Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NRW (i.d.F.d.B. vom 29.04.2003):

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.      Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 Ka-Me „Am Langen Kamp“, Gemarkung Methler, Flur 10, Flurstücke 8, 575 und 576 tlw., im Stadtteil Kamen-Methler gem. § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997, BGBl. I, S. 2141).

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind in dem anliegenden Lageplan ersichtlich.

 

2.      Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Herr Liedtke erläuterte die Beschlussvorlage.

 

Herr Eckardt erkundigte sich, ob ein anderer Flächenzuschnitt für die Entwicklung des Be­bauungsplanes möglich sei und ob diese Flächen­entwicklung mit den Planungen im Bereich Germaniastraße/Westicker Straße (Stichwort: „altersgerechtes Wohnen in Methler“) konkur­rieren würde.

 

Herr Baudrexl verdeutlichte die unterschiedlichen Kriterien für die Flächenentwicklung. Die Flächenausweisung des Bebauungsplanes Nr. 33 Ka-Me ist aus dem Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes entwickelt, wo dieser Bereich als Wohnbaufläche dargestellt ist. Der Zuschnitt der Fläche als Wohnbaufläche ergibt sich zum einen aus den Flurstücksgrenzen und zum anderen aus natürlichen Gegebenheiten (z.B. Erhalt der als ökologisch wertvoll eingestuften Obstwiese). Die von Herrn Eckhardt angesprochenen Planungen beurteilte Herr Baudrexl nicht als konkurrierend, da beide im neuen FNP ausgewiesenen Wohnbauflächen Optionen seien, die nicht kurzfristig entwickelt werden müssten. So wäre es u.a. denkbar, die Konzeption „altersgerechtes Wohnen in Methler“ auch ohne Entwicklung des gesamten Wohngebietes umzusetzen, so dass zunächst die Wohnbebauung B-Plan 33 Ka-Me abge­schlossen werden könne.

 

Herr Liedtke ergänzte, dass für die Errichtung eines Alten-Wohn- und

-Pflegeheimes ebenfalls die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfolgen müsse, dieser sich jedoch auch nur auf einen Teilbereich begrenzen ließe.

 

Herr Kühnapfel begrüßte die sinnvolle Anlegung des Bebauungsplan­gebietes Nr. 33 Ka-Me, bei der der Grabenlauf und die Schonung der Gehölz- und Brachflächen angemessen be­rücksichtigt wurden.

 

Herr Hellekemper bat um Einbeziehung eines Schutzbereiches für den Bachlauf.

 

Herr Liedtke verdeutlichte in diesem Zusammenhang, dass mit dem Aufstellungsbeschluss lediglich eine Umgrenzung des Bebauungsplan­gebietes erfolge und Entscheidungen zu den Detailplanungen erst im weiteren Bebauungsplanverfahren anstünden.

 

Herr Stahlhut beurteilte die Aufstellung des Bebauungsplans 33 Ka-Me als sehr sinnvoll. Ein entsprechender Bedarf an Wohnbaugrundstücken sei vorhanden, dies zeige die hohe Zahl an Bewerbern für Wohnbau­grundstücke im Kamener Stadtgebiet.

 

Herr Kissing erkundigte sich nach den Eigentumsverhältnissen des beplanten Bereichs und nach der straßenverkehrlichen Erschließung des Gebietes.

 

Herr Liedtke erklärte, dass zur Frage des Grunderwerbs derzeit noch keine abschließende Beantwortung möglich sei. Seines Wissens nach gebe es eine Kaufoption auf die Grundstü­cke, so dass die Flächen perspektivisch zur Verfügung stünden. Die verkehrliche Anbindung des Baugebietes würde über den Bereich „Am langen Kamp“ erfolgen.

 

Herr Dr. Fricke bemängelte den Zuschnitt der ausgewiesenen Fläche und erkundigte sich, ob eine sinnvollere Abrundung der Ortslage möglich sei.

 

Herr Liedtke verwies auf die bereits dazu getroffenen Ausführungen von Herrn Baudrexl zur Ausweisung der Wohnbaufläche im neuen FNP.

 

Herr Kissing bat um Berücksichtigung der Ergebnisse des Klimagut­achtens bezüglich der offenzuhaltenden Luftschneise.

 

Herr Liedtke verdeutlichte, dass hier die Detailplanung abzuwarten sei und hier die für die Planung relevanten Punkte berücksichtigt würden.

 

Herr Kissing sprach die Problematik der nur schleppend vorangehenden Wohnbebauung zwischen der Röntgen- und Germaniastraße an. Dort wären noch Grundstücke unbebaut. Er bat die Stadt darum, mit dem Investor Gespräche aufzunehmen und ggf. Hilfestellung zu leisten, um einen vernünftigen Ausbau des Baugebietes voranzubringen.