Frau Jung teilte mit, dass die Rampe am Bahnhof teilweise in letzter Zeit nicht funktioniert habe. Sobald hier ein Defekt vorliegt, sollte umgehend dafür gesorgt werden, dass die Rampe repariert wird.

Ferner ist der Zeitraum der Bedienung nicht ausreichend. Behinderte sollten auch noch nach 21.30 Uhr die Möglichkeit haben, mit dem Zug zu fahren und aus Dortmund kommend in Kamen auszusteigen.

 

Herr Steffen teilte mit, dass für die Bedienung nach 21.30 Uhr andere Lösungen erarbeitet werden müssten. Eine Vereinbarung mit einem Taxiunternehmen oder eine andere Institution wäre ggf. anzustreben. In den nächsten Sitzungen wird dieses Thema aufgegriffen.

 

Frau Lenkenhoff teilte mit, dass die Zugbegleiter teilweise keine Kenntnisse darüber haben, wie Behinderte in Kamen die Unterführung überwinden können und bat deshalb darum, an die Deutsche Bahn heranzutreten und die Regelungen in Kamen bekannt zu geben.

 

Hinsichtlich der Beeinträchtigung von Behinderten im Straßenverkehr wurde darauf hingewiesen, dass auch am Gemüsegeschäft am Mechelnkamp kein freier Durchgang gewährleistet ist.

 

Ferner wurde darauf hingewiesen, dass in Kamen viele Restaurants und Gaststätten von Behinderten nicht besucht werden können, weil kein entsprechender Zugang vorhanden ist und die Toiletten nicht entsprechend ausgestattet sind.

 

Herr Steffen erinnerte in diesem Zusammenhang an die im Jahr 1995 erfolgte Maßnahme des Arbeitskreises unBehindert miteinander Leben. Seinerzeit wurden vom Arbeitskreis Geschäfte und Gaststätten mit einem Aufkleber „behindertenfreundlich“ ausgestattet.