141).

 

Der Plan wird wie folgt begrenzt:

im Norden durch die Wacholderstraße,

im Osten durch die östliche Grenze der Parzellen 75 und 427 der Gemarkung Wes­tick, Flur 5,

im Süden durch die Königstraße und

im Westen durch die Jakob-Koenen-Straße

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind in dem anliegenden Lageplan ersichtlich.

 

2.      Die Aufhebung eines Teilbereiches des rechtsverbindlichen Bebau­ungsplanes Nr. 3 „Westick“ gem. § 2 Abs. 1 i. V. mit § 4 BauGB in Verfahrenseinheit.

 

3.      Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Herr Liedtke informierte ausführlich über den Hintergrund der notwen­digen Erweiterung der Sportschule Kaiserau und der damit erforderlichen Neuaufstellung des B-Plans Nr. 34 Ka-Me sowie der Teilaufhebung des B-Plans Nr. 3 Ka-We.

 

Herr Kühnapfel fragte an, welche Festsetzungen im alten Bebauungsplan den neuen Planungen widersprechen.

 

Herr Liedtke erklärte, dass es sich im Wesentlichen um eine Neufest­setzung bei der Größe der überbaubaren Fläche handele und hierfür neues Baurecht zu schaffen sei.

 

Im Zusammenhang mit der Planung wurde die Parkproblematik im Bereich der Sportschule Kaiserau von den Herren Wiese, Nieme und Kissing angesprochen.

 

Herr Baudrexl erläuterte, dass dem Westfälischen Fußball- und Leicht­athletikverband diese Problematik bekannt und bewusst sei und das Planungsverfahren zur Regelung der Parkprobleme genutzt würde.

 

Auf Anfrage von Herrn Nieme erklärte Herr Liedtke, dass sich die Bauhöhen ändern werden und dies im Einzelnen durch den neuen Bebauungsplan geregelt würde.

 

Herr Eckardt erkundigte sich, ob im Rahmen der Baumaßnahme die Straße ebenfalls erneuert würde.

 

Herr Liedtke entgegnete, dass die Straße derzeit noch funktionstüchtig sei.